Mitgliederinformation

2024

Mitgliederinformation 2/2024 (08.03.24)

Glasfaserausbau UGG

„Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG“ (kurz UGG) plant derzeit den Ausbau des Glasfasernetzes in Bad Füssing. Die Ausbaukulisse umfasst dabei folgende Orte bzw. Ortsteile:

Ausbaukulisse

Es handelt sich derzeit um insg. 1.973 geplante Haushalte/Adressen, welche die UGG plant, anzubinden.

Wichtig dabei ist, dass es einen Vermarktungsstop ab spätestens 15.03.2024 gibt.

Sofern mögl. Aufträge bis spätestens zu diesem Datum eingehen, gewährleistet die UGG, dass unsere Mitglieder innerhalb der Ausbauphase von Sonderkonditionen bzgl. einmaliger Infrastrukturkosten sowie mtl. Tarifkosten profitieren.

Aktuell werden Hausanschlüsse im Ausbaugebiet der UGG mit folgenden Konditionen berechnet, wenn diese erst nach der Vorvermarktungsphase beauftragt werden:

Beauftragungs- und Bearbeitungsgebühr: 892,50 €
Leitungsarbeiten bis 10m: 636,65 €
Leitungsarbeiten je weitere 5m: 178,50 €

Diese Preise sind der aktuelle Stand und können sich in Zukunft verändern.

Wenn Sie Interesse an einem Glasfaser Anschluss haben, melden Sie sich bitte umgehend bei:

Tobias Roloff
Account Manager Special Sales | Festnetz ICT | Region Süd
B2B Direct Sales | Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Georg-Brauchle-Ring 50 | 80992 München
Mobil: +49 (0)179 7874 032
Tel: +49 (0)30 2084 8 3742
Fax: +49 (0)69 5002 64 6075
E-Mail: tobias.roloff@telefonica.com

Er wird Ihnen die aktuellen Sonderkonditionen anbieten, durch die Sie bei einem Anschluss wirklich viel sparen können!

Zur Vorabinformation können Sie folgende Dokumente herunterladen:

Leistungsbeschreibung All-IP.pdf

AGB_Business Festnetz.pdf

Merkblatt Beauftragung All-IP UGG all.pdf

Präsentation Preise UGG Aktionsphase.pdf


Mitgliederinformation 1/2024 (15.02.24)

Liebe Mitglieder im Kur- und Gewerbeverein Bad Füssing e. V.,
sehr geehrte Damen und Herren!

Gerne möchten wir auf diesem Wege die
Einladung des Kur- und GästeService der Gemeinde Bad Füssing

zum Netzwerktreffen für Tourismuspartner

am Mittwoch, 28. Februar 2024 von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
im Kleinen Kursaal, Kurallee 19 in Bad Füssing

weiterleiten.

Wie machen Sie Ihren Betrieb online besser sichtbar?
Wie können Sie mehr Buchungen generieren und auch neue Gäste gewinnen?

Im Rahmen des ersten Netzwerktreffens in diesem Jahr geht es genau um diese und weitere Themen, wie die optimale Web-Präsenz und Online-Buchbarkeit sowie Optimierung des „GästeService“ für die Bad Füssinger Kur- und Urlaubsgäste.

Die Experten des Tourismusverbandes Ostbayern e.V. und der OBS OnlineBuchungService GmbH stellen ihr Leistungsportfolio und die Beteiligungsmöglichkeiten für Sie als Leistungsträger vor.

Ganz neu und sehr spannend ist hier das Ende des letzten Jahres gestartete INTERREG-Projekt „Digitalisierungsoffensive Ostbayern-Oberösterreich“. Im Rahmen einer Projektbeteiligung sind eine kostenfreie Teilnahme an Digitalisierungs-Coachings und Fotoshootings für unsere Gastgeber und Erlebnisanbieter möglich. Beide Angebote werden sehr individuell für jeden Betrieb umgesetzt.

Auch wir als Kur- und Gewerbeverein Bad Füssing unterstützen dieses neue Projekt und empfehlen Ihnen: Nutzen Sie diese einmalige Chance und melden sich mit Ihrem Betrieb für Bad Füssing an!

Der Kur- und GästeService hat außerdem Vertreter des Zweckverbands PassauCard und des Systemanbieters Medatec eingeladen, die einen Werkstattbericht zur neuen Kurbeitragsabrechnung und der Einführung einer digitalen Kur- & Gästekarte für Bad Füssing vorstellen werden.

Darüber hinaus informiert der Kur- und GästeService über weitere aktuelle Themen, Projekte und Marketingkooperationen. In Zusammenarbeit mit dem Kur- und Gewerbeverein Bad Füssing e.V. sind die Grünung neuer Arbeitsgruppen für die Bereiche „Gastgeber“, „Einzelhandel“ und „Gastronomie“ vorgesehen. Die jeweiligen Ansprechpartner des Kur- & GästeService sind mit vor Ort, stellen sich vor und planen gemeinsam mit allen Interessenten die ersten Arbeitsthemen- und treffen.

Die detaillierte Tagesordnung können Sie hier einsehen.

Der Kur- und GästeService bittet um Ihre Anmeldung bis spätestens Mittwoch, 21. Februar 2024. Bitte senden Sie uns hierzu eine Rückmail mit Angabe Ihres Betriebes und der namentlichen Nennung der Teilnehmer an: vz-tourismus@badfuessing.de

Vielen Dank für Ihre Teilnahme und fristgerechte Anmeldung.

2023

Alle Angaben ohne Gewähr!

Mitgliederinformation 6/2023 (21.12.23)

Erhöhung der MWSt zum 01.01.2024

Wie bereits aus den Medien bekannt, wird die MWSt für Speisen in der Gastronomie ab 01.01.2024 wieder von 7% auf 19% erhöht. Der ausser Haus Verkauf ist davon nicht betroffen. Hier bleibt die Steuer bei 7%. Bereiten Sie sich auf die Umstellung vor und hinterlegen Sie den neuen Steuersatz in Ihrem Kassensystem bzw. der entsprechenden Software. Da die Umstellung am 01.01.24, 0:00 Uhr erfolgt, können Silvesterfeiern noch mit 7% abgerechnet werden. Bei Hotelübernachtungen in der Silvesternacht muss der höhere Steuersatz beim Frühstück am Neujahrsmorgen angewandt werden.  Der Dehoga empfiehlt die Verkaufspreise entsprechend anzupassen.

Erhöhung Mindestlohn und Minijobgrenze

Der Mindestlohn steigt mit Jahresbeginn von € 12,- auf € 12,41. Dazu wird zeitgleich die Minijobgrenze von € 520,- auf € 538,- angehoben.

Vorsicht bei Lieferbenachrichtigungen – Fake Rechnungen, etc.

In letzter Zeit sind vermehrt gefälschte Lieferbenachrichtigungen per E-Mail im Umlauf. Es sind alle Lieferdienste davon betroffen. Die Mails enthalten meist einen Button oder Link. Durch einen Klick darauf wird man auf eine Internetseite weitergeleitet, auf der meist Zugangsdaten abgegriffen werden und/oder die Bezahlung von geringen Beträgen (meist zwischen € 3,- bis € 6,-) verlangt wird, damit ein Paket bzw. eine Lieferung zugestellt werden kann. Löschen Sie solche E-Mails sofort und klicken sie nirgends oder öffnen einen Anhang keinesfalls. Sollten Sie eine Lieferung erwarten, können Sie risikofrei über die originale Website des Verkäufers den Lieferstatus abfragen.

Auch Fake-Rechnungen vom „Registergericht“ sind wieder vermehrt aufgetaucht. Vor allem Unternehmen die kürzlich Eintragungen im Handelsregister vorgenommen haben werden gerne Ziel solcher Rechnungen. Erkennen lassen sich diese Fake-Rechnungen an der fehlenden Anschrift des Absenders und als Zahlungsempfänger wird nur „Handelsregister“ angegeben. Ausserdem gibt es keine Angabe einer Telefonnummer oder eines Ansprechpartners für Rückfragen.

Zudem werden auch gerne Liefer- oder Zahlungsbestätigungen per E-Mail versandt. Um die darin dargestellte Lieferung oder Zahlung zu stornieren wird die Bezahlung eines Bearbeitungsgeldes gefordert. Auch hier gilt der Grundsatz sofort löschen und nichts anklicken oder einen Anhang keinesfalls öffnen.

Inthronisationsball

Der Inthronisationsball unserer Sparte Fasching findet am 2. Januar 2024 ab 20.00 Uhr im großem Kursaal statt. Alle Mitglieder sind herzlich dazu eingeladen. Karten sind im Kartenvorverkauf im Bgm. Frankenberger Haus, hier online und an der Abendkasse erhältlich.

Kostenfreie Webseminare des OBS

Der OBS (Online Buchungs Service) bietet auch im nächsten Jahr wieder interessante und kostenlose online Seminare für Gastgeber und Erlebnisanbieter an. Die 30-minütigen Seminare, die alle 14 Tage immer Dienstags um 17.00 Uhr abgehalten werden, bieten vielerlei Informationen zu allen Themen, die mit der Onlinevermarktung von Gastronomischen Angeboten einher gehen. Das neue Jahresprogramm sowie Anmeldemöglichkeiten finden Sie im PartnerNet des Tourismusverband Ostbayern.

Ende der Energiepreisbremse

Die Strom- und Gaspreisbremse der Bundesregierung endet wegen der angespannten Haushaltslage frühzeitig zum 31.12.23. Mitglieder, deren Energieliefervertrag demnächst ausläuft, können wir an unseren Partner e.optimum verweisen. Durch den Energieeinkauf am Spotmarkt können hier sehr günstige Einkaufspreise erzielt werden und Schwankungen bei den Energiepreisen werden direkt und sofort weitergegeben (leider aber auch nach oben). Für Mitglieder, die lieber einen vertraglich fixierten Preis bevorzugen, stehen wir derzeit in Verhandlungen mit Wattline. Hier werden viele Kunden zu großen Pools gebündelt um dann einen guten Energiepreis bei den Versorgern zu erhalten. Mehr dazu können wir Ihnen auf der nächsten Jahreshauptversammlung präsentieren.


Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe und gesegnete Weihnachten.

Für das Neue Jahr wünschen wir Ihnen viel Gesundheit und Erfolg.

Im Namen der Vorstandschaft
 Maximilian Fuchs, 1. Vorsitzender


Mitgliederinformation 5/2023 (25.09.23)

3. Verkaufsoffener Sonntag am 8. Oktober 2023

Der dritte Verkaufsoffene Sonntag in 2023 findet am 8. Oktober von 11.00 bis 16.00 Uhr statt. Die Bulldog Oldtimer treffen sich am Kurplatz und fahren im Korso durch den Ort. Für entsprechende Berichterstattung in der Tagespresse wird  gesorgt. Zur Information Ihrer Gäste und Kunden vor Ort können Sie hier unser Plakat herunterladen,  ausdrucken und aushängen.


Mitgliederinformation 4/2023 (10.08.23)

2. Verkaufsoffener Sonntag am 13. August 2023

Der zweite Verkaufsoffene Sonntag in 2023 findet am 13. August von 11.00 bis 16.00 Uhr statt. In der Lindenstrasse wird dazu der neue Handwerkermarkt abgehalten. Für entsprechende Berichterstattung in der Tagespresse wird  gesorgt. Zur Information Ihrer Gäste und Kunden vor Ort können Sie hier unser Plakat herunterladen,  ausdrucken und aushängen.


Mitgliederinformation 3/2023 (04.08.23)

Vermittlung von tunesischen Lehrlingen

Unser Mitglied Hans Köck (Camping Holmernhof) könnte tunesische Lehrlinge vermitteln, die Ausbildungen in unseren Mitgliedsbetrieben absolvieren möchten/könnten. Sie verfügen alle über fortgeschrittene Sprachkenntnisse (B1) und teilweise sogar über selbständige Sprachkenntnisse (B2) – (hier klicken für eine Übersicht Einstufung Sprachkenntnisse). Für ausführliche Informationen ist am 8. August Herr Dr. Madjid vor Ort anwesend um alle Fragen zu beantworten und den Ablauf vorzustellen. Wer Interesse hat, meldet sich bitte bei Herrn Köck im Holmernhof (Tel. 08531/24740).


Mitgliederinformation 2/2023 (25.04.23)

Mehrwegpflicht bei Speisen und Getränken „to go“

Seit 01.01.2023 sind alle Letztvertreibenden, die Essen und Trinken zum Mitnehmen verkaufen, verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Dabei müssen für alle angebotenen Speisen und Getränke Behälter in entsprechender Größe zur Verfügung stehen. Von dieser Pflicht ausgenommen sind lediglich kleinere Betriebe wie Imbisse und Kioske, in denen insgesamt fünf Beschäftigte oder weniger arbeiten und die gleichzeitig eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Anstatt der Mehrwegangebotspflicht haben diese Betriebe die Option, ihren Kundinnen und Kunden zu ermöglichen, mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen zu lassen. Die Produkte in Mehrwegverpackungen dürfen nicht teurer sein, als die in Einwegverpackungen. Es ist zulässig, auf die Mehrwegverpackung einen Pfand zu erheben, der bei Rückgabe der Behälter wieder ausbezahlt werden muss. Dazu trifft es sich gut, dass der Landkreis Passau sowie der ZAW Donau-Wald das Projekt der „BoMo“ Box, einem Tauschsystem für Gastronomieverpackungen, unterstützen. Beteiligungsmöglichkeiten und Kosten können Sie auf der Internetseite www.landkreisbox.de ersehen.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Seit 01.01.2023 wird die AU-Bescheinigung (bisheriger gelber Zettel) nicht mehr vom Arbeitnehmer in Papierform zum Arbeitgeber gebracht. Vielmehr muss nun der krankschreibende Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch (bis 24.00 Uhr des ersten Tages der Krankschreibung) an die Krankenkasse des Arbeitnehmers übermitteln. Der Arbeitgeber kann dann die eAU auf Anforderung vom Server der KK abrufen. Da die Beschreibung des ganzen Verfahrens den Rahmen dieses Newsletters übersteigen würde, verweisen wir auf die Internetseite Arbeitgeber.de. Hier wird das Verfahren gut erklärt und die Abläufe beschrieben.

Rückzahlungen Soforthilfe

Wer zu viel Soforthilfe erhalten hat, kann noch bis 30.06.23 folgenlos den zu viel erhaltenen Betrag zurückzahlen. Schon bisher gab es für Betriebe in finanziellen Schwierigkeiten die Möglichkeit Ratenzahlung oder Stundung der Rückzahlung zu beantragen. Nun hat die bayerische Staatsregierung mitgeteilt, dass ein Erlass der Rückzahlung möglich ist. Es betrifft Betriebe, deren Ergebnis nach Steuern unter € 25.000,- bei Alleinstehenden bzw. € 30.000,- bei Personen mit Unterhaltspflichtigen liegt. Sie sollten in jedem Fall mit Ihrem Steuerberater besprechen ob Sie betroffen sind und welche Möglichkeiten für Sie dann in Frage kommen.

2. Bad Füssinger Gesundheitswochen

Vom 01. bis 26. Mai veranstaltet der Kur- und Gästeservice die 2. Bad Füssinger Gesundheitswochen. Dabei wird den Themen „Aktiv & Wandern“, „Natur & Garten“, „E-Bike & Radl“ sowie „Wald &Kräuter“ jeweils eine Woche gewidmet. Das Programm ist für Gäste und auch auch Einheimische verfasst worden und kann auf der Homepage des Kur- und Gästeservice eingesehen werden.

1. Verkaufsoffener Sonntag

Der Kur- und Gewerbeverein veranstaltet seinen 1. Verkaufsoffenen Sonntag mit Gäste- und Familienradltag am Sonntag, den 21. Mai 2023. Er dient zeitgleich als Abschluß der „E-Bike & Radlwoche“ des Kur- und Gästeservice. Die Geschäfte können an diesem Sonntag von 11.00 bis 16.00 Uhr öffnen. Wie immer wird der Sonntag in der Tagespresse beworben. Zur Information Ihrer Gäste und Kunden vor Ort können Sie hier unser Plakat herunterladen,  ausdrucken und aushängen.

Mitgliederinformation 1/2023 (01.02.2023)

Faschingszug mit Faschingsparty am Kurplatz

Die Sparte Fasching veranstaltet heuer wieder einen Faschingszug in Bad Füssing. Der Faschingszug startet am Faschingsdienstag, 21. Februar um 13.00 Uhr am Kreisverkehr Spielbank/Kurgärtnerei, dann über Promenade, Kurplatz, Goethestraße, Rathausstraße bis in die Lindenstraße. Bereits ab 12.00 Uhr findet am Kurplatz eine große Faschingsparty statt. Wir bitten um Information der Gäste durch Aushang dieses Plakates.

Wer selbst mit Fußgruppen oder Wägen teilnehmen möchte, muss sich beim Faschingskomitee Bad Füssing anmelden.

Über zahlreiche Teilnahmen würden wir uns freuen.

2022

Mitgliederinformation 18/2022 (21.12.2022)

Überprüfung der Corona Soforthilfen

Jedem, dem im Frühjahr 2020 Corona Soforthilfe vom Freistaat Bayern ausbezahlt wurde, hat in den letzten Tagen ein Erinnerungsschreiben erhalten. Darin wird auf die Verpflichtung zur Überprüfung der erhaltenen Corona Soforthilfen hingewiesen. Der damalige Hilfsantrag beinhaltete eine vorab Schätzung des Liquiditätsbedarfs. Mittlerweile kann aus den Buchführungsunterlagen entnommen werden, ob die damalige Schätzung richtig war, oder ob zu viel Hilfe beantragt wurde. Wichtig dabei ist, dass nicht der Umsatzausfall ersetzt werden sollte, sondern nur eine Entlastung bei den betrieblichen Fixkosten erfolgen sollte (leider in Bayern ohne Löhne) . Wir raten deshalb jedem Betroffenen, die damalige Berechnung über seinen Steuerberater überprüfen zu lassen. Zu viel erhaltene Hilfen können noch bis Mitte nächsten Jahres zinsfrei und ohne weitere Folgen zurückbezahlt werden. Laut Aussage von unserem Ministerpräsidenten sollen hier bei Bedarf auch Stundungen oder Ratenzahlungen möglich sein. Wird bei einer späteren Überprüfung festgestellt, daß zu viel Hilfe in Anspruch genommen wurde, so wird zudem auch ein Verfahren wegen Subventionsbetrugs anhängig, das eine Strafe zur Folge haben kann.

GEMA: Umstellung der Berechnungsgrundlage

Ab 01.01.2023 stellt die GEMA die Berechnungsgrundlage für Musiknutzungen um. Ab nächsten Jahr werden tarifübergreifende Abfragen wie Eintritt oder Umsatz von Bruttowerten auf Nettowerte umgestellt. Dies wurde wegen rechtlicher Vorgaben nötig, um eine einheitliche und transparente Handhabung zu gewährleisten. Weitere Informationen, die betroffenen Tarife und Rechenbeispiele finden Sie auf https://www.gema.de/musiknutzer/tarifuebersicht/netto.

Kostenfreie Webseminare des OBS

Der OBS (Online Buchungs Service) bietet auch im nächsten Jahr wieder kostenlose online Seminare für Gastgeber und Erlebnisanbieter an. Die 30-minütigen Seminare, die alle 14 Tage abgehalten werden, bieten vielerlei Informationen zu allen Themen, die mit der Onlinevermarktung von Gastronomischen Angeboten einher gehen. Das neue Jahresprogramm sowie Anmeldemöglichkeiten finden Sie im PartnerNet des Tourismusverband Ostbayern.


Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe und gesegnete Weihnachten.

Für das Neue Jahr wünschen wir Ihnen viel Gesundheit und Erfolg.

Im Namen der Vorstandschaft
 Maximilian Fuchs, 1. Vorsitzender


Mitgliederinformation 17/2022 (17.11.2022)

Rechtlicher Umgang mit Preisangaben

Viele Gastgeber sind sich noch unsicher wegen der Preisgestaltung für das nächste Jahr. Zum einen sollten spätestens jetzt die Preise für 2023 in allen Buchungskanälen angegeben werden, zum anderen ist eine Kalkulation wegen immer noch steigender Einkaufspreise sehr schwierig. Ob die jetzt festgesetzten Preise so für das ganze Jahr 2023 gehalten werden können, ist auch noch nicht abzusehen.

Vor diesem Hintergrund hat der Tourismusverband Ostbayern (TVO) jetzt zur Unterstützung der Ostbayerischen Gastgeber eine Handreichung erarbeiten lassen. Die Handreichung behandelt sowohl die Erhöhung von Preisen vor Buchung (also z.B. gegenüber dem Gastgeberverzeichnis), im Internet und sonstigen Medien. Dagegen werden auch die grundlegenden Fragen der nachträglichen Preiserhöhung bei bestehenden Buchungen oder auch noch abzuschließenden Buchungen behandelt, so auch, inwieweit man sich eine nachträgliche Erhöhung noch vorbehalten könnte oder Energiepreise separat abrechnet.

Schließlich wird noch auf die Besonderheit bei Pauschalreisen eingegangen. Die Handreichung hat einen Umfang von 5 DIN-A4 Seiten und kann hier kostenlos heruntergeladen werden.

Informationen für Einzelhändler

Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat uns folgenden Brief übermittelt, mit der Bitte um Weitergabe an unsere Einzelhändler:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch nach Corona steht der mittelständische Handel aufgrund Ukrainekrieg, Energiepreiskrise, Inflation und Kaufzurückhaltung weiter vor großen Problemen.

Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat sich deshalb entschieden, bayerische Händler im Rahmen einer neuen Initiative „Erfolgreich handeln“ durch praxisnahe, kostenfreie Informationsveranstaltungen online und offline zu unterstützen.

Die ersten Veranstaltungen sollen im Januar 2023 stattfinden.

Am 25. November 2022, von 9.00 bis ca. 10.00 Uhr, wollen wir Ihnen als Multiplikatoren das Projekt „Erfolgreich handeln“ in einem Online-Termin zusammen mit der ibi research an der Universität Regensburg GmbH, die das Projekt in unserem Auftrag durchführen wird, vorstellen.

Wir möchten Ihnen aufzeigen, wie Sie und Ihre Mitglieder von den verschiedenen Angeboten profitieren können und würden uns freuen, wenn Sie uns dabei unterstützen, möglichst viele Händler mit dem Projekt „Erfolgreich handeln“ zu erreichen.

Am Ende der Veranstaltung ist Zeit für Fragen eingeplant.

Eine unkomplizierte Anmeldung für die Infoveranstaltung ist hier möglich. Leiten Sie diese Einladung gerne an Interessierte weiter.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Mit freundlichen Grüßen

Franz Müller
Referatsleiter
Handel, Dienstleistungen, Freie Berufe
T +49 (0)89 2162-2500 | F +49 (0)89 2162-3500
franz.mueller@stmwi.bayern.de | www.stmwi.bayern.de
Prinzregentenstraße 28 | 80538 München

Bayerisches Staatsministerium für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Aufhebung der Corona Isolationspflicht

Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat verkündet, dass die Isolationspflicht für Corona infizierte ab 16. November 2022 in Bayern aufgehoben wird. Infizierte müssen dann in der Öffentlichkeit nur noch eine Zeit lang eine Maske tragen. Arbeitgeber können selbst entscheiden, ob ein Corona positiver Mitarbeiter (soweit er gesundheitlich arbeiten kann ) mit Maske zur Arbeit kommen darf. Die komplette Änderung der 17. Bayerischen Infektionsschutzverordnung können Sie hier einsehen.

Grundsteuer in 15 Minuten

Unter diesem Motto referiert unser 1. Vorsitzender, Maximilian Fuchs, am

Montag, 21. November 2022 um 18.00 Uhr
im „Richstein’s Posthotel„, Bad Füssing – Riedenburg

Er wird aufzeigen, wie die Daten für die Erhebung der neuen Grundsteuer zu sammeln sind  und auf Wichtiges bei der Antragstellung hinweisen.

Die Veranstaltung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem CSU Ortsverband Bad Füssing. Unsere Mitglieder sind hierzu herzlich eingeladen.


Mitgliederinformation 16/2022 (29.10.2022)

Massenabmahnungen wegen Google Fonts

Zur Zeit erhalten viele Betriebe Abmahnungen wegen Verwendung von Google Fonts auf der Internetseite und den dadurch entstehenden Datenschutzverstoß. Rechtsanwalt Kilian Lenard mahnt als Vertreter von Herrn Ismail Martin und die Kanzlei Raag, durch den Rechtsanwalt Dikigoros Kairis für den Mandanten Wang Yu. Die geforderte Summe sollte nach Ansicht vieler Experten nicht bezahlt werden, da diese serienmäßigen Abmahnungen als Rechtsmissbrauch gewertet werden können. Nach Auskunft der Rechtsanwaltskammer Berlin wurden bereits berufsrechtliche Schritte eingeleitet.

In mehreren Online-Beiträgen wurde das Thema mittlerweile aufgearbeitet. Eine gute Zusammenfassung der Rechtslage finden Sie auf https://www.dsw-schutzverband.de/news/massenabmahnungen-bei-google-fonts.

Trotzdem sollten Sie Ihren Internetauftritt sicher gestalten und Google Fonts nicht verwenden oder lokal einbinden. Ob Ihre Website von der Google Fonts Problematik betroffen ist, können Sie mit diversen Tools kostenlos online prüfen. Als Beispiel verweisen wir hier auf https://sicher3.de/google-fonts-checker/ oder https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner. Sollte Ihre Seite als abmahngefährdet eingestuft werden, sollten Sie umgehend Ihren Homepageprogrammierer beauftragen, Google Fonts lokal ein zu binden oder ganz aus der Seite zu entfernen.

Bedenken Sie, dass auch andere Google Dienste wie z. B. Google Maps, Recaptcha, Analytics, etc. Aufrufe von Google Servern in den USA durchführen. Darum sollte eine Website sicherheitshalber von allen Google Diensten befreit werden. Es gibt zu allen Diensten Alternativen in der EU, die DSGVO konform sind. Eigentlich müsste hier auch die Bundesregierung handeln und mit den USA ein Abkommen treffen, dass alle Serveranfragen aus Europa in den USA nach Europäischen Datenschutzstandards durchgeführt werden müssen. Dann wäre diese leidige Thema zukünftig erledigt.

Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber können Ihren Beschäftigten seit dem 26. Oktober eine steuer- und abgabenfreien Zuzahlung gewähren. Diese sogenannten Inflationsausgleichsprämie kann im Vergünstigungszeitraum bis 31.12.2024 und bis zu einer Höhe in Summe von max. € 3.000,- bezahlt werden. Wichtig dabei ist, dass die Prämie zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Arbeitslohn gewährt wird. Somit ist die Prämie eine freiwillige Zuwendung des Arbeitgebers, die in voller Höhe beim Arbeitsnehmer ankommt. Auch bei einkommensabhängigen Sozialleistungen (z. B. Wohngeld) wird die Inflationsausgleichsprämie nicht angerechnet. Es ist dabei ausreichend, auf der Lohnabrechnung das zusätzliche Entgelt als „Inflationsausgleichspräme“ zu bezeichnen.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesregierung.

Soforthilfe für Gaskunden

Der Bund wird im Dezember einmalig die Abschlagszahlungen der Gas- und Fernwärmekunden übernehmen. Dabei soll die Abrechnung antragslos über den Versorger erfolgen. Diese Regelung soll am 2. November im Kabinett verabschiedet und anschließend im Bundestag beschlossen werden. Leider sind bisher keine Entlastungen für Heizöl- oder Pelletverbraucher in Sicht. Auch hier sind die Preise im letzten Jahr erheblich gestiegen. Die zusätzlich gewährte MWSt-Reduzierung auf 7% bei Gas hat für gewerbliche Verbraucher keinen Einfluss, da die USt vom Finanzamt im Rahmen der Vorsteueranmeldung zurückerstattet wird.


Mitgliederinformation 15/2022 (23.09.2022)

Kündigung der Erdgasverträge durch e.optimum

Unsere Mitglieder, die Erdgas über e.optimum beziehen, wurde mittlerweile ein Schreiben übermittelt, in dem der Vertrag zum 31.10.2022 gekündigt wird. In dem Schreiben wird eine Frist bis 25.09. genannt, in der man Zeit hat, einen Folgevertrag bei einem von e.optimum vorgeschlagenen Nachfolger abzuschließen. Aufgrund unserer Bemühungen wurde die Frist für unsere Mitglieder nun bis zum 2. Oktober verlängert.

Bad Füssinger Winterzauber und Public Viewing

Unser langjähriger Christkindlmarkt wird nach der Corona Zwangspause nun an die Gemeinde Bad Füssing als Veranstalter abgegeben. Unter der neuen Bezeichnung „Bad Füssinger Winterzauber“ wird vom 25. – 27. November der neue Christkindlmarkt zwischen den beiden Kurhäusern und hinter dem Bgm.-Frankenberger-Haus mit musikalischem Rahmenprogramm ausgerichtet. Aufgrund der heuer im Winter stattfindenden Fußball Weltmeisterschaft wird ergänzend auch ein Public Viewing vor dem Musikpavillon vom 23. November bis längstens 18. Dezember durchgeführt.

Für beide Veranstaltungen werden von der Gemeinde Betreiber für die Verkaufsstände gesucht. Verkauft werden dürfen Speisen, Getränke und weihnachtliche bzw. winterliche Waren. Die Verkaufsstände sind von den Betreibern selbst winterlich zu dekorieren. Der Kur- und Gästeservice hat bereits im Rahmen seines Newsletters die Betriebe darüber informiert. Wer den Newsletter nicht erhalten hat und trotzdem Interesse an einer Beteiligung hat,  kann sich gerne beim neuen Leiter des Veranstaltungs-Service, Herrn Markus Kagleder (E-Mail: mkagleder@badfuessing.de) melden. Die Bewerbungsfrist endet am 07.10.2022.

Änderungen bei Mini- und Midijobs

Die gesetzliche Mindestlohnerhöhung zum 1. Oktober hat auch Auswirkungen auf die Verdienstgrenzen bei Mini- und Midijobs. So wird die bisherige Grenze von € 450,- pro Monat auf € 520,- pro Monat erhöht. Die Midijobs sind künftig bis € 1600,- pro Monat festgesetzt und der Übergang zwischen Mini- und Midijob wird fließender gestaltet.

Die Minijob Verdienstgrenze wird künftig dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Damit wird eine dauerhafte Beschäftigung von 10 Wochenstunden ermöglicht. Die künftige Verdienstgrenze pro Monat berechnet sich nach der Formel: aktueller Mindestlohn x 130 : 3

Auch die Voraussetzungen für ein gelegentliches und unvorhersehbares überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze wurden geändert. Überschreitet das Arbeitsentgelt ausnahmsweise die Geringfügigkeitsgrenze (ab 1. Oktober € 520,-) ist dies unschädlich, solange die Jahresentgeltgrenze (12 x € 520,- = € 6.240,-) nicht überschritten wird. Ein gelegentliches und unvorhergesehenes Überschreiten der Grenze bis zum Doppelten (€ 1.040,-) führt nicht zum Beenden des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses. Dabei darf dies bei max. zwei Kalendermonaten pro Jahr der Fall sein. So kann z. B. bei Krankheit eines Mitarbeiters ein geringfügig Beschäftigter hier kurzzeitig einspringen.

Im Midijob-Bereich (€ 520,01 – € 1.600,-) wurden die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung im unteren Bereich abgesenkt. So gibt es keine „Minijob Falle“ mehr, die bewirkte, dass ein Arbeitnehmer, der nur wenig über der Minijobgrenze verdiente, nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge weniger verdiente, als ein Minijober. Leider wurde dafür der Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung angehoben, sodass nun der Arbeitgeber die fehlenden Beiträge des Arbeitnehmers ausgleichen muss.

Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung

Die hier genannten Vorschriften wurden vom Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministeriums erarbeitet und mittlerweile im Kabinett beschlossen.

Entwarnung wird hier für die Betreiber von Pools und Schwimmbädern im gewerblichen Bereich gegeben. Ein Beheizungsverbot mit Erdgas ist nur im privaten und nichtgewerblichen Bereich vorgesehen. (Jedoch muss jeder Betrieb genau kalkulieren, ob die Beheizung von Schwimmbädern und Wellnessbereichen mit Erdgas noch bezahlbar ist.)

Kurzfristenergiesicherungsverordnung (EnSikuV)

Während der Heizperiode (01.09.2022 – 28.02.2023) sollen folgende Vorgaben gelten:

  • Der Betrieb von beleuchteten oder leuchtenden Werbeanlagen ist von 22.00 – 6.00 Uhr untersagt, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit vorgeschrieben ist. Unklar ist noch, ob dies auch die Beleuchtungen in/an Betrieben betrifft, die zu dieser Zeit noch geöffnet sind.
  • Für Arbeitsräume in Arbeitsstätten gilt eine Absenkung der Mindesttemperatur laut Arbeitsstätten-VO um 1 Grad Celsius. Damit gibt es keine zwingende Absenkung der Raumtemperatur. Jedoch kann der Arbeitgeber freiwillig und rechtssicher weniger heizen.

Mittelfristenergiesicherungsverordnung (EnSimiV)

Diese Maßnahmen sollen für Gasheizungsanlagen ab dem 01.10.2022 für eine Dauer von zwei Jahren gelten:

  • Heizungsprüfung und Optimierung durch einen Fachbetrieb
  • Hydraulischer Abgleich ab 1000m² beheizter Fläche
  • Pumpentausch: Einbau von geregelten Hocheffizienzpumpen
  • Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden müssen innerhalb eines Jahres alle möglichen Energieeffizienzmaßnahmen durchführen, die von einem Energie- und Umweltmanagementsystem nach Energiedienstleistungsgesetz identifiziert wurden.

 


Mitgliederinformation 14/2022 (19.07.2022)

Rückwirkende Änderungen beim Kurzarbeitergeld

Die Bundesagentur für Arbeit informiert: Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurden u. a. der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag rückwirkend zum 1. Januar 2022 angehoben. Das hat auch Auswirkungen auf das Kurzarbeitergeld. So müssen bereits abgerechnete Kurzarbeitergeld-Abrechnungsmonate seit Januar 2022 in den meisten Fällen korrigiert werden. Bitte informieren Sie Ihre Lohnbuchhaltungen bzw. Steuerberater über den Korrekturbedarf.

Neuer Mindestlohn ab 01. Juli 2022

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Juli auf € 10,45 brutto je Stunde. Per Gesetz ist die nächste Steigerung am 1. Oktober auf 12,00 brutto angeordnet. Die nächste turnusgemäße Anpassung des Mindestlohns erfolgt dann wieder zum 1. Januar 2023. Über die Höhe muss die Mindestlohnkommission entscheiden.

Vermehrt Einbrüche und Diebstähle im Ortsgebiet

In letzter Zeit kam es zu einigen Einbrüchen in Betrieben im Ort. Betroffen waren sowohl Hotels als andere Betriebe. Wir empfehlen Ihnen daher Ihre Gebäude und Betriebsflächen zu überprüfen und entsprechend zu sichern. Seien Sie aufmerksam bzgl. Personen oder Fahrzeugen, welche den Betrieb und die Umgebung erkunden oder beobachten. Melden Sie Auffälligkeiten bei den örtlichen Polizeistationen in Bad Füssing und Pocking.

Auch mehrere E-Bikes sind in letzter Zeit gestohlen worden. Bitte weisen Sie Ihre Gäste (z. B. per Aushang) darauf hin, ihre Fahrzeuge wirksam zu verschließen und an sicheren Orten abzustellen. Bieten Sie nach Möglichkeit ihren Gästen einen sicheren Verwahrraum für Fahrräder und E-Bikes an.

Datenschutzverstöße durch Google-Web-Fonts

Sowohl der Hotel- und Gaststättenverband als auch Mitgliedsbetriebe haben uns darüber informiert, dass aktuell E-Mails oder Briefe versandt werden, die einen Datenschutzverstoß auf der Website durch die Verwendung von Google-Web-Fonts anmahnen. Dies sind von Google zur Verfügung gestellte Fonts (Zeichensätze), die von einem Google-Server aus USA eingebunden werden und  ein einheitliches Erscheinungsbild der Website auf verschiedenen Browsern ermöglichen. Im Gegenzug dafür liest Google zahlreiche Daten der Webseitenbesucher aus. Laut aktuellem Gerichtsurteil (Landgericht München I am 20.01.2022 (Az. 3 O 17493/20)) dürfen Webseitenbetreiber dynamische Inhalte wie Google-Web-Fonts nicht ohne Einwilligung des Nutzers verwenden. Im o. a. Urteil wurde dem Kläger ein Schadenersatz von €100,- zugesprochen. Die Rechtsabteilung des DEHOGA empfiehlt aktuell nicht auf irgendeine Forderung einzugehen. Sie sollten jedoch ihre Website überprüfen lassen, ob die Verwendung von Google-Web-Fonts notwendig ist. Die Verwendung der Google-Web-Fonts muss in der Datenschutzerklärung aufgeführt werden. Der Nutzer muss bei Aufruf der Website einen Datenschutzhinweis angezeigt bekommen, den er zustimmen oder ablehnen kann.

 


Mitgliederinformation 13/2022 (15.06.2022)

Unsere Mitglieder erhalten von der Spielbank freien Eintritt zur Veranstaltung und in die Spielbank – auch mit Begleitperson. Zudem erhält jeder einen Getränkegutschein für ein Freigetränk während oder nach der Veranstaltung. Die Veranstaltung ist für alle Personen ab 18 Jahren zugänglich. Bitte beachten Sie die Zutrittsregeln zur Spielbank, also Zutritt ab 21 Jahren mit gültigem amtlichen Lichtbildausweis und in angemessener Kleidung. Aktuell gibt es keine Kleiderordnung in der Spielbank.


Mitgliederinformation 12/2022 (15.06.2022)

Verlängerung der Kurzarbeit

Der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit soll nach dem Willen des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil nochmals bis Ende September 2022 verlängert werden. Es sollen die Sonderregelungen zur Mindesterfordernis von 10% Arbeitsausfall sowie der Verzicht des Aufbaus von Minusstunden verlängert werden. Die anderen Sonderregelungen wie z. B. höhere Leistungssätze, längere Bezugsdauer oder die Einbeziehung der Leiharbeit sollen wie geplant am 30. Juni auslaufen. Die geplante Verlängerung wird nicht mehr mit den Folgen der Corona-Krise begründet, sondern mit den Auswirkungen des Ukraine Krieges. Besonders Unternehmen, denen Vorprodukte zur Produktion fehlen, sind deshalb Zielbetriebe der verlängerten Kurzarbeit.

Erster Bad Füssinger Gesundheits- und Tourismustag

Am 24. Juni findet der erste Bad Füssinger Gesundheits- und Tourismustag statt. Von 8.30 Uhr bis ca. 16.45 Uhr wird im Großen Kursaal eine Fachtagung mit einem interessanten Programm abgehalten. Dabei geht es um die Weiterentwicklung und Vermarktungswege des Kur- und Tourismusstandortes Bad Füssing. Auch die neuen Schwerpunktthemen „Gesundheit und Genuss in der Natur“ sowie Infos zur „Waldtherapie“ werden dabei vorgestellt. Das genaue Programm finden Sie hier zum Download.

Bitte melden Sie sich bis spätestens 17. Juni 2022 für die Tagung an. Entweder per E-Mail an vz-tourismus@badfuessing.de oder per Fax an 08531 975-509.

Hinweis in eigener Sache:

Unsere Jahreshauptversammlung (ohne Neuwahlen) findet am Donnerstag, 07. Juli um 19.00 Uhr im Hotel Holzapfel statt. Die Einladung dazu erhalten Sie heuer erstmals per E-Mail (so wie Sie diesen Newsletter erhalten). Bitte merken Sie sich den Termin schon jetzt vor. Wir freuen uns über Ihre Anwesenheit.


Mitgliederinformation 11/2022 (03.06.2022)

Änderungen zur Registrierungspflicht im Verpackungsregister „LUCID“

Bis zum 30.06.22 müssen sich auch alle Letztvertreiber von Serviceverpackung (dazu gehören auch alle Betriebe in der Gastronomie die Speisen oder Getränke „To Go“ anbieten – auch Eisverkäufer!) bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren. Auch wenn ein Betrieb seine verpackungsrechtlichen Pflichten an einen Vorvertreiber delegiert hat, muss die Registrierung vorgenommen werden. Der Hotel- und Gaststättenverband bietet zu dieser Thematik mehrere Merkblätter an. Die Registrierung kann unter https://lucid.verpackungsregister.org/ vorgenommen werden. Bei Verstößen (also Nichtregistrierung) besteht ein Vertriebsverbot von „To Go“ Speisen oder Getränken.

Corona-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft

Seit dem 25. Mai 2022 ist die Corona-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft gesetzt. Trotzdem sollten die Betriebe weiterhin Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes prüfen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dafür eine FAQ veröffentlicht.

Bundesrat stimmt für Entlastung der Stromkunden

Der Bundesrat hat dem Bundestagsbeschluss zur vorzeitigen Absenkung der EEG-Umlage zugestimmt. Damit sinkt die EEG-Umlage bereits zum 1. Juli 2022 von aktuell 3,72 Cent pro Kilowattstunde (netto) auf Null. Die Stromanbieter sind verpflichtet die Absenkung vollumfänglich an den Stromkunden weiter zu geben. Die seit dem Jahr 2000 eingeführte EEG-Umlage zur Förderung der regenerativen Energie ist somit dauerhaft abgeschafft. Die vertraglich zugesicherten Zahlungen an die Energieerzeuger (z. B. Betreiber von Photovoltaikanlagen) werden aus dem Sondervermögen des Energie- und Klimafonds weiterbezahlt.

Krankschreibungen per Telefon nicht mehr möglich

Die wegen der Corona Pandemie eingeführten Krankschreibungen per Telefon sind seit 1. Juni 2022 nicht mehr möglich. Ein Arbeitnehmer muss somit wieder bei einem Arzt vorstellig werden, um eine Krankmeldung zu erhalten.

Zugang Geflüchteter zum Arbeitsmarkt

Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil haben in einem gemeinsamen Schreiben über die Anwendung des EU-Beschlusses zum vorübergehenden Schutz Geflüchteter sowie insbesondere deren Zugang zum Arbeitsmarkt informiert:

Die Schutzsuchenden haben nach Beantragung des vorübergehenden Schutzes einen sofortigen und unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie können in Deutschland eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (auch in der Zeitarbeit), eine Ausbildung oder auch eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Sowohl die Fiktionsbescheinigung nach Beantragung des Titels mit dem Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubtals auch später die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz erlauben dies.“

Damit erhalten Arbeitgeber frühzeitig Rechtssicherheit. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht erforderlich. Arbeitsangebote an Geflüchtete können auch über die Internetseite der Arbeitsagentur online gestellt werden. Diese Regelungen gelten für alle Geflüchteten, die einen Asylantrag in Deutschland gestellt haben – nicht nur für Ukrainer!

Ankündigung Einzug Mitgliedsbeitrag 2022

Wir werden den Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2022 demnächst einziehen. Bitte überlegen Sie, ob sich Ihre Bankverbindung im Laufe des letzten Jahres geändert hat oder Sie den Beitrag von einem anderen Konto bezahlen möchten. Teilen Sie uns ggf. die neue Bankverbindung mit, damit wir die Änderung bei uns hinterlegen können.

Sie sind noch kein Mitglied, haben aber in den letzten Wochen und Monaten von unseren frei zugänglichen und kompakt gehaltenen Informationen oder Aktionen für Bad Füssing profitiert oder wollen uns unterstützen? Dann würden wir uns über Sie als Mitglied im Kur- und Gewerbeverein freuen. Laden Sie sich einfach den Mitgliedsantrag herunter, füllen ihn aus und senden ihn an die angegebene Adresse.


Mitgliederinformation 10/2022 (07.05.2022)

Aktion „Stadtradeln“ und  „Walk & Talk“

Die Initiative der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) an Rott & Inn bietet am 26. Mai eine Erlebnis-Wandertour im Gemeindegebiet Bad Füssing an. Dabei werden Schmankerl an Rott und Inn präsentiert und die Schätze der Region vorgestellt. Die Rathauschefs verschiedener ILE-Gemeinden werden diese Wanderung begleiten. Um 9.00 Uhr beginnt die Wanderung in Aigen am Inn und führt über den Bärenpark zu mehreren Selbstvermarktern der Region. Die Wanderung dauert ca. 3 Stunden und ist kostenlos. Wegen einer begrenzen Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung in der Gemeinde (Tel. 08531/975-511 oder E-Mail: gesundheit@badfuessing.de) bis zum 19. Mai nötig.

An der Aktion „Stadtradeln“ beteiligt sich der Landkreis Passau sowie die Gemeinde Bad Füssing vom 15. Mai bis 4. Juni. Den Start der Aktion in Bad Füssing stellt der 1. Verkaufsoffene Sonntag mit Radltag am 15. Mai dar. Beim Stadtradeln werden Menschen spielerisch angeregt, möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurück zu legen. Die gefahrenen Kilometer können dabei direkt über die Stadtradeln-App (kostenlos erhältlich bei Google Play oder im App-Store) übermittelt werden. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie unter http://www.stadtradeln.de/bad-fuessing.

Hier erhalten Sie das Anschreiben unseres Bürgermeisters zu diesen Aktionen sowie ein Plakat zum Aushang.


Mitgliederinformation 9/2022 (26.04.2022)

Arbeit für Ukraine Flüchtlinge

Für Flüchtlinge aus der Ukraine wurde von der Agentur für Arbeit ein Sonderstatus geschaffen, der ihnen erlaubt sofort Arbeit in Deutschland anzunehmen. So sind auch die in Bad Füssing derzeit untergebrachten Flüchtlinge auf der Suche nach Arbeit. Da jedoch fast alle kein Deutsch können, kommen aktuell nur Tätigkeiten in Frage bei denen es nicht unbedingt notwendig ist, deutsch zu sprechen (wie z. B. putzen). Den Flüchtlingen werden aktuell Kurse in Deutsch angeboten. Das erlernen einer fremden Sprache in kurzer Zeit ist jedoch für viele nicht so einfach zu bewerkstelligen. Wer Interesse an ukrainischen Arbeitnehmern*innen hat, kann uns formlos eine E-Mail senden (info@kugv.de). Wir werden die Angebote dann entsprechend weiterleiten.

1. Verkaufsoffener Sonntag

Der 1. Verkaufsoffene Sonntag in Bad Füssing findet am 15. Mai 2022 mit dem Rahmenprogramm „Bad Füssinger Radltag“ statt. Damit eröffnet unser Radltag die „Thermenradl Woche“ die vom Kur- und Gästeservice vom 15. bis 22. Mai 2022 durchgeführt wird. In gewohnter Weise radeln wir wieder einen Rundkurs ab 10.00 Uhr, mit Start in der Lindenstrasse. Jeder Teilnehmer erhält bei der Anmeldung kostenlos eine der begehrten Bad Füssing Kappen. Die Geschäfte im Ort können an diesem Tag von 11.00 bis 16.00 Uhr öffnen. Über entsprechende Rahmenprogramme und Angebote unserer Restaurants und Einzelhändel würden wir uns freuen. Die örtliche Presse wird im Vorfeld auf die Veranstaltung mit einem redaktionellen Artikel hinweisen.


Mitgliederinformation 8/2022 (05.04.2022)

Wegfall aller Corona Maßnahmen

Ab So, 03. April sind alle Corona Zugangsbeschränkungen sowie die Maskenpflicht in geschlossenen Gebäuden aufgehoben. Lediglich in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und im ÖPNV gilt weiterhin FFP2 Maskenpflicht. Es wird weiterhin empfohlen die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Jedem Betreiber steht es frei, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und weiterhin Maßnahmen in Innenräumen anzuordnen. Die Maßnahmen sollten jedoch verhältnismäßig ausgewählt werden.

Gemeinde bleibt bei Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden

Die Gemeinde Bad Füssing hat beschlossen, den Zugang zu den öffentlichen Gebäuden der Gemeinde bis einschließlich 30. April 2022 weiterhin nur mit FFP2 oder medizinischer Maske zu erlauben. Das bedeutet, dass unsere Kunden und Gäste weiterhin eine Maske brauchen, wenn Sie das Kurhaus, die Kurverwaltung, Gemeinde, etc. aufsuchen wollen. Wir bitten um entsprechende Information der Gäste.

Einladung an unsere Mitglieder

Die Firmen Voglauer hotel concept und 2F-Leuchten aus dem Salzburger Land laden unsere Mitglieder gerne zu einem Ausflug in das Salzburger Land einladen. Teil des Ausfluges ist die Vorstellung der beiden Firmen und die Besichtigung der jeweiligen Schauräume. Auch ein Hotel, in dem die Umsetzungen von Voglauer hotel concept und 2F-Leuchten in natura besichtigt werden können steht auf dem Programm. Die kompletten Kosten für den Tagesausflug sowie die Sorge für das leibliche Wohl wird natürlich von den beiden Firmen übernommen. Als Termin ist der 11. Mai 2022 festgesetzt. Dazu wird für die Teilnehmer ein Reisebus der Fa. Eichberger organisiert. Eigenanreise ist ebenso möglich. Die Teilnehmerzahl ist auf 20-25 Personen begrenzt. Das genaue Programm wird per separater E-Mail an alle Mitglieder übermittelt. Anmeldungen sind direkt bei Frau Kati Bein, 2F-Leuchten GmbH, Mobil: +43 664 2818644 oder E-Mail: kati.bein@2f-leuchten.com möglich.

Letzer Erste-Hilfe Kurs

Am Mittwoch, 13. April, findet der vorerst letzte Erste-Hilfe Kurs für betriebliche Ersthelfer statt. Es sind noch wenige Restplätze verfügbar. Wenn Sie noch Mitarbeiter oder sich selbst anmelden wollen, ist dies noch über die Vereinshomepage möglich.

Wegfall der Corona Quarantäne

Das Bundesgesundheitsministerium hat bekannt gegeben, dass ab 1. Mai die verpflichtende Quarantäne bei einer Covidinfektion wegfällt. Es wird dann nur noch dringend empfohlen, 5 Tage in Selbstquarantäne zu gehen und Kontakte zu meiden. Lediglich bei Berufsgruppen die mit gefährdeten Personen arbeiten (z. B. Pfleger;innen) wird die verpflichtende Quarantäne aufrecht erhalten. Auch die Bearbeitung der Fälle durch die Gesundheitsämter wird dann eingestellt.


Mitgliederinformation 7/2022 (29.03.2022)

Aufhebung des Verbotes von Volksfesten

Es dürfen nun wieder Volksfeste und Jahrmärkte ohne Zugangsbeschränkungen durchgeführt werden. Beim Festzeltbetrieb gelten jedoch die allgemeinen Bestimmungen der Gastronomie (also Zutritt zum Zelt aktuell nur nach 3G). Ein Rahmenkonzept für Volksfeste wird von der Bayerischen Staatsregierung zeitnah veröffentlicht werden.

Wichtig: Verlängerung des Kurzarbeitergeldes – erneute „Anzeige über Arbeitsausfall“

Die Bundesregierung hat das KuG bis Ende Juni  zu den bekannten Bedingungen verlängert. Da bisher der vereinfachte Zugang zum KuG nur bis Ende März möglich war, sind so gut wie alle Genehmigungsbescheide bis Ende März befristet. Das bedeutet, Sie müssen zur Fortführung der Kurzarbeit eine erneute „Anzeige über Arbeitsausfall“ beim Arbeitsamt stellen. Erst wenn Sie den positiven Bewilligungsbescheid erhalten haben, können Sie weiterhin das Kurzarbeitergeld für Ihre Arbeitnehmer beantragen. Das benötigte Formular können Sie hier von der Website der Arbeitsagentur herunterladen (Bitte beachten Sie, dass der Ausdruck über die im Formular enthaltene Schaltfläche „Antrag drucken“ meist nicht möglich ist. Drucken Sie das Formular dann über die Druckfunktion Ihres Browsers oder Ihres pdf-Anzeigeprogramms.).

Reduzierte MWSt für Gastronomie kommt voran

Die vom DEHOGA angestrebte Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes hat von Bundesfinanzminister Christian Lindner wertvolle Unterstützung erhalten. Er hat auf eine Anfrage folgende Antwort übermittelt:

„Aufgrund der wirtschaftlichen Situation der gastronomischen Betriebe infolge der COVID-19-Pandemie halte ich es für angezeigt, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurants und Verpflegungsdienstleistungen auch nach diesem Datum unbefristet anwendbar ist. Gerne werde ich mich deshalb innerhalb der Bundesregierung dafür einsetzen, das Datum 31. Dezember 2022 aus dem entsprechenden Tatbestand des Umsatzsteuergesetzes zu streichen.“

Leider findet jedoch die Einbeziehung der Getränke nicht seine Zustimmung.

Corona Arbeitsschutz

Mit den Lockerungen ab 20. März sind im Bereich Arbeitsschutz nur noch die Basisschutzmaßnahmen vorgesehen. Somit ist 3G am Arbeitsplatz und eine Homeofficepflicht nicht mehr gegeben. Vielmehr legt nun der Arbeitgeber im betrieblichen Hygienekonzept die vorgesehenen Schutzmaßnahmen fest.  Es werden jedoch konkrete Maßnahmen in der Verordnung benannt, die vom Arbeitgeber berücksichtigt werden sollen:

  • Angebot an die Beschäftigten wöchentlich einen kostenfreien Test in Anspruch zu nehmen
  • Die Verminderung von Personenkontakten durch Vermeidung der gleichzeitigen Nutzung von Innenräumen; Homeoffice soll weiterhin angeboten werden
  • Bereitstellung medizinischer Gesichtsmasken

Ferner muss es der Arbeitgeber den Beschäftigten ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus impfen zu lassen.

Corona: nur noch Basisschutz ab 3. April

Das von der Ampel-Koalition neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab dem 3. April 2022 nur noch „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen. Weitergehende Maßnahmen sind dann nur noch nach der sog. Hotspotregelung möglich. Wie unser Ministerpräsident nun verkündet hat, verzichtet Bayern auf die Einführung dieser Hotspotregelung. Damit fallen ab So, 03. April 2022 alle Corona Schutzmaßnahmen weg! Es gibt dann keine Zugangsbeschränkungen mehr und es müssen keine Impf- oder Genesenenzertifikate mehr überprüft werden. Die Maskenpflicht bleibt nur noch im ÖPNV und in Einrichtungen mit gefährdeten Personengruppen (z. B. Krankenhäusern und Pflegeheimen) erhalten. Es wird jedoch empfohlen die allgemeinen Schutz und Hygienemaßnahmen weiterhin freiwillig anzuwenden.


Mitgliederinformation 6/2022 (04.03.2022)

Neue Corona Lockerungen ab heute

Ab heute, 04. März 2022 gelten folgende Lockerungen:

  • Gastronomie ist unter 3G zugänglich.
  • Beherbergung ist unter 3G zugänglich. Ungeimpfte mit negativen Test müssen alle 72 Std. (3Tage) einen neuen negativen Test vorlegen.
  • Tanzlokale und Diskotheken sind unter 2G plus zugänglich. Die Maskenpflicht entfällt hierbei.
  • Gastronomen können freiwillig 2G plus machen, um bestimmte Veranstaltungen (z. B. Hochzeiten,  Geburtstagsfeiern oder Tagungen) ohne weitere Beschränkungen durchzuführen.

Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen. Bei Kindern von 14-18 Jahren, die regelmäßig in der Schule getestet werden, gilt ein Schülerausweis oder eine Schulbestätigung als 2G Nachweis.

Zusätzlicher Erste-Hilfe Kurs

Wegen der hohen Nachfrage wurde ein dritter Erster-Hilfe Kurs für betriebliche Ersthelfer im April organisiert. Anmeldung ist über die Homepage des Vereins möglich. Die Teilnahmebedingungen wurden vom BRK auf 3G mit FFP2 Maske gelockert.

Musikverein hat Spendenziel erreicht

Der Musikverein Bad Füssing e. V. hat sein geplantes Spendenziel erreicht. Er bedankt sind bei allen unseren Mitgliedern, die mit ihrer Spende geholfen haben, die Jugendmusikförderung im Ort zu stärken.

Förderprogramme Tourismus – E-Ladepunkte

Der TVO hält am Mo, 07. März um 14.00 Uhr eine digitale Infoveranstaltung zum Thema „Förderprogramme Tourismus in Bayern – E-Ladepunkte“ ab. Die Einladung des TVO mit dem Teilnahmelink können Sie hier herunterladen.


Mitgliederinformation 5/2022 (17.02.2022)

Nochmals Lockerungen und Ausstieg aus Beschränkungen

Das Bayerische Kabinett hat folgende Lockerungen beschlossen (gültig ab 17. Februar 2022):

  • Alle Bereiche, in denen bisher 2G plus galt, sind nun unter 2G zugänglich. Die bisherigen Auslastungsgrenzen (50% und 75% im Kulturbereich) bleiben noch bestehen.
  • Folgende Bereiche sind nun unter 3G zugänglich: sportliche Betätigung, der komplette und Ausbildungs- und Bildungssektor, Museen, Ausstellungen, Mitwirkung in Laienessembles (z. B. Musikgruppen, Laienschauspiel, etc.).
  • Im Handel entfällt die Personenbeschränkung je 10m² Verkaufsfläche.
  • Der regionale Hotspot Lockdown wird ersatzlos aufgehoben.
  • Jegliche Kontaktdatenerfassung entfällt.
  • Im privaten Bereich werden die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene aufgehoben. Für Ungeimpfte bleiben die bisherigen Kontaktbeschränkungen bestehen.

Ab 4. März wird Gastronomie und Beherbergung auf 3G zurückgestuft und „Tanzlustbarkeiten“ sind mit 2G plus wieder zulässig.

Ab 20. März sollen alle Beschränkungen aufgehoben werden. Lediglich die (medizinische) Maskenpflicht wird noch beibehalten. Das wollen der Bundeskanzler und die Regierungschefs in ihrem nächsten Treffen am 17. März nochmals prüfen und dann beschließen.

Verlängerung der Coronahilfen

Wie bereits angekündigt und erwartet, hat die Bundesregierung nun die Verlängerung der Überbrückungshilfe IV sowie des Kurzarbeitergeldes bis 30. Juni 2022 beschlossen. Die ergänzenden Programme zu Neustart- und Härtefallhilfen wurden ebenso verlängert. Wie bisher läuft die Antragstellung über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt.

Musikverein Bad Füssing e. V. erbittet Mithilfe

Der Musikverein Bad Füssing, der sich in den letzten Jahren mit der musikalischen Ausbildung vieler Kinder in Bad Füssing verdient gemacht hat, benötigt unsere Mithilfe. Die Gemeinde Bad Füssing hat für den Musikverein im neuen Anbau der Kurgymnastikhalle einen Probenraum geschaffen. Die Einrichtung dieses Probenraumes muss der Musikverein jedoch selbst vornehmen. Dazu wurde die Beteiligung am Crowdfounding-Projekt „Viele Schaffen mehr“ der Rottaler Raiffeisenbank initiiert. Ziel ist die Generierung von € 10.000,-. Dazu verdoppelt die Raiffeisenbank jede Spende bis maximal € 50,-, die vor dem 10.04.2022 auf das Spendenkonto eingeht. Die Verdoppelung ist auf eine Spende je Person begrenzt. Alle Informationen hierzu sind aus dem Flyer des Musikverein Bad Füssing e. V. zu ersehen. Bitte helfen Sie mit Ihrer einmaligen Spende, unseren Kindern den Musikunterricht am Ort weiterhin zu ermöglichen. Auch kleinere Beträge sind herzlich willkommen und werden von der Rottaler Raiffeisenbank verdoppelt.

Spendenkonto:
Kontoinhaber: VR Payment für Viele Schaffen mehr
IBAN: DE33 6606 0000 0000 1377 49
BIC: GENODE6KXXX
Verwendungszweck: P17897 – Ausstattung für den neuen Probenraum

Kronkorken für Kinderhilfe Holzland

Die Kinderhilfe Holzland bittet unsere Gastronomen, die Kronkorken von Flaschen zu sammeln. Die gesammelten Korken können in den Container beim Autohaus Wenig in Pocking deponiert werden. Für 1 Mio. Korken erhält die Kinderhilfe Holzland € 3.500,-. Auch die PNP hat über diese Aktion berichtet. Unser ehemaliger 2. Vorsitzender, Heinz Wiprächtiger, hat sich bereit erklärt, auf Mitteilung die Kronkorken in den Betrieben abzuholen.


Mitgliederinformation 4/2022 (09.02.2022)

Lockerungen der Coronaregeln

Gestern hat das Bayerische Kabinett folgende Lockerungen beschlossen (gültig ab 09. Februar 2022):

  • Die Sperrstunde (22.00 Uhr) in der Gastronomie wird aufgehoben.
  • Körpernahe Dienstleistungen (Friseure, Fußpflege, Nagelstudios, Massagen, etc.) sind wieder nach der 3G-Regel möglich; die Kontaktdatenerfassung entfällt.
  • Thermen, Bäder und Saunen sind wieder nach der 2G-Regel zugänglich.
  • Kulturveranstaltungen und Kinos dürfen jetzt zu 75% belegt werden; die 2G plus Regel bleibt jedoch bestehen.
  • Die Aussetzung des regionalen Hotspot Lockdowns wird weiterhin verlängert.

Datenaktualisierung in BadFüssing.ORG

Alle Vermieter, Einzelhändler, Gastronomen und Therapeuten die Mitglied im Kur- und Gewerbeverein sind, haben einen kostenlosen Eintrag im vereinseigenen Portal „BadFüssing.ORG“.

Bitte denken Sie an die Aktualisierung der Preise, Mindestaufenthalte und Verfügbarkeiten im Portal. Auch Öffnungszeiten, Bilder und Beschreibungstexte können über den „PortalClient“ oder die Hotelsoftware „Page“ aktualisiert werden. Der PortalClient sollte auf Ihrem Rechner installiert sein. Um den PortalClient erneut zu installieren, kann er hier heruntergeladen werden. Ihre Betriebsnummer und das einmalige Zugangspasswort erhalten Sie bei der Fa. Wohlstreicher unter Tel. 08531/900865 (Herr Madlindl). Hier erhalten Sie auch schnelle Hilfe bei allen Problemen. Vermieterbetriebe können die eingegebenen Verfügbarkeiten automatisch und kostenlos an das WinTop-System der Fa. Reif übergeben lassen (dazu müssen nur die „Zugangsdaten zur OTA-Schnittstelle“ von der Startseite von MyWinTop.de in den PortalClient übertragen werden). Damit werden mit der Datenpflege in BadFüssing.ORG die Verfügbarkeiten automatisch auch an den Kur- und Gästeservice übergeben. Wenn Sie mit dem Buchungssystem des TVO/OBS zusammenarbeiten, werden die Verfügbarkeiten auch dahin und an alle daran angeschlossenen Portale (Booking, Expedia, etc.) übergeben. Es reicht also, ihre Verfügbarkeiten nur einmal – nämlich im PortalClient – zu pflegen!

Alle Informationen hierzu erhalten Sie auf der Vereinshomepage.


Mitgliederinformation 3/2022 (04.02.2022)

Erhöhung der Minijob Verdienstgrenze

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, wegen der geplanten Erhöhung des Mindestlohns auf € 12,- ab dem 1. Oktober 2022, auch die Verdienstgrenze bei Minijobs zu erhöhen. Ab 1. Oktober 2022 soll deshalb die Verdienstgrenze von € 450,- auf € 520,- pro Monat ansteigen.

Verlängerung des Kurzarbeitergeldes angekündigt

Das erhöhte Kurzarbeitergeld wird bis zum 30. Juni 2022 fortgeführt und die maximale Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate heraufgesetzt. Leider wurde noch keine Information zu den Sozialversicherungsbeiträgen veröffentlicht. Denn auch diese sollten nach dem 31. März weiter erstattet werden. Zudem fordert der DEHOGA die 100%ige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend zum 1. Januar wieder einzuführen. Auch die BDA (Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände) erachtet die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für wichtig und mahnt deshalb eine Nachbesserung an.

Corona Impfzertifikate nur noch begrenzt gültig

Die Europäische Union hat beschlossen, dass ab 1. Februar 2022 die Grundimmunisierung gegen das Coronavirus nur noch 270 Tage (also 9 Monate) gültig ist. Wer also zwei mal geimpft ist, verliert sein Zertifikat nach 9 Monaten. Nur durch eine dritte Impfung (Booster) gilt das Zertifikat vorerst uneingeschränkt. Um bei den (je nach Betriebsart) vorgeschriebenen Impfstatus-Kontrollen auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir, die Zertifikatskontrolle mit einer elektronischen Hilfe vorzunehmen. Sehr gut eignet sich dazu die kostenlose CovPassCheck App. Sie ist im App-Store sowie auf Google Play frei verfügbar und kann auf jedem aktuellen Smartphone installiert werden. Mit dem Smartphone muss dann nur noch der QR-Code des zu prüfenden Zertifikates abgescannt werden (vom Handy des Kunden, von einer Immunkarte oder direkt vom ausgedruckten Impfzertifikat). Es wird dann der aktuelle Impfstatus (Zertifikat gültig oder ungültig) sowie Name und Geburtsdatum der Person angezeigt (was dann noch mit einem Ausweisdokument abgeglichen werden muss). Wegen der mittlerweile umfangreichen Regelungen (auch wegen Mischvarianten von Genesenen und Geimpften) kann man so einfach und sicher den Impfstatus ermitteln und kann sich bei 2G-Kontrollen auf den angezeigten Status in der CovPassCheck App berufen.

Erste Hilfe Kurse für Betriebliche Ersthelfer

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt in ihren Vorschriften, dass in jedem Betrieb ein bestimme Anzahl an „betrieblichen Ersthelfern“ ausgebildet und anwesend sein muss. Um Sie bei der Erfüllung dieser Vorschrift zu unterstützen, hat unser Vorstandsmitglied Caroline Schmitt wieder Termine für Erste-Hilfe Kurse zum betrieblichen Ersthelfer organisiert. Die Kosten können auf Antrag von der Berufsgenossenschaft übernommen werden. Wir teilen Ihnen in einer separaten E-Mail die gesetzlichen Vorgaben sowie die Anmeldelinks mit. Sollten die zwei geplanten Kurse nicht ausreichen, werden wir weitere Termine organisieren.


Mitgliederinformation 2/2022 (25.01.2022)

Änderungen der Corona-Regeln

Auf der heutigen Kabinettsitzung wurden folgende Punkte geändert (gültig ab 27. Januar):

  • Die Hotspot Regelung, die einen lokalen Lockdown ab einer Inzidenz von 1000 vorschrieb, wird bis einschließlich 9. Februar ausgesetzt. Durch das vermehrte Auftreten der Omikron-Variante ist in mehreren Landkreisen zu beobachten, dass trotz hoher Inzidenzwerte die Hospitalisierungsrate auf einem für die Kliniken vertretbaren Niveau bleibt.
  • Die Zugangsbeschränkung 2G für Einzelhandelsgeschäfte wird aufgehoben. Es bleibt weiterhin bei der FFP2-Maskenpflicht und der Begrenzung der zulässigen Kundenzahl (10m² Regel).
  • Die Kapazitätsbeschränkungen für Kultur- , Sport- und Freizeiteinrichtungen wird von 25% auf 50% Auslastung angehoben. Alle weiteren Beschränkungen (insbesondere 2G plus und FFP2 Masken) bleiben unverändert bestehen.
  • Prüfungen, Meisterkurse, Fahrschulen, etc. sind wieder nach 3G möglich.
  • Soweit bisher die Vorlage eines negativen PCR-Testes erforderlich war, genügt künftig auch ein negativer Schnelltest (Antigentest).

Identitätsfeststellung bei 2G-Kontrolle

In Bereichen in denen 2G Kontrollen stattfinden müssen (z. B. Restaurants), ist zwingend ein amtliches Dokument mit Lichtbild im Original erforderlich, das die Identität der Person nachweist (also Ausweis oder Führerschein). Bei persönlich bekannten Personen (z. B. Stammgästen) ist die Identitätsfeststellung nicht unbedingt erforderlich.

Musikverein Bad Füssing e. V. erbittet Mithilfe

Der Musikverein Bad Füssing, der sich in den letzten Jahren mit der musikalischen Ausbildung vieler Kinder in Bad Füssing verdient gemacht hat, benötigt unsere Mithilfe. Die Gemeinde Bad Füssing hat für den Musikverein im neuen Anbau der Kurgymnastikhalle einen Probenraum geschaffen. Die Einrichtung dieses Probenraumes muss der Musikverein jedoch selbst vornehmen. Dazu wurde die Beteiligung am Crowdfounding-Projekt „Viele Schaffen mehr“ der Rottaler Raiffeisenbank initiiert. Ziel ist die Generierung von € 10.000,-. Dazu verdoppelt die Raiffeisenbank jede Spende bis maximal € 50,-, die vor dem 10.04.2022 auf das Spendenkonto eingeht. Die Verdoppelung ist auf eine Spende je Person begrenzt. Alle Informationen hierzu sind aus dem Flyer des Musikverein Bad Füssing e. V. zu ersehen. Bitte helfen Sie mit Ihrer einmaligen Spende, unseren Kindern den Musikunterricht am Ort weiterhin zu ermöglichen. Auch kleinere Beträge sind herzlich willkommen und werden von der Rottaler Raiffeisenbank verdoppelt.

Spendenkonto:
Kontoinhaber: VR Payment für Viele Schaffen mehr
IBAN: DE33 6606 0000 0000 1377 49
BIC: GENODE6KXXX
Verwendungszweck: P17897 – Ausstattung für den neuen Probenraum


Mitgliederinformation 1/2022 (11.01.2022)

2G plus nicht in der Gastronomie

Heute hat der Bayerische Ministerrat beschlossen, die Vorgabe des Bundes, in der Gastronomie 2G plus (also nur Geimpfte mit zusätzlichem Test) einzuführen, nicht umzusetzen. Das bedeutet, dass in Bayern alles bleibt wie bisher: 2G in Gastronomie und Beherbergung. Auch die Ausnahme, dass minderjährige Schüler die im Rahmen des Schulbesuches regelmäßig getestet werden in der Gastronomie als geimpft gelten, bleibt weiterhin bestehen.

Für Bereiche in denen 2G plus gilt (z. B. Thermen, Kinos, etc.) müssen geboosterte Personen (3 x geimpft) keinen Testnachweis vorlegen. Das gilt jetzt bereits ab dem Tag der 3. Impfung. Die bisherige zweiwöchige Wartezeit entfällt. Zudem gelten vollständig Geimpfte (2-fach geimpft) die eine Coronaerkrankung überstanden haben, als geboostert.

Die Quarantänezeit für Kontaktpersonen von Erkrankten beträgt 10 Tage. Nach 7 Tagen ist eine Freitestung (PCR oder Antigen Schnelltest) möglich. Für 3-fach Geimpfte Personen die Kontakt zu Erkrankten hatten gibt es keine Quarantäne.

2G Regel nicht mehr für Textilgeschäfte

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 29.12.21 entschieden, dass Bekleidung genau wie Schuhe oder Bücher der „Deckung des täglichen Bedarfs“ unterliegen. Damit ist eine Überprüfung der Kunden nach der 2G-Regel in Bekleidungsgeschäften nicht mehr notwendig.

Mindestlohn steigt an

Der gesetzliche Mindestlohn ändert sich ab 01.01.2022 auf  € 9,82 und ab 01.07.2022 auf € 10,45 je Stunde. Für folgende Personen gibt es Ausnahmen (für sie gilt der Mindestlohn nicht):

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende (unabhängig vom Alter)
  • Praktikanten – bei freiwilligen Praktikum (bis zu 3 Monate) zur Orientierung für eine Berufswahl oder wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer Ausbildung stattfindet
  • ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung einer Berufsausbildung oder einer anderen Berufsbildungsvorbereitung teilnehmen
  • Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit

 


2021

Mitgliederinformation 27/2021 (23.12.2021)

Überbrückungshilfe auch bei freiwilligen Betriebsschließungen

Das Bundeswirtschaftsministerium hat bekannt gegeben, dass die Regelung zur Antragsberechtigung bei freiwilligen Betriebsschließungen auch im Januar in der neuen Überbrückungshilfe IV gilt. Die diesbezüglichen Regelungen für die Überbrückungshilfe III (bis Jahresende) sind mittlerweile in den FAQs veröffentlicht worden.

Kurzarbeit wegen 2G/2G plus

Die Agentur für Arbeit handhabt leider die Anzeige von Kurzarbeit nicht so wie wir uns das wünschen würden. So zählt ein Umsatzrückgang wegen der bestehenden 2G oder 2G plus Regel nicht als Begründung für Kurzarbeit. Die Bundesagentur für Arbeit hat in ihren FAQ folgendes veröffentlicht:

In vielen Bereichen, wie z.B. in der Gastronomie, gilt wegen der COVID-19 Pandemie 2G oder 3G oder 2GPlus. Kann Kurzarbeitergeld bei diesen Vorgaben gezahlt werden?

Die „3G oder 2G oder 2Gplus“-Vorgaben allein können keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld begründen.

Wenn in Ihrem Betrieb aufgrund der „3G oder 2G oder 2Gplus -Regelungen“ dennoch kurzgearbeitet werden muss oder Sie den Betrieb (ohne behördliche Anordnung) sogar vorübergehend schließen müssen, sind die Gründe für einen vorübergehenden und unvermeidbaren Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit im Einzelfall darzulegen.

Ich schließe meinen Betrieb freiwillig, um die Einschränkungen für ungeimpfte Personen aufgrund der 2G oder 2G Plus-Vorgabe nicht umsetzen zu müssen. Kann ich Kug erhalten?

Nein, die freiwillige Betriebsschließung ist Ihre unternehmerische Entscheidung. Dafür kann kein Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Für die Zahlung von Kurzarbeitergeld muss ein erheblicher und unvermeidbarer Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis (zum Beispiel einer behördlichen Schließung) vorliegen.

Damit Sie gegenüber der Agentur für Arbeit stichhaltig argumentieren können, empfehlen wir betroffenen Betrieben den Umsatz- und Gästerückgang bzw. Stornierungen genau zu dokumentieren. Als Vergleich kann hier auf die Zahlen der entsprechenden Monate in 2019 zurückgegriffen werden.

Neue private Kontaktbeschränkungen

Die neue Omikron Variante wird als Argument genannt, um trotz rückläufiger Infektionszahlen weitere Einschränkungen bei privaten Zusammenkünften zu rechtfertigen. Daher sind ab dem 28. Dezember 2021 auch bei Geimpften und Genesenen nur noch Treffen mit max. 10 Personen erlaubt (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht). Für die Weihnachtsfeiertage wird dazu aufgerufen, sich verantwortungsvoll zu verhalten. Der Bundeskanzler hat an das An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr sowie das Feuerwerksverbot nochmals erinnert. Am 7. Januar 2022 wird ein erneutes Treffen stattfinden, um die Lage zu beraten und die Regeln ggf. anzupassen.


Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe und gesegnete Weihnachten.

Für das Neue Jahr wünschen wir Ihnen viel Gesundheit und Erfolg.

Im Namen der Vorstandschaft
 Maximilian Fuchs, 1. Vorsitzender


Mitgliederinformation 26/2021 (17.12.2021)

Anpassung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Mit Wirkung zum 15. Dezember wurden die Coronabeschränkungen wiederum verändert:

  • Wegfall der Testpflicht 15 Tage nach der 3. Impfung („Booster“) bei 2G plus (Ausnahme: in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen)
  • Änderung von 2G plus auf 2G bei:
    • Sportstätten im Freien, auch Skilifte, jedoch nicht für Zuschauer
    • Öffentliche und private Veranstaltungen unter freiem Himmel
    • Tierparks und botanischen Gärten (auch Innenbereiche)
    • Freizeitparks (auch Innenbereiche)
    • Ausflugsschiffen
    • Führungen im Freien (z. B. Stadtführungen)
  • Weiterhin gilt 2G plus bei:
    • Zuschauern bei Sportveranstaltungen sowie beim Hallensport bzw. Indoorsport
    • Kulturveranstaltungen
    • Freizeiteinrichtungen (Bäder, Thermen, Saunen, Fittnessstudios, etc.)
    • Messen, Tagungen, Kongresse, Ausstellungen, etc.
  • Reise- und Ausflugsbusse werden wie der ÖPNV behandelt (also 3G ohne Personenbeschränkungen)
  • Die Ausnahmeregelung für ungeimpfte Schüler in der Gastronomie (auch ungeimpfte Schüler gelten als vollständig geimpft wegen der Testung in der Schule) wird bis 12. Januar 2022 verlängert
  • An Silvester und Neujahr besteht im öffentlichen Bereich ein Ansammlungsverbot (Gottesdienste sind nach den allgemeinen Regelungen zulässig) sowie ein Verbot für Feuerwerk
  • Die aktuelle Sperrstunde in der Gastronomie (22.00 – 06.00 Uhr) wird in der Silvesternacht aufgehoben
  • In der Gastronomie gibt es keine Personenbeschränkungen oder Abstandsregeln bei Sitzplätzen, jedoch gilt 2G
  • Es gilt weiterhin Tanzverbot und Musik ist nur als leise Hintergrundmusik erlaubt

Private Zusammenkünfte (im öffentlichen oder privaten Raum) sind auf einen Haushalt sowie maximal 2 weitere Personen aus einem anderen Haushalt beschränkt. Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten sowie vollständig Geimpfte oder Genesene zählen nicht. Die Personenzahl ist jedoch (auch mit Geimpften und Genesenen) in Innenräumen auf 50 und im Freien auf 200 Personen begrenzt.

Nicht geimpfte Betreiber oder Beschäftigte in Betrieben die der 2G oder 2G plus Regel unterliegen benötigen keine PCR-Tests mehr. Künftig reichen hier auch tägliche Schnelltests aus. Die Maskenpflicht von Beschäftigten am Arbeitsplatz richtet sich wie gehabt nach den arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. Somit entscheidet der Arbeitgeber gemäß seiner Gefährdungsbeurteilung über die Maskenart. Der Mindeststandard ist jedoch die OP-Maske.

Kurzarbeitergeld verlängert

Wie erwartet und bereits in der Mitgliederinfo 24/2021 vom 03.12.21 angesprochen, wurde nun der vereinfachte Bezug und die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis 31.03.2022 verlängert. Bitte beachten Sie, dass die Kurzarbeit erneut bei der Arbeitsagentur angezeigt werden muss, wenn 3 Monate kein Leistungsantrag bei der Arbeitsagentur gestellt wurde. Die Begründung der Kurzarbeit muss mittlerweile auch stichhaltiger sein. Das KuG wird dann ab dem Monat der erneuten Bewilligung gewährt. Die Sozialversicherungsbeiträge werden nur noch zu 50% erstattet.

Übergabe unserer Gutscheine an das Kreiskrankenhaus Rotthalmünster

Unser Vorstandsmitglied Caroline Schmitt konnte mit Ihrer Aktion „Weihnachtsessen für die Lebensretter“ über 200 Gutscheine an die entsprechenden Stationen unseres Kreiskrankenhauses in Rotthalmünster übergeben. Die Pressestelle des Krankenhauses hat ausführlich darüber berichtet und auch in der lokalen Presse sowie in den sozialen Medien sind entsprechende Artikel erschienen. Wir bedanken uns bei allen Spendern von zusätzlichen Gutscheinen sowie bei der Initiatorin Caroline Schmitt sehr herzlich für diese gelungene Aktion.


Mitgliederinformation 25/2021 (05.12.2021)

Lokaler Lockdown endet am Montag, 06.12.21

Die Inzidenz im Landkreis ist am Sonntag den 5. Tag unter 1000. Da auch ein stabiler Abwärtstrend erkennbar ist, hat das Landratsamt bekannt gegeben, dass ab Montag, 06.12.21 die verschärften Regelungen wieder zurück genommen werden:

  • Das Verbot von Veranstaltungen bzw. die Schließung von Betrieben und Einrichtungen, für die vorher 2G oder 2G plus galt, wird wieder aufgehoben. Die bayernweiten Regeln bleiben jedoch erhalten.
  • Die Gastronomie darf mit 2G wieder öffnen (Sperrzeit von 22.00 – 06.00 Uhr).
  • Discotheken, Tanzlokale, Bars, etc. müssen weiterhin geschlossen bleiben.
  • Beherbergung ist wieder zulässig. Es gilt die 2G Regel.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind mit 2G wieder zulässig.
  • Freizeiteinrichtungen (z. B. Thermen) sind mit 2G plus wieder zulässig.
  • Im Handel erhöht sich die Kundenanzahl auf einen Kunden je 10m² Verkaufsfläche. Jedoch darf der Handel jetzt nur Kunden mit 2G Nachweis einlassen (ausgen. bei Waren des täglichen Bedarfs).

Die Kontaktbeschränkungen (für Ungeimpfte) bleiben bestehen: Max. 5 Personen aus 2 Haushalten. Kinder unter 12 Jahren sowie Geimpfte werden nicht gezählt.


Mitgliederinformation 24/2021 (03.12.2021)

Verlängerung der Corona-Hilfen

Wegen der neuerlichen Coronabeschränkungen und Lockdowns wurde die Neuauflage der Überbrückungshilfe IV bis 31.03.2022 bekannt gegeben. Dabei gelten die bisherigen Zugangsvoraussetzungen, also Umsatzrückgang um mind. 30% gegenüber 2019. Die Beantragung läuft wie bisher (über die Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) ab. Neu ist die Redzierung der Fixkostenerstattung auf max. 90% (ÜH3+ war 100% bei mind. 90% Umsatzrückgang).

Beim Kurzarbeitergeld ist die Situation nicht ganz einfach:

Wenn ein Arbeitsausfall nach März 2021 eintritt beträgt die Leistungshöhe des Kurzarbeitergeldes 60% bzw. 67% mit Kind(ern).
Aktuell gilt noch eine Sonderregelung bis 31.12.21. Danach können nur Mitarbeiter, die von März 2020 bis März 2021 bereits Kurzarbeitergeld bezogen haben, eine Leistungserhöhung ab dem 4. bzw. 7. Monat in Anspruch nehmen. Der Entgeltausfall muss jedoch im aktuellen Abrechnungsmonat mind. 50% betragen. Nach letzten Medieninformationen soll die Sonderregelung bis 31.03.22 verlängert werden.

Leider kennen viele Steuerberater oder Lohnbuchhalter die aktuellen Regelungen nicht genau. Fragen Sie bei Unklarheiten immer bei der Arbeitsagentur nach (telefonisch oder per E-.Mail). Schildern Sie Ihren Fall damit Sie eine verlässliche Aussage erhalten, was in Ihrem Fall richtig ist.

Bitte denken Sie auch daran, dass der Arbeitsausfall ggf. erneut bei der Arbeitsagentur angezeigt werden muss.

Aktionen für Restaurants und Einzelhändler

Um unsere Betriebe zu unterstützen hat der Verein zwei Aktionen gestartet:

1. Für die Restaurants wurde eine Gutscheinaktion für die „Lebensretter“ in unserem Kreiskrankenhaus Rotthalmünster gestartet. Hierbei kauft der Verein Verzehrgutscheine bei teilnehmenden Restaurants ein, und spendet diese an die entsprechenden Abteilungen im Kreiskrankenhaus Rotthalmünster. Viele Restaurants geben kostenlos noch Gutscheine dazu. Dafür sagen wir an dieser Stelle „Vielen Dank“. Über die Aktion wird in der Tagespresse berichtet werden.

2. Der Einzelhandel wird durch eine Werbeaktion in der PNP und den sozialen Medien unterstützt. Teilnehmende Betriebe, die sich an die vorgegebenen Kernöffnungszeiten (Freitag von 10.00 – 17.00 Uhr und Samstag von 10.00 bis 13.00 Uhr) halten und ihr Logo bis 08.12.21. an uns senden, werden in einer Anzeige in der PNP dargestellt. Auch auf Facebook und Instagramm werden die Betriebe präsentiert.

Neue Coronabeschränkungen

  • Für gastronomische Angebote unter freiem Himmel gelten künftig die gleichen Beschränkungen wie in geschlossenen Räumen. Also gilt nun auch im Freien 2G! Die Kontrolle obligt dem Betreiber. Es werden verstärkt Kontrollen durchgeführt (Verstöße sind bußgeldbewehrt).
  • Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist nur noch nach der 2G-Regel erlaubt. Ausnahme sind Geschäfte mit Waren für den täglichen Gebrauch, z. B. Lebensmittel und Dorgerieartikel. Die Kontrolle obligt dem Betreiber. Es werden verstärkt Kontrollen durchgeführt (Verstöße sind bußgeldbewehrt).
  • Ansammlungen auf öffentlichen Straßen oder Plätzen sind an Silvester und am Neujahrstag verboten.
  • Der Verkauf von Feuerwerksartikeln ist verboten.
  • Öffnung von Diskotheken, Bars, Tanzlokalen und ähnlichen Betrieben sind generell verboten.
  • Marktkaufsleute und Schausteller erhalten wegen der Absage der Weihnachtsmärkte zusätzliche Hilfen vom Bund.

Heute liegt die Inzidenz in unserem Landkreis Passau den dritten Tag unter 1000. Sollte die Entwicklung so weitergehen, könnte das Landratsamt Anfang nächster Woche den lokalen Lockdown aufheben. Die Restaurants dürften dann unter Einhaltung der 2G-Regel wieder öffnen. Für die Thermen wäre eine Öffnung nur unter 2G-plus möglich. Sollte die Inzidenz nur für einen Tag wieder über 1000 liegen, müsste das Landratsamt wieder einen lokalen Lockdown anordnen. Unter diesen Vorgaben ist eine Öffnung für viele Betriebe (v. a. wenn mit verderblichen Waren gearbeitet wird) zur Zeit nicht akzeptabel.

Volkszählung 2022

Im Jahr 2022 soll in Deutschland wieder der Zensus (die Volkszählung) stattfinden. Dafür sucht das Landratsamt noch Befrager*innen für den Landkreis Passau. Die ehrenamtliche Tätigkeit wird steuerfrei vergütet (durchschn. € 800,-) und ist für alle Volljährigen bei freier Zeiteinteilung möglich. Der Einsatz wird möglichst wohnortnah erfolgen. Fahrtkosten werden nach dem Bayerischen Reisekostengesetz erstattet. Zur Vorbereitung werden die Befrager*innen natürlich entsprechend geschult. Mehr Informationen erhalten Sie auf www.zensus2022.de. Ihre Bewerbung können Sie unter https://www.landkreis-passau.de/landkreis-verwaltung-politik/zensus-2022 durchführen.


Mitgliederinformation 23/2021 (20.11.2021)

Ministerpräsident gibt neue Beschränkungen bekannt

Unser Ministerpräsident hat folgende Regelungen gültig ab Mittwoch, 24.11.2021 bekannt gegeben:

Landesweiter „Wellenbrecher“:

  • Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte: max. 5 Personen aus 2 Haushalten; Kinder unter 12 und Geimpfte zählen nicht
  • 2G für körpernahe Dienstleistungen
  • 2G weiterhin für Gastronomie und Beherbergung
  • 2G plus bei Kulturveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Freizeiteinrichtungen, Messen, Discos, Clubs, etc.
  • Weihnachtsmärkte sind abgesagt
  • Handel geöffnet mit Beschränkung auf eine Person je 10m²

Hotspots mit Inzidenz über 1000 (also in unserem Landkreis):

  • alles mit landesweiter 2G und 2G plus Regelung muss geschlossen werden
  • keine Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Schließung von Freizeiteinrichtungen (dazu zählen auch die Thermen)
  • Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, etc. ) untersagt
  • Gastronomie untersagt (Ausnahme: Abhol- und Lieferservice)
  • Beherbergung untersagt
  • Handel geöffnet mit Beschränkung auf eine Person je 20 m²

Sinkt der Inzidenzwert für mind. 5 Tage unter 1000 und zeigt eine Tendenz nach unten, entfallen die Hotspot-Regelungen und es gelten die „Wellenbrecher“ Regeln.

Angebote für „To Go“ und Lieferservice

Unser Vorstandsmitglied Caroline Schmitt aktualisiert die Facebook-Liste aller Gastronomen, die Speisen und/oder Getränke zum Mitnehmen oder mit Lieferservice anbieten. Wir bitten deshalb die betreffenden Betriebe umgehend ihr Angebot sowie Öffnungszeiten und Bestellhotline (Telefon, Fax, WhatsApp, etc.) an Frau Schmitt (E-Mail: info@vinovitalis.de, Mobil/WhatsApp 0171 6929696) zu melden, damit die Angebote aktualisiert, bzw. neu in die Liste aufgenommen werden können. Frau Schmitt wird sich auch darum kümmern, dass die Banner an den Ortseingängen „Kauft’s dahoam“ wieder von der Gemeinde aufgestellt werden.

Erste Hilfe Kurse für betriebliche Ersthelfer

Jeder gewerbliche Betrieb ist verpflichtet, 10% der Belegschaft als betriebliche Ersthelfer ausbilden zu lassen. Dazu bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz entsprechende Kurse an. Der Kurs muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Wir hätten für Anfang 2022 wieder Termine beim BRK gebucht. Wegen der aktuellen pandemischen Beschränkungen müssen wir abwarten, wie die Rahmenbedingungen für die Durchführung von unternehmerischen Schulungen lauten werden. Sobald wir hier verlässliche Aussagen erhalten und die Durchführung mit vertretbarem Aufwand möglich ist, werden wir Sie auf diesem Weg über die Möglichkeit der Teilnahme informieren.


Mitgliederinformation 22/2021 (17.11.2021)

Neue Coronaregeln

In den letzten Tagen und Wochen mussten wir tatsächlich täglich neue Regelungen und Einschränkungen vernehmen. Wir haben hier die wichtigsten Regeln (hoffentlich) verständlich zusammengefasst. Für alle Personen über 12 Jahren gilt (Stand heute):

  • Generell gilt FFP2 Maskenpflicht.
  • 2G Nachweis erforderlich in Tanzlokalen, Bars, Diskotheken, etc. und zusätzlich FFP2 Maske, außer der Betreiber macht 2G plus, dann entfällt die Maskenpflicht.
  • 2G in Gastronomie (Restaurants, Cafès, etc.), Freizeiteinrichtungen (Thermen, Hallensport, Kinos, etc.) und bei Übernachtung in Beherbergungsbetrieben. Ausnahmen für Geschäftsreisende oder berufliche Übernachtungen sind nur bei zwingend erforderlichen und unaufschiebbaren nichttouristischen Aufenthalten möglich. Hier können Ungeimpfte bei Anreise und dann alle 72 Std. einen PCR-Test vorlegen.
  • 3G plus bei körpernahen Dienstleistungen (Therapie, Friseur, etc.).
  • Der Betreiber ist verpflichtet, bei jeder Einzelperson eine wirksame Zugangskontrolle einschließlich einer Identitätsfeststellung vorzunehmen.
  • Bei Betrieben über 10 Beschäftigenten (incl. Inhaber) müssen alle Ungeimpften zwei mal pro Woche einen PCR-Test oder täglich einen Schnelltest (Selbsttest nur unter Aufsicht) machen.
  • Schüler von 12 bis 17 Jahren, die in der Schule regelmäßig getestet werden (als Nachweis gilt Schülerausweis oder Bestätigung der Schule, etc.), sind von 2G in Gastronomie und Beherbergung ausgenommen. In allen anderen Bereichen gilt auch für sie 2G!
  • Personen die sich nicht impfen lassen können, müssen darüber ein ärztliches Attest vorweisen und sind nur mit aktuellem negativen PCR-Test zutrittsberechtigt in 2G oder 3G plus Bereiche.

Für Kinder unter 6 Jahren gibt es keine Beschränkungen, für Kinder über 6 Jahren gilt die Maskenpflicht.

Auf der Homepage des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes sind diverse Vorlagen für Aushänge frei verfügbar.

Aktuelle Stornosituation

Aufgrund der aktuellen Infektionsschutzvorschriften dürfen nur Geimpfte oder Genesene in den Beherbergungsbetrieben übernachten. Das bedingt Stornierungen der Gäste. Der Bayerische Hotel-Gaststättenverband hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Gast zur Zahlung der Übernachtungskosten auch verpflichtet bleibt, wenn er die Zimmer aus in seiner Person und seiner Risikosphäre liegenden Gründen nicht nutzen kann, obwohl der Vermieter ihm die Gebrauchsmöglichkeit einräumt (vgl. § 537 Abs. 1 BGB). Da in Bayern kein Übernachtungsverbot besteht, muss der Gast für sich die Voraussetzung schaffen, dass er geimpft ist. Diese Voraussetzung liegt in seiner Risikosphäre. Da der Gast das Bestellrisiko trägt, hat dieser auch die Übernachtungskosten zu tragen.

Auch eine Erkrankung des Gastes und der damit einhergehenden Stornierung seiner Buchung entbindet ihn nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

Der Beherbergungsbetrieb muss sich jedoch ersparte Aufwendungen, diese betragen in der Regel bei Übernachtung/Frühstück 20 %, und Vorteile aus anderweitiger Verwendung, insbesondere die Weitervermietung an einen anderen Gast anrechnen lassen.

Ob auf die vereinbarte Zahlung bestanden werden soll, ist am Ende eine unternehmerische Entscheidung und sollte mit Bedacht getroffen werden. Soweit möglich, könnten Buchungen verschoben ggf. geringere Stornogebühren auferlegt werden, um Kunden für die Zukunft nicht zu verlieren.

Weihnachtsmarkt abgesagt

Obwohl bereits viel Arbeit in die Vorbereitungen zu einem neuen Weihnachtsmarkt gesteckt wurde, musste die Veranstaltung abgesagt werden (die Presse hat bereits darüber berichtet). Die neuen Corona-Beschränkungen hätten einen nicht mehr vertretbaren Aufwand bedingt. Wir hoffen nun auf einen neuen Weihnachtsmarkt im nächsten Jahr.

Mittlerweile sind so gut wie alle Weihnachtsmärkte in der Region abgesagt worden. Lediglich der Weihnachtsmarkt in Passau soll mit 2G Einlasskontrolle bisher noch stattfinden.


Mitgliederinformation 21/2021 (02.11.2021)

Ab sofort wieder FFP2 Maskenpflicht!

Wegen der in den letzten Tagen in ganz Niederbayern stark gestiegenen Corona Infektionszahlen wurde heute beschlossen, ab Mittwoch 03. November 2021 wieder die FFP2-Maskenpflicht in allen niederbayerischen Landkreisen einzuführen. In allen Geschäften, Lokalen, ÖPNV, Freizeiteinrichtungen, etc., in denen bisher die medizinische Maske genügt hat, besteht ab Mittwoch, 03.11.2021, wieder FFP2-Maskenpflicht. In Tanzlokalen, Diskotheken, Bars, etc. gilt nun die 2G-Regel (Zutritt nur für vollst. Geimpfte und Genesene). Bitte weisen Sie Ihre Kunden und Gäste darauf hin. Für Mitarbeiter gilt nach dem Arbeitsschutzgesetz weiterhin die medizinische Maske als ausreichend. Es wird verstärkt Kontrollen geben. Verstöße sind bußgeldbewehrt!

Die Bekanntgabe des Landkreises Passau können Sie hier lesen.

Nachschau Infoveranstaltung E-Ladesäulen

Zu unserer Infoveranstaltung zum Thema E-Ladeinfrastruktur konnten wir 26 Teilnehmer sowie unsere Kur- und Tourismusmanagerin, Frau Daniela Leipelt, begrüßen. Sie möchte versuchen, auch die Gemeinde für die Errichtung weiterer E-Lademöglichkeiten im Ort zu gewinnen, denn der derzeitige Ausbau der Ladeinfrastruktur ist noch sehr dürftig. Sie betonte auch die Wichtigkeit einer guten Ladeinfrastruktur für die klimaneutrale Zukunft unseres Ortes. Unsere Betriebe sollten die derzeitigen Fördermöglichkeiten von bis zu 80% der Gesamtkosten nutzen, um auch selbst Ladepunkte für Gäste und Kunden anbieten zu können. Die Präsentation unseres Referenten, Herrn Tobias Ruf von e.optimum, können Sie hier zur Nachschau herunterladen. Für Fragen stehen Ihnen Herr Ludwig Michel (0151-16564041, E-Mail: Ludwig.Michel@eoptimum.de) oder Frau Morena Losleben (09342-964820, E-Mail: morena.losleben@eoptimum.de) von e.optimum gerne zur Verfügung.

Hier lesen Sie die Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Einladung an unsere Mitglieder

Die Firmen 2F-Leuchten und Voglauer hotel concept aus dem Salzburger Land würden unsere Mitglieder gerne zu einem Ausflug in das Salzburger Land einladen. Teil des Ausfluges wäre die Vorstellung der beiden Firmen und die Besichtigung der jeweiligen Schauräume. Auch ein Salzburger Hotel, in dem die Umsetzungen von 2F-Leuchten und Voglauer hotel concept in natura besichtigt werden könnten stünde auf dem Programm. Die Kosten für den Tagesausflug sowie eine Einkehr mit Essen und Getränken würden natürlich von den beiden Firmen übernommen. Als Termin wäre Ende November/Anfang Dezember möglich. Es müssten sich mind. 20-25 Personen anmelden, um den Ausflug durchführen zu können. Interessenten melden sich bitte direkt bei Frau Kati Bein, 2F-Leuchten GmbH, Mobil: +43 664 2818644 oder E-Mail: kati.bein@2f-leuchten.com .


Mitgliederinformation 20/2021 (05.10.2021)

Clubs und Diskotheken wieder geöffnet

Seit 1. Oktober können Clubs und Diskotheken sowie Tanzlokale in Bayern wieder öffnen. Voraussetzung ist dabei die 3G plus Regel, wobei nur ein PCR-Test (also kein Schnelltest) zulässig ist. Auch ungeimpfte Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen zweimal pro Woche einen PCR-Test durchführen lassen. Laute Musik, Tanz ohne Abstand sowie die Abgabe von Getränken am Tresen ist zulässig. Es besteht keine Maskenpflicht! Besucher müssen bei Betreten des Lokals entsprechend überprüft werden. Verstöße werden mit Bußgeld geahndet.

Auch Volksfeste können im Rahmen der 3G-Regel wieder stattfinden.

Neu: ab 6. Oktober werden Erleichterungen für Betriebe und Veranstaltungen jeder Art (also z. B. Sportstätten, Theater, Konzerte, Kinos, Museen, Tagungen, Kongresse, usw.) eingeführt, die nur 2G oder 3G plus (also Ungeimpfte mit PCR-Test) zulassen. Dabei sind die Maskenpflicht sowie alle Abstände oder Personenobergrenzen aufgehoben. Voraussetzung ist eine strenge Zutrittskontrolle mit Überprüfung des Impfstatus bzw. PCR-Test. Verstöße sind wiederum bußgeldbewehrt.

Jeder Veranstalter oder Betreiber kann selbst entscheiden, ob er 2G, 3G oder 3G plus zulässt!

Informationsveranstaltung zum Thema E-Ladesäulen

Das Thema Elektromobilität wird uns in den nächsten Monaten einholen. Die Zulassungszahlen zeigen deutlich, dass wir uns zukünftig auf Gäste und Kunden mit Elektrofahrzeugen einstellen müssen. Dazu gibt es Förderprogramme die bis zu 80% der Investitionskosten erstatten. Am Di, 19. Oktober um 15.00 Uhr findet im Adalbert Stifter Saal (Konferenzraum) im großen Kurhaus dazu eine Informationsveranstaltung statt. Die Teilnahme ist kostenlos, muss jedoch angemeldet werden und findet unter Einhaltung der 3G-Regel statt. Die Einladung mit mehr Infos dazu können Sie hier anzeigen.

Veranstaltungstermine für 2022

Frau Caroline Schmitt von der Vorstandschaft des Kur- und Gewerbeverein hat letzte Woche kurzfristig ein Treffen aller ortsansässigen Vereine zur Absprache der Veranstaltungstermine für 2022 organisiert. Die dabei erarbeitete Liste aller Vereinstermine können Sie hier ansehen oder herunterladen.

„Bayern hilft seinen Händlern“

Seit April unterstützt die vom Bayerischen Wirtschaftsministerium geförderte Initiative „Bayern hilft seinen Händlern“ bayerische Einzelhändler und Werbegemeinschaften kostenlos bei den Herausforderungen der Digitalisierung. Dazu werden regelmäßig Webinare und Sprechstunden angeboten. Termine sowie Branchennews sind auf der sehr informativen Website „bayern-hilft-haendlern.de“ zu finden.


Mitgliederinformation 19/2021 (21.09.2021)

Neue Rahmenkonzepte für Beherberung, Gastronomie, Kureinrichtungen und Thermen

Die neuen Rahmenkonzepte für Beherberung, Gastronomie und Kureinrichtungen bringen weitere Erleichterungen für unsere Branchen. Einer der wichtigsten Punkte ist der Wegfall der Einweghandschuhe bei Selbstbedienung am Buffet. Wie üblich, reicht es nicht aus, sich nur an die Rahmenbedingungen zu halten. Sie müssen individuell auf den Betrieb angepasst, ausgedruckt und unterschrieben werden. Bei einer Kontrolle wird dies überprüft. Bitte denken Sie auch daran, ein Lüftungskonzept zu erstellen. Dafür gibt es leider keine Vorlage.

Beschlüsse der Kabinettsitzung vom 31.08.2021

Ab Donnerstag, 2. September gilt: Bayern stellt den Kampf gegen das Coronavirus auf eine neue Grundlage. Der Inzidenzwert hat ausgedient und ist nur noch für eine Regelung entscheidend: Bei einer lokalen Inzidenz über 35 gilt in Innenräumen der 3G-Grundsatz. Somit haben nur Geimpfte, Genesene oder Getestete Zugang zu vielen öffentlichen oder privaten Einrichtungen. Die Einhaltung der 3G-Regeln muss vom Betreiber kontrolliert werden. Gäste oder Betreiber die sich nicht daran halten, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Ausnahmen von der 3G-Regel gelten für Privaträume, den Handel und den öffentlichen Nahverkehr.

In der Gastronomie gibt es keine Abstandsregel mehr. Es können wieder alle Plätze auch mit verschiedenen Hausständen belegt werden. In der Außengastronomie besteht sowohl für Gäste als auch für Beschäftigte keine Maskenpflicht mehr. Das Tanzen in Innenräumen bleibt weiterhin verboten, ausser bei geschlossenen Gesellschaften (z. B. Hochzeiten, Geburtstage, etc.). Musikbeschallung ist weiterhin nur als Hintergrundmusik zulässig. Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen. Eine Öffnung ist für Mitte Oktober geplant.

Die FFP2-Maskenpflicht, die Sperrstunde in der Gastronomie, die Kundenbegrenzungen im Einzelhandel und die Maskenpflicht im Freien entfallen. Neuer Standard ist die OP-Maske.

Personenobergrenzen bei privaten oder öffentlichen Veranstaltungen entfallen weitgehend. Sport- oder Kulturveranstaltungen sind bis 25.000 Personen wieder möglich.

Ein neuerlicher Lockdown wird ausgeschlossen. Bei Erreichen bestimmter Belegungsgrenzen in den Krankenhäusern werden die Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen neu vom Kabinett beschlossen.

4. Verkaufsoffener Sonntag

Wie bereits angekündigt, fällt auch heuer der Leonhardiritt in Aigen aus, sodaß wir in Bad Füssing einen 4. Verkaufsoffenen Sonntag durchführen können. Deshalb ist der Sonntag, 03. Oktober der letzte Verkaufsoffene Sonntag in diesem Jahr. Er findet in bewährter Weise in Verbindung mit dem Bauernmarkt statt. Alle teilnehmenden Händler bzw. Gastronomen haben sich an die geltenden Schutz- und Hygieneregeln zu halten.

Verlängerung der Corona-Hilfen

Wie sich bereits abgezeichnet hat, wurde nun die Überbrückungshilfe plus und der Vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld bis 31.12.2021 verlängert. Dabei gelten die bisherigen Zugangsvoraussetzungen, also Umsatzrückgang um mind. 30% gegenüber 2019 bzw. Arbeitsausfall mind. 10%. Die Beantragung läuft wie bisher (über die Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) ab. Bitte denken Sie daran, den Arbeitsausfall erneut bei der Arbeitsagentur anzuzeigen.


Mitgliederinformation 18/2021 (26.08.21)

3. Verkaufsoffener Sonntag am 5. September 2021

Der dritte Verkaufsoffene Sonntag in 2021 findet am 5. September von 11.00 bis 16.00 Uhr wieder in bewährter Weise in Verbindung mit dem Bauernmarkt (am Kurplatz) statt. Für entsprechende Berichterstattung in der Tagespresse wird  wieder gesorgt. Alle teilnehmenden Händler bzw. Gastronomen haben sich an die geltenden Schutz- und Hygieneregeln zu halten.

Neuerungen in der Bayerischen Hygieneschutzverordnung

Seit 23. August gelten folgende Änderungen bei einer lokalen Inzidenz über 35:

Achtung: Unsere Landkreisinzidenz ist seit heute über 35, somit gelten die neuen Auflagen ab kommenden Sonntag!

Zum Besuch von Innenbereichen der Gastronomie, für körpernahe Dienstleistungen (z. B. Friseur, Therapeutische Behandlungen, Fußpflege, etc.) und zum Besuch von Freizeiteinrichtungen (z. B. Schwimmbäder) ist ein negativer Coronatest in der bekannten Art vorzulegen. Ausgenommen von der Notwendigkeit einer Vorlage sind vollständig Geimpfte, Genesene sowie Kinder bis zum 6. Geburtstag und Schüler die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Hierbei gilt ein Schülerausweis oder eine Schülerbeförderungskarte als Nachweis. Dies gilt auch in der unterrichtsfreien Ferienzeit.

In Beherbergungsbetrieben ist von allen nicht vollständig Geimpften oder Genesenen ein negativer Coronatest beim Check-In sowie dann eine Testwiederholung zwei mal pro Woche nötig.

Ende der kostenlosen Corona-Tests

Das Bundesgesundheitsministerium bietet ab 11. Oktober die Möglichkeit der kostenlosen Corona-Tests nur noch für Personen an, die sich nicht impfen lassen können (z. B. Kinder, Schwangere, Personen mit entsprechenden Vorerkrankungen, etc.). Da mittlerweile die meisten Personen ein kostenloses Impfangebot erhalten haben, sei die Bezahlung der Corona-Tests durch Steuergelder nicht mehr vertretbar.

Impfmöglichkeit ohne Termin

Der Impfbus des Landkreises kommt regelmäßig in verschiedene Orte des Landkreises um eine Impfung ohne Termin anzubieten. Dabei kann man zwischen den Impfstoffen von BionTech/Pfizer und Johnson & Johnson (nur eine Imfpung notwendig) wählen. Der nächste Termin in der Region ist am Freitag, den 27. August von 11.00 – 18.00 Uhr in Kirchham am Dorfplatz. Den gesamten Fahrplan des Impfbusses gibt es unter http://www.landkreis-passau.de/impfzentrum.

Verlängerung der Corona-Hilfen

Sowohl Wirtschaftsminister Peter Altmaier, als auch Finanzminister Olaf Scholz haben angekündigt, die Überbrückungshilfe und die Kurzarbeiterregelung bis mindestens Ende 2021 zu verlängern. Wir werden Sie hierüber weiterhin auf dem Laufenden halten.


Mitgliederinformation 17/2021 (14.07.2021)

Impfaktion in Bad Füssing

Am kommenden Samstag, den 17. Juli 2021 findet von 9.00 bis 13.00 Uhr im großen Kurhaus in Bad Füssing eine Impfaktion des Landkreises statt. Hier können sich vor allem die Beschäftigten aus dem touristischen bzw. gastronomischen Bereich ohne Voranmeldung eine Corona-Schutzimpfung verabreichen lassen. Verimpft wird das Vakzin von BionTech/Pfizer. Auch alle anderen Imfpwilligen aus der Bevölkerung, die noch keinen Impftermin haben, können dieses Angebot in Anspruch nehmen. Mitzubringen ist nur der Personalausweis und (soweit vorhanden) der gelbe Impfpass.

Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter/Beschäftigten über dieses Angebot. Für größere Betriebe gibt es ein Plakat zum Aushang.

2. Verkaufsoffener Sonntag am 1. August 2021

Der zweite Verkaufsoffene Sonntag in 2021 findet am 1. August von 11.00 bis 16.00 Uhr in Verbindung mit dem Bauernmarkt (am Kurplatz) statt. Für entsprechende Berichterstattung in der Tagespresse wird  wieder gesorgt. Alle teilnehmenden Händler bzw. Gastronomen haben sich an die geltenden Schutz- und Hygieneregeln zu halten.

Gesetzlicher Mindestlohn steigt

Der gesetzlich festgesetzte Mindestlohn steigt wie folgt:

  • ab 01.07.2021: brutto € 9,60 je Stunde
  • ab 01.01.2022: brutto € 9,82 je Stunde
  • ab 01.07.2022: brutto € 10,45 je Stunde

Der Mindestlohn gilt nicht für:

  • Auszubildende im Rahmen einer Berufsausbildung
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Praktikanten wenn das Praktikum unter 3 Monate dauert und zur Orientierung bei der Berufsfindung dient oder verpflichtend im Rahmen einer (Hoch-) Schulausbildung vorgeschrieben ist
  • Jugendliche die an einer Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen
  • Beschäftigte nach Ende einer Arbeitslosigkeit
  • ehrenamtliche Tätigkeiten

 


Mitgliederinformation 16/2021 (01.07.2021)

1. Verkaufsoffener Sonntag am 4. Juli 2021

Der erste Verkaufsoffene Sonntag in 2021 findet wie geplant am 4. Juli von 11.00 bis 16.00 Uhr in Verbindung mit dem Bauernmarkt (am Kurplatz) statt. Da dies in diesem Jahr die erste Veranstaltung dieser Art ist, rechnen wir mit viel Zuspruch auch von Einheimischen aus dem Umland. Für entsprechende Berichterstattung in der Tagespresse haben wir gesorgt. Alle teilnehmenden Händler bzw. Gastronomen haben sich an die geltenden Schutz- und Hygieneregeln zu halten.

Bußgeldkatalog für Corona-Verstöße

Das bayerische Gesundheitsministerium hat einen Bußgeldkatalog veröffentlicht, in dem alle Verstöße gegen geltende Corona-Auflagen mit den entsprechenden Geldstrafen aufgelistet sind. Besonders weisen wir in diesem Zusammenhang nochmals auf das Vorhalten eines eigenen Schutz- und Hygienekonzeptes hin. Auch die Gästeregistrierung in gastronomischen Betrieben wurde dahingehend verändert, dass nun neben Namen und Vornamen auch die vollständige Adresse und eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer oder E-Mailadresse) sowie der Zeitraum des Aufenthaltes dokumentiert werden muss. Am sichersten ist die Verwendung eines etablierten Gästeregistrierungssystem wie der Luca-App oder Darfichrein.de. Der Hotel- und Gaststättenverband hat eine aktualisierte Mustervorlage zur Einzelregistrierung zum Download bereitgestellt.

Verlängerung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Auf der letzten Kabinettsitzung wurden die aktuellen Maßnahmen bis einschl. 28. Juli verlängert. Änderungen wurden nur geringfügig vorgenommen, z. B. dürfen gastronomische Angebote jetzt bis 1.00 Uhr (bisher 24.00 Uhr) zur Verfügung gestellt werden und überregionale Märkte können mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten zugelassen werden. Die gesamte Pressemitteilung können Sie hier lesen.


Mitgliederinformation 15/2021 (12.06.2021)

Überbrückungshilfe III wird verlängert

Die aktuelle Überbrückungshilfe III wird bis 30. September als „Überbrückungshilfe III PLUS“ verlängert. Die bisherigen Förderbedingungen werden beibehalten. Neu ist eine „Restart-Prämie“, mit der die Betriebe einen höheren Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten können. Dabei gelten die Lohnkosten im Mai 2021 als Basis. Für die Differenz zu den tatsächlichen Lohnkosten im Juli wird eine Prämie von 60% bezahlt, für August 40% und für September noch 20%. Anträge können wie bisher über Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt gestellt werden.

Kurzarbeitergeld wird verlängert

Der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld wird in der aktuellen Form bis 30. September 2021 verlängert. Auch die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird bis 30. September verlängert. Danach wird der Erstattungssatz auf 50% abgesenkt. Die komplette Erstattung ist weiterhin möglich, wenn während der Kurzarbeit entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen der Mitarbeiter durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie: Da bisher das Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2021 beschränkt war, muss für die Zeit bis 30. Sptember 2021 erneut die Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur angezeigt werden!

Public-Viewing

Das bayerische Gesundheitsministerium hat mitgeteilt, dass Public-Viewing in der Aussengastronomie nur zulässig ist, wenn die Gastronomie erkennbar im Vordergrund steht und die aufgestellten Leinwände/Fernseher nur dazu dienen, den speisenden Gästen die Mitverfolgung der Fußballspiele zu erlauben. Es wird empfohlen keine Werbung für Public-Viewing zu machen und keine Reihenbestuhlung vorzunehmen. Zudem besteht für Anzeigegeräte über 42 Zoll Bilddiagonale eine gesonderte GEMA-Pflicht. Hierzu bietet die GEMA spezielle Tarife an.

Testnachweise bei anreisenden Gästen

Neu seit Montag ist, dass alle anreisenden Gäste einen max. 48h alten Testnachweis (oder Geimpft/Genesen) haben müssen. Es wird also nicht mehr zwischen Geschäftsreisenden und Touristen unterschieden. Der Testnachweis ist unabhängig von der lokalen Inzidenz. Eine Dokumentationspflicht für den Gastgeber besteht nicht.

Hygienekontrollen und Maskenpflicht im Aussenbereich?

Die Gesundheitsämter führen wieder verstärkt Kontrollen durch, ob die geltenden Abstandesregeln und eine korrekte Gästeregistrierung in den Gaststätten durchgeführt wird. Sehr wichtig ist auch das Vorhandenseins eines betriebsindividuellen Hygienekonzeptes. Das Musterkonzept des Freistaates Bayern kann dazu als Vorlage benutzt werden, muss aber an den eigenen Betrieb angepasst und entsprechend personalisiert werden.

Immer wieder fragen Wirte, ob das Personal im Aussenbereich eine Maske tragen muss. Nach dem Rahmenkonzept für die Gastronomie besteht auch im Aussenbereich Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand von 1.5 m zwischen Personal und Gast nicht eingehalten werden kann – was beim Bedienen und Servieren der Fall ist. Somit müssen Servicekräfte auch im Aussenbereich eine med. Gesichts- oder OP- Maske tragen (keine FFP2 Maske).


Mitgliederinformation 14/2021 (09.06.2021)

Spielbank Bad Füssing wieder geöffnet

Der Direktor der Spielbank Bad Füssing, Herr Ralf Samland, hat uns mitgeteilt, daß die Spielbank ab Mittwoch, den 09. Juni 2021, wieder geöffnet ist. Das Automatenspiel öffnet täglich von 12.00 – 02.00 Uhr (Fr. u. Sa. bis 03.00 Uhr), das Große Spiel von 17.00 – 01.00 Uhr (Fr. u. Sa. bis 02.00 Uhr). Neben einigen neuen Spielautomaten werden nun auch zwei Multi-Roulette-Anlagen angeboten, die an einen Live-Roulette-Tisch im Großen Spiel angebunden sind. Wie bereits im letzten Jahr wird weiterhin auf das Erheben von Eintrittsgelder verzichtet. Im Großen Spiel ist auch das Einhalten der Kleidungsvorschrift ausgesetzt.

Neue Presse Post Briefmarkenverkauf

Die Passauer Neue Presse weist uns in einem Brief darauf hin, das über die Neue Presse Post GmbH (NPP) Briefe und Pakete sowohl von Geschäfts- wie auch von Privatkunden günstig versandt werden können. Einzelhändler können dabei einen „NPP Service Point“ einrichten, um Ihren Kunden den Brief- und Paketversandt anzubieten. Dabei muss kein Verkaufsbereich und keine Umgestaltung der Ladentheke vorgenommen werden. Für die verkauften Briefmarken wird eine Provision bezahlt. Den ganzen Brief mit Kontaktdaten können Sie hier herunterladen.

Angebot der Fa. Dentdeal aus Passau

Die Fa. Dentdeal aus Passau bietet unseren Mitgliedern Sonderkonditionen in Höhe von 10% Rabatt beim Kauf von „Airdog Luftreinigern“ an. Genaue Information können diesem Flyer entnommen werden. Zudem bietet die Fa. Dentdeal auch Informationsveranstaltungen in Passau an, zu denen Sie sich hier anmelden können.

Newsletter der Europa-Therme

Die neue Werkleiterin der Europa-Therme, Frau Barbara Hasenberger, hat uns gebeten, den nachfolgenden Brief an unsere Mitglieder weiterzuleiten, da die Europa-Therme aktuell (noch) keinen Newsletter versenden kann.

Liebe Gäste,

die Entspannung steigt weiter! Seit Montag, 07.06.2021 sind nun auch die Innenbereiche geöffnet!

 

Wichtige Informationen!

  • Eintritt:  aktuell werden keinerlei Nachweise für Ihren Thermenbesuch benötigt, weiterhin gilt Masken (FFP2)—und Abstandspflicht
    sowie der korrekt ausgefüllte Erfassungsbogen bzw. LUCA-App Check-In.
  • Öffnungszeiten Innen- und Außenbereiche: täglich von 7.00 – 19.00 Uhr,
    Langbadetag vorerst nur Freitag von 07.00 – 22.00 Uhr
  • GEÖFFNET: alle Innen- und Außenbecken, Aufenthalts-, Liege- und Sitzmöglichkeiten, Umkleidebereich, Duschen, WC’s, Dachterrasse
  • GESCHLOSSEN: alle Saunakabinen, Dampfgrotten, AeroSalzum, Infra-Rot-Tiefenwärmebereich, Solarien/Sonnenbänke
  • ab Montag, 14.06.2021 ist die Inanspruchnahme von Therapien und Anwendungen möglich, Terminvoranmeldungen max. 2 Wochen vor Anreise
  • Eintrittspreise: Thermalbad Einzel (5 Std.) 14,00 €, Thermalbad 10er Karte (5 Std.) 135,00 €, Thermalbad (Tageskarte) 18,00 €
  • Gastronomie: Unser Restaurant im Innbereich befindet sich derzeit im Umbau. Der Biergarten/Kiosk im Außenbereich mit großzügiger Terrasse ist täglich von 10.00 – 17.00 Uhr und Freitag (Langbadetag) von 10.00 – 20.00 Uhr in Betrieb (bei schlechtem Wetter Saunatheke geöffnet).
    Informationen über unseren ThermenWirt finden Sie unter https://www.europatherme.de/therme/gastronomie-thermenwirt-europa-therme-bad-fuessing

 Vorabinformation: ab 01.11.2021 erfolgt eine Preisanpassung um 1,00 € für Thermalbad und Saunabereich

Genauere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage:

https://www.europatherme.de/aktuelles/uebersicht

Telefonisch erreichen Sie uns Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) unter +49 8531 94470 von 08.00 bis 16.00 Uhr.
Über unseren Onlineshop können Sie weiterhin rund um die Uhr Gutscheine bestellen und sofort zu Hause ausdrucken. (Alle Gutscheine sind 3 Jahre gültig!)

https://gutscheinshop.europatherme.de/

Wir freuen uns Sie wieder in der Europa Therme und in Bad Füssing begrüßen zu dürfen!

Entspannte Grüße aus der EUROPA THERME BAD FÜSSING!

 

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Hasenberger
-Werkleiterin-

Verschenken Sie Zeit, Ruhe & Entspannung!
Gutscheine bestellen – oder bequem zu Hause personalisieren und ausdrucken (tägl. 24 Std.)!
https://gutscheinshop.europatherme.de/

Barbara Hasenberger
Werkleitung
Tel:        + 49 8531 9447 0
Fax:       + 49 8531 9447 790
E-Mail:  b.hasenberger@europatherme.de
Homepage: www.europatherme.de
Facebook: www.facebook.com/EuropaThermeBadFuessing
Instagram: www.instagram.com/europatherme
YouTube: www.youtube.com/watch?v=IMzL56teUMw
Langbadetage: Montag, Mittwoch & Freitag 07:00 – 22:00 Uhr

Europa Therme Bad Füssing | Eigenbetrieb des Zweckverbandes Bad Füssing | Kurallee 23 | 94072 Bad Füssing | Germany | Amtsgericht Landshut | HRA 8325 | UST-ID: DE 130 965 350

Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet.
Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese eMail ausdrucken!


Mitgliederinformation 13/2021 (04.06.2021)

Testpflicht für Übernachtungsgäste

Wie wir bereits mitgeteilt haben, besteht für Übernachtungsgäste die Pflicht, bei Anreise einen negativen Coronatest vorzuhalten. Die weiterführende Testpflicht alle 48 Std. entfällt ab Montag, 07.06.2021. Der DEHOGA informierte in seinem letzten Newsletter darüber, dass die Beherbergungsbetriebe keinerlei Verpflichtung haben, die Testnachweise zu kontrollieren oder gar zu dokumentieren. Es liegt alleine in der Pflicht des Gastes den Test vorzuhalten.

Weitere Öffnungen ab Montag, 7. Juni

Heute wurde von Ministerpräsident Markus Söder verkündet, dass die Innengastronomie sowie Hallenbäder, Saunen, Solarien und Freizeitparks in Bayern ab Montag wieder öffnen dürfen, sofern die Inzidenz unter 100 liegt. Bei Inzidenzwerten unter 50 wird kein negativer Test benötigt. Da unsere Landkreisinzidenz schon länger unter 50 liegt, dürfen ab Montag wieder alle Restaurants, Bäder, Saunen und Geschäfte mit den bekannten Hygieneauflagen öffnen. Die Gastronomie darf wieder bis 24 h öffnen. Bis zu 10 Personen aus verschiedenen Haushalten dürfen sich wieder treffen. Öffentliche und private Veranstaltungen (z. B. Geburtstagsfeiern, Taufen, Hochzeiten, etc.) sind wieder bis zu 100 Personen draußen oder 50 Personen drinnen zulässig.

Eine zusätzliche Allgemeinverfügung der Kreisverwaltungsbehörde ist nicht mehr erforderlich. Alle Regelungen ergeben sich direkt aus der Verordnung.

GEMA beendet Corona-Gutschriftenaktion

Die GEMA hat uns informiert, dass sie die auf Kulanz beruhende Corona-Gutschriftenaktion für behördlich angeordnete Schließzeiten zum 31. Mai einstellt. Betriebe haben nur noch bis 10. Juni Zeit, ihre Schließzeiten im Onlineportal der GEMA zu melden. Danach gibt es keine Möglichkeit mehr, Gutschriften für 2021 zu erhalten.

Betriebe, die wegen behördlicher Anordnungen weiterhin geschlossen sind und keinen Anspruch auf Überbrückungshilfe III haben, können sich weiterhin formlos an die GEMA wenden. Sie wird dann prüfen, ob die GEMA-Vergütung existenzbedrohend ist und ggf. eine freiwillige Kulanzregelung anwenden.

 


Mitgliederinformation 12/2021 (23.05.2021)

Öffnung der Außengastronomie

Das Landratsamt Passau hat die nötige Allgemeinverfügung erlassen, wodurch die Außengastronomie ab Donnerstag, 20. Mai 2021 in unserem Landkreis öffnen darf. Die geltenden Hygiene-, Abstands-, Termin- und Testregelungen sind einzuhalten.

BGH kippt Bestpreisklausel von Booking.com

Der Bundesgerichtshof hat die sog. „Enge“ Bestpreisklausel von Booking.com für unzulässig erklärt, weil dadurch der Wettbewerb beeinträchtig wird. Somit ist es allen Partnerbetrieben von Booking.com erlaubt, ihre Preise individuell je nach Plattform oder Vertriebsweg unterschiedlich fest zu setzen und diese auch auf allen Kanälen zu bewerben. Bisher durften Partnerbetriebe zwar günstigere Preise für Offline-, Telefon- oder Rezeptionsvertrieb festsetzen, diese aber im Internet nicht bewerben. Die günstigeren Preise dürfen also auch auf der eigenen Homepage veröffentlicht werden.

Impfpriorisierung jetzt möglich

Wie bereits berichtet, werden Personen die im Gastgewerbe arbeiten, jetzt in der Gruppe 3 priorisiert. Leider hat die Einstufung in der vergangenen Woche nicht richtig funktioniert. Alle Impfwilligen, die sich bereits registriert haben, und nicht in Gruppe 3 sind, sollten ihre Angaben nochmals löschen und neu eintragen. Dann folgt die Einstufung in Gruppe 3 (erhöhte Priorität).

GEMA

Bitte melden Sie nach der Wiedereröffnung Ihres Betriebes Ihre Schließzeiten an die GEMA. Beachten Sie, dass nur staatlich angeordnete Schließzeiten gemeldet und akzeptiert werden (auch wenn der Betrieb länger geschlossen ist/war).

Die Fussball-EM steht in Kürze bevor. Sollten Sie dafür ein Public Viewing planen, fällt eine extra GEMA Gebühr an. Je nach Aufstellort und Gerätegrösse ist meist der reguläre Fernsehtarif (für 2 Monate) günstiger als der Sondertarif für die Fussball-EM. Der Dehoga hat dazu ein Merkblatt mit Gebührenübersicht erstellt.

GEZ

Nachdem nun die Betrieb wieder öffnen, sollten die Corona-Schließzeiten an die GEZ gemeldet werden. Dazu stellt die GEZ ein spezielles Meldeformular zur Verfügung.


Mitgliederinformation 11/2021 (18.05.2021)

Öffnung der Beherbergung und Thermen

Bei einer stabilen 7-Tage Inzidenz von unter 100 darf die Beherbergung ab 21. Mai wieder Gäste für touristische Zwecke empfangen. Voraussetzung ist die Vorlage eines negativen Corona-Test bei Anreise, welcher nicht älter als 24h sein darf. Ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht ist ebenso zulässig. Der Test muss alle 2 Tage wiederholt werden. Gastronomische Angebote (Frühstück, Mittag- und Abendessen) sind nur für Hausgäste mit den aus dem letzten Jahr bekannten Hygienemaßnahmen bis 22.00 Uhr zulässig (auch im Innenbereich). Die Erbringung von Kur- Therapie- und Wellnessangeboten (z. B. Schwimmbad, Fitnessraum, Solarium, etc.) ist für Hausgäste zulässig.

Ferner sind ab 21. Mai folgende touristische Angebote zugelassen:

  • Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahn- und Reisebusverkehre
  • Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien
  • Außenbereiche von medizinischen Thermen

Bei allen diesen Angeboten ist ein (max. 24h alter) Corana-Test vorzulegen, wenn die 7-Tage Inzidenz im Landkreis über 50 liegt.

Vollständig Geimpfte und Genesene, Kinder bis zum 6. Geburtstag und Geschäftsreisende (Vertreter, Monteure, etc.), sind von der Testpflicht ausgenommen.

Auf den Internetseiten der Thermen sind folgende Öffnungstermine angegeben:

  • Therme I: 28. Mai
  • Europa-Therme: 21. Mai
  • Johannesbad: 21. Mai

Portal zur digitalen Terminvergabe für Click & Meet

„Click & Meet“ wird auch in den nächsten Wochen noch für Einkäufe in vielen Geschäften Pflicht bleiben. Deshalb wurde auf Initiative von Landrat Raimund Kneidinger und Passaus Oberbürgermeister Jürgen Dupper auf der Website der Wirtschaftsregion Passau ein Portal zur digitalen Terminbuchung integriert. Hier können alle lokalen Einzelhändler, die von „Click & Meet“ betroffen sind, ohne großen Aufwand ihren Kunden die Möglichkeit einer digitaler Terminbuchung anbieten. Dabei werden die Grundsätze der DSGVO eingehalten und die technische und organisatorische Abwicklung der Plattform übernimmt das Regionalmanagement Passau. Auch die Kosten werden von Stadt und Landkreis Passau übernommen. Dabei fallen für Einzelhändler erst nach der 50. Terminbuchung Kosten in Höhe von € 0,10 je Terminbuchung an. Die Technik läuft und es liegt nun an den Einzelhändlern dieses Angebot zu nutzen. Für die Anmeldung im Portal klicken Sie bitte hier. Kurz nach der Anmeldung können die Geschäfte das Portal unter https://ticket.wirtschaftsregion-passau.de für Terminbuchungen nutzen. Sollten Sie noch Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an Frau Vanessa Peter im Landratsamt Passau (Durchwahl: 0851/397-756).

Priorisierung von Mitarbeitern im Gastgewerbe

Der Hotel- und Gaststättenverband weist darauf hin, dass Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe eine Priorisierung aufgrund Ihrer besonderen Kontaktsituation haben. Bei der Anmeldung im Impfzentrum müssen dazu nur die Punkte „Ich habe eine besondere Kontaktsituation“ und als Unterpunkt „Beschäftigt in der Gastronomie“ angeklickt werden. Die Einstufung erfolgt dann in Prioritätengruppe 3. Zum Impftermin ist eine Bestätigung des Arbeitgebers mitzubringen (Vorlage).

Termine Verkaufsoffene Sonntage

Auf unserer letzten Online-Vorstandssitzung haben wir die Termine für die Verkaufsoffenen Sonntage festgelegt. Dabei wollen wir – wie im letzten Jahr – jeweils den Bauernmarkt am ersten Sonntag im Monat als notwendiges überregionales Ereignis nutzen. Somit ergeben sich folgende Termine:

  • So, 4. Juli 2021
  • So, 1. August 2021
  • So, 5. September 2021

Sollte der Leonhardiritt in Aigen heuer wieder entfallen, könnten wir noch einen 4. Verkaufsoffenen Sonntag (z. B. am 3. Oktober) durchführen.

Mehrwegpflicht bei Speisen und Getränken „to go“

Der Bundestag hat heute beschlossen, dass ab 2023 Caterer, Lieferdienste und Gastronomen neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten müssen. Dazu trifft es sich gut, dass der Landkreis Passau sowie der ZAW Donau-Wald das Projekt der „BoMo“ Box, einem Tauschsystem für Gastronomieverpackungen, unterstützen. Beteiligungsmöglichkeiten und Kosten können Sie auf der Internetseite www.landkreisbox.de ersehen.


Mitgliederinformation 10/2021 (07.05.2021)

Vorgaben für Öffnungen der Außengastronomie

Bei einer stabilen 7-Tage Inzidenz von unter 100 darf ab Montag, 10. Mai die Außengastronomie öffnen, wenn die Kreisverwaltungsbehörde eine entsprechende Allgemeinverfügung erlässt. So lange dies nicht geschieht, darf die Außengastronomie nicht öffnen! Da unser Landkreis die 100 noch überschreitet, wird die Öffnung bei uns also noch mehr als 1 Woche dauern. Diese Zeit kann zur Vorbereitung der Öffnung gut genutzt werden.

Wichtig: Ein negativer Coronatest seitens der Gäste wird bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 benötigt, wenn an einem Tisch mehr als ein Hausstand sitzt. Ein Hausstand und/oder vollständig Geimpfte oder Genesene brauchen keinen Testnachweis. Wenn die Inzidenz unter 50 fällt, entfällt der Testnachweis. Hier sehen Sie einen graphischen Überblick zu den Vorgaben. Der Gast muss einen Termin vereinbaren – dies kann auch spontan vor Ort beim Einlass erfolgen, wenn ausreichend Platz vorhanden ist.

Das Rahmenhygienekonzept Gastronomie ist einzuhalten. Änderungen gegenüber letztem Jahr sind die Testpflicht, die Terminvereinbarung sowie die Erfordernis, dass Gäste nun eine FFP2 Maske tragen müssen. Für Personal genügt eine medizinische oder OP-Maske.

Es müssen betriebliche Schutz- und Hygienekonzepte vorhanden sein. Es genügt nicht, die Vorgaben des Rahmenhygienekonzeptes zu erfüllen! Die Vorlage des entsprechenden Konzeptes kann heruntergeladen werden, muss aber dann individualisiert, am besten auch ausgedruckt und unterschrieben zu den Unterlagen genommen werden. Auf Verlangen muss das Konzept berechtigten Personen aus der Kreisverwaltungsbehörde oder dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.

Eine Gästeregistrierung muss (wie bisher) erfolgen – entweder digital über eine App (Luca, darfichrein, etc.) oder in Papierform. Trägt dabei der Gast seine Daten selbst ein, muss ein Einzelformular verwendet werden. Eine Gästeliste darf nur zur Anwendung kommen, wenn ein Mitarbeiter die Daten so erfasst, dass sie nicht für Dritte einsehbar sind.

Unterstützende Dokumente:

Hinweis: Die Öffnungsvorgaben für die Hotellerie sollen nächste Woche veröffentlicht werden. Nach aktuellen Beschlüssen darf die Hotellerie ab 21.05.2021 wieder öffnen, wenn die lokale 7-Tage Inzidenz unter 100 liegt. Näheres hierzu in der nächsten Mitgliederinformation.

Wirtschaftsminister kündigt Thermenöffnung an

Bei seinem Besuch in Bad Füssing am Donnerstag hat der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger angekündigt, dass bei der Kabinettsitzung am kommenden Montag die Öffnung der Thermen zeitgleich mit den Hotels zum 21.05. 2021 beschlossen werden soll. Er hat die Auffassung bestätigt, dass eine Öffnung nur der Beherbergung nicht zielführend sei, da Thermen, Hotels und auch Restaurants nur gemeinsam funktionieren. Deshalb können auch die Innenbereiche der Restaurants auf diesen Öffnungstermin hoffen. Wir werden natürlich berichten, wenn hier positive Beschlüsse gemacht wurden.

Mitgliedsbetrieb im Shopping-TV

Unser Vereinsmitglied Wolf-Peter Müller (Gesundheitsecke Bad Füssing) hat – wie viele andere – durch die Pandemie seine Geschäftsgrundlage weitgehend verloren. Anstatt zu resignieren ging er auf den Auktionssender 1-2-3.tv in München zu, um dort seine Gesundheitsprodukte zu präsentieren. Der Sender startete Anfang April eine 90-minütige Verkaufsshow mit Herrn Müller. Das Verkaufsergebnis war so überzeugend, dass weitere Termine gemacht wurden. Am 24. Mai von 13-14.00 Uhr und am 11. Juni von 17-18.00 Uhr ist Herr Müller wieder auf 1-2-3.tv zu sehen. Dabei macht er nicht nur für seine Produkte Werbung, sondern bemüht sich dankenswerterweise auch darum, ganz Bad Füssing zu bewerben. Dafür bedanken wir uns ganz herzlich.

Förderung der E-Mobilität

Um die Ladeinfrastruktur für Elektroautos zu Verbessern hat der Bund ein Zuschussprogramm aufgelegt, mit dem bis zu 80% der Kosten für eine Ladesäule durch den Bund erstattet werden. Dieses Programm ist interessant um Kunden im Einzelhandel und Gästen in Restaurants sowie Beherbergungsbetriebe eine Möglichkeit zu bieten ihre Elektrofahrzeuge zu laden. Um unseren Mitgliedern eine Unterstützung bei Planung und Antragstellung anbieten zu können, möchte unsere neue Kur- und Tourismusmanagerin, Frau Daniela Leipelt, hier eine Gemeinschaftsaktion starten. Denn in Zukunft wird die Ladeinfrastruktur eines Ortes eine wesentliche Rolle spielen, ob der Gast seinen Aufenthalt hier oder anderswo buchen wird. Wir bitten daher alle Betriebe, die Interesse an der Errichtung einer Ladeinfrastruktur haben, sich bei uns zu melden (info@kugv.de oder über unser Kontaktformular). Bei genügend Interesse werden wir bzw. Frau Leipelt dann entsprechende Informationsveranstaltungen planen um Ihnen ausführliche Informationen zu diesem Thema vermitteln zu können. Da dieses Thema zukünftig eine sehr große Rolle spielen wird (bereits jetzt sind 10% der Neuzulassungen E-Fahrzeuge!), hoffen wir auf zahlreiche Rückmeldungen.

 


Mitgliederinformation 9/2021 (03.05.2021)

Ministerpräsident kündigt Öffnungen an

Endlich hat Ministerpräsident Markus Söder bei einer Pressekonferenz heute Mittag (03. Mai) die Öffnung der Außengastronomie ab kommenden Montag, 10. Mai bei einer Inzidenz unter 100, mit Tests und Terminen, angekündigt. Ab den Pfingstferien sollen dann Hotels und Ferienwohnungen ebenfalls mit Tests und Hygienekonzept wieder öffnen dürfen. Auf diese Perspektive haben wir schon lange gewartet. Erfreulicherweise sinkt der Inzidenzwert im Landkreis Passau täglich (heute, am 03. Mai liegt er bei 118,3), sodass es gut sein kann, dass unsere Außengastronomie nächste Woche öffnen darf. Leider sagte er nichts zu den Thermalbädern, für die es immer noch keine Perspektive gibt.

Förderfähige Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen

Im Rahmen der Überbrückungshilfe III sind viele Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen förderfähig (bis max. € 20.000,- pro Monat, auch rückwirkend bis März 2020) . Wegen vieler Unklarheiten in diesem Bereich hat nun das Bundeswirtschaftsministerium eine Beispielliste veröffentlicht. Damit erhält der ‚Prüfende Dritte‘ eine Möglichkeit zur Einschätzung, welche Maßnahmen im Rahmen der Überbrückungshilfe III angesetzt werden können. Zu beachten ist, dass die Liste weder vollständig, noch abgeschlossen oder verbindlich ist. Sie stellt jedoch eines klar: Wichtig ist, dass Investitionen infektiologisch begründet sind und ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt (Beispielliste anzeigen). Auch bei Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen muss ein Digitalisierungskonzept erstellt werden, das die Investitionen begründet.

FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums überarbeitet

Wieder einmal hat das Bundeswirtschaftsministerium die FAQ zur Überbrückungshilfe III überarbeitet. Die geänderten Passagen wurden gelb hinterlegt (ca. die Hälfte).  Hier gelangen Sie zur FAQ.

Schließzeiten für 2021 jetzt an die GEMA melden

Unser Rahmenvertragspartner GEMA hat uns darum gebeten, bereits jetzt die staatlich angeordneten Schließzeiten für 2021 zu melden. Obwohl der Lockdown noch besteht möchte die GEMA bereits Meldungen erhalten. Wir empfehlen deshalb Vermieterbetrieben und Gaststätten Ihre Schließzeiten wie folgt zu melden:

  • Schließzeit: 01.01.2021 bis 30.04.2021
  • danach monatliche Meldungen je nach angeordneter Schließung, also Anfang Juni: Schließzeit 01.05.2021 bis 31.05.2021 usw.

Bitte beachten Sie, dass die GEMA nur staatlich angeordnete Schließzeiten akzeptiert und nicht die tatsächlichen Schließzeiten eines Betriebes. Für Einzelhändler wird dies schwierig, da inzidenzabhängig je nach Landkreis und Branche eine Öffnung mal erlaubt und mal untersagt war bzw. ist. Darum sollten Einzelhändler die angeordneten Schließzeiten akribisch notieren und möglichst schnell melden.

Eine Meldung der Schließzeiten für 2020 ist nicht mehr möglich (vgl. Mitgliederinformation 07/2021).

FAQ zur Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Da mittlerweile selbst Experten nicht mehr auf Anhieb sagen können, wer wann öffnen darf, hat die Bayerische Staatsregierung eine FAQ herausgegeben, in der auf 13 Seiten beschrieben wird, wer wann öffnen darf. (Zu diesem Wahnsinn möchte ich hier nichts weiter sagen …)

Landgericht München weist Klage gegen Freistaat Bayern ab

Mehrere Personen haben den Freistaat Bayern verklagt, eine Entschädigung für ausgefallene Umsätze durch die Schließungen während der Corona Zeit zu erhalten. Das Landgericht München hat nun die Klagen zurückgewiesen. Wie auch bereits in anderen Bundesländern, so hat auch in Bayern das Gericht gegen die Unternehmer entschieden. Grund für die Zurückweisung ist, dass die angeordneten Maßnahmen der Infektionsbekämpfung (die Pandemie ist ja bereits da) und nicht der Infektionsabwehr (also der Vorsorge gegen eine mögliche Pandemie) dienen.


Mitgliederinformation 8/2021 (14.04.2021)

Änderungen Geschäftsöffnungen für Einzelhandel

Auf der letzten Kabinettsitzung im bayerischen Landtag wurde die Öffnung des Einzelhandels grundlegend neu geregelt. Für alle Einzelhändler (auch Baumärkte, Gartencenter, Schuhgeschäfte, etc.) ausser dem Lebensmitteleinzelhandel gelten ab Montag, 12.04.2021 folgende Regeln:

  • 7-Tage Inzidenz unter 50: Normale Öffnung mit bestehenden Hygieneregeln
  • 7-Tage Inzidenz zwischen 50 und 100: Nur Terminshopping (Click & Meet) mit bestehenden Hygieneregeln
  • 7-Tage Inzidenz zwischen 100 und 200: Terminshopping (Click & Meet) nur mit negativem Coronatest (max. 24h alter Schnelltest oder max. 48h alter PCR-Test) mit bestehenden Hygieneregeln
  • 7-Tage Inzidenz über 200: Nur Abholung (Click & Collect) vorbestellter Waren im Geschäft

Für vollständig geimpfte Personen können in Zukunft abweichende Regelungen festgelegt werden.

Der Dehoga-Bayern hat eine Grafik erstellt, welche die mittlerweile unüberschaubaren Regelungen verständlicher darstellt. Die Grafik kann hier angesehen und heruntergeladen werden.

Änderung der Corona Arbeitsschutzverordnung

Das Bundeskabinett hat eine bundesweite Testangebotspflicht für Unternehmen beschlossen. Die Corona Arbeitsschutzverordnung wird dementsprechend angepasst. Der Arbeitgeber muss allen Arbeitnehmern, die nicht ausschließlich von zu Hause aus arbeiten, mindestens einmal je Woche einen Coronatest anbieten. Bei AN mit besonders hohem Infektionsrisiko mindestens zweimal je Woche. Die Verpflichtung kann mit der Bereitstellung von Selbsttests erfüllt werden. Nachweise über die Beschaffung der Tests sind vier Wochen aufzubewahren. Das Testergebnis muss nicht dokumentiert werden.

Antragsfrist für November- und Dezemberhilfe endet im April

Alle Betriebe, die bisher noch keinen Antrag für die November- und Dezemberhilfen des Bundes gestellt haben, können dies noch bis 30. April 2021 über ihren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt nachholen. Danach sind nur noch Änderungsanträge (bis 30. Juni 2021) möglich.

Neue Kur- und Tourismusmanagerin stellt sich vor

Die Amtsnachfolgerin von Kurdirektor Rudolf Weinberger, Frau Daniela Leipelt, hat am 1. April 2021 ihr Amt angetreten und sich nun mit einer E-Mail persönlich vorgestellt. Um sie und sich kennen zu lernen plant Frau Leipelt eine virtuelle Vermieterversammlung, über die eine separate Einladung an die Betriebe versendet werden wird.

Der Kur- und Gewerbeverein begrüßt Frau Leipelt herzlich in Bad Füssing und freut sich auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.

Ankündigung Einzug Mitgliedsbeitrag 2021

Trotz der aktuell schwierigen finanziellen Lage in den Betrieben, werden wir den Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2021 demnächst einziehen. Der Mitgliedsbeitrag kann dann in der Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III (je nach individuellem Erstattungssatz bis zu 100%) angerechnet werden. Sollten Sie Ihren Mitgliedsbeitrag bis zum Jahresende stunden lassen wollen (was wir wegen der momentanen Erstattungssituation nicht empfehlen), so senden Sie uns eine kurze E-Mail.

Bitte überlegen Sie, ob sich Ihre Bankverbindung im Laufe des letzten Jahres geändert hat oder Sie den Beitrag von einem anderen Konto bezahlen möchten. Teilen Sie uns ggf. die neue Bankverbindung mit, damit wir die Änderung bei uns hinterlegen können.

Sie sind noch kein Mitglied, haben aber in den letzten Wochen und Monaten von unseren frei zugänglichen und kompakt gehaltenen Informationen und Aktionen für Bad Füssing profitiert oder wollen uns unterstützen? Dann würden wir uns über Sie als Mitglied im Kur- und Gewerbeverein freuen. Laden Sie sich einfach den Mitgliedsantrag herunter, füllen ihn aus und senden ihn an die angegebene Adresse.

Jahreshauptversammlung 2021

In diesem Jahr stünden auf unserer Jahreshauptversammlung wieder Neuwahlen an. Üblicherweise hielten wir die Versammlung immer im März oder April eines Jahres ab. Derzeit sind jedoch keinerlei Einschätzungen möglich, wann und wie wir eine Mitgliederversammlung abhalten können. Wir müssen Sie also bei diesem Thema um Geduld bitten. Natürlich ist auch unsere Vereinssatzung (genau wie die Satzungen wahrscheinlich aller Vereine) mit einer Situation wie derzeit überfordert. Die Gemeinde Bad Füssing bietet mittlerweile die tolle Möglichkeit eine rechtlich konforme Vorstandssitzung online abzuhalten. Dieses Angebot werden wir in nächster Zeit nutzen und im Rahmen einer virtuellen Vorstandssitzung u. a. auch die Notwendigkeit und Möglichkeiten einer Satzungsänderung diesbezüglich erläutern.


Mitgliederinformation 7/2021 (07.04.2021)

Schließzeiten für 2020 jetzt an die GEMA melden

Unser Rahmenvertragspartner GEMA hat uns darauf hingewiesen, dass die Gutschriften/Erstattungen für behördlich angeordnete Schließzeiten im Jahr 2020 nur noch bis Mittwoch, 14. April 2021 beantragt werden können. Der Antrag kann nur online über die GEMA-Internetseite gestellt werden. Hier müssen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten einloggen (sollten Sie noch keine Zugangsdaten haben, können Sie diese bei der GEMA beantragen) und dann in Ihrem Kundenbereich (Dashboard) bei „Meine Corona Schließungszeiten“ die entsprechenden Zeiträume eintragen.

Hilfe:

  • der erste angeordnete Lockdown-Zeitraum für Vermieterbetriebe war vom 18.03.2020 – 30.05.2020
  • der zweite angeordnete Lockdown-Zeitraum für Vermieterbetriebe war vom 02.11.2020 – 31.12.2020

Den Zeitraum für 2021 können Sie erst nach Ende des aktuellen Beherbergungsverbotes eintragen (01.01.2021 – ???)

Urteil Verwaltungsgericht: Schuhgeschäfte dürfen öffnen

Wie Sie sicherlich in den Medien erfahren haben, hat das bayerische Verwaltungsgericht der Klage eines Schuhhändlers recht gegeben. Schuhe sind unverzichtbarer Bedarf des täglichen Lebens und daher dürfen alle Schuhgeschäfte bzw. auch Mischläden, deren Anteil an Schuhen über 50% liegt, wieder öffnen.

Überbrückungshilfe III: deutliche Verbesserungen angekündigt

Das Bundeswirtschaftsministerium hat deutliche Verbesserungen für Unternehmen bekannt gegeben, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind. Diese Unternehmen erhalten nun zusätzlich einen Eigenkapitalzuschuss und eine Fixkostenerstattung ist nun bis zu 100% (bisher max. 90%) möglich.

Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit mind. 50% Umsatzeinbruch in mind. drei Monaten im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021. Es ist dabei ein gestaffelter Eigenkapitalzuschuss für die förderfähigen Fixkosten möglich:

  • Für den 1. und 2. Monat mit Umsatzeinbruch über 50% wird kein Zuschlag gewährt
  • Im 3. Monat mit Umsatzeinbruch über 50% wird 25% Zuschlag gewährt
  • Im 4. Monat wird 35% Zuschlag gewährt
  • Im 5. und jedem weiteren Monat werden 40% Zuschlag gewährt

Der neue Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt.

Neben dem neuen Eigenkapitalzuschuss wird die Überbrückungshilfe insgesamt verbessert:

  • Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware für Einzelhändler werden auf Hersteller und Großhändler erweitert.
  • Die Veranstaltungs- und Kulturbranche kann zusätzlich Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind, geltend machen.
  • In begründeten Härtefällen wird dem Antragsteller die Möglichkeit eingeräumt, alternative Vergleichszeiträume zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 zu wählen.

Sprechen Sie unbedingt mir Ihrem Steuerberater über dieses Thema. Er muss auch den Antrag für Sie stellen. Die Antragstellung ist noch bis 31. August 2021 möglich. Sollten Sie bereits einen Antrag gestellt haben, können Sie die neuen Förderungen im Rahmen der Schlussabrechnung noch geltend machen.

Zwei Corona Schnelltest Möglichkeiten in Bad Füssing

An zwei Schnellteststationen haben symtomfreie Personen nun die Möglichkeit einen Corona Schnelltest durchzuführen:

  • Am Kurpark im alten Kurmittelhaus der Europa-Therme – der (beschilderte) Zugang erfolgt ausschließlich über die Tiefgarage der Europa-Therme. Die Vereinbarung eines Termins im Bad Füssinger Schnelltestzentrum (Kurallee 23, Bad Füssing) ist online unter www.schnelltest-bf.de sowie telefonisch unter 08531/975-333 möglich.
  • In der Thermen Apotheke, Sonnenstrasse 4, Tel.: 08531 21203 oder online www.apotheke-badfüssing.de (per LiveChat) bzw.
    https://www.facebook.com/thermenapotheke  oder per E-Mail: thermenapotheke@gmail.com
    Informationen: Dr. pharm. Gábor Barta

Nachtrag Mitgliederinformation 6/2021 (24.03.2021)

Bundeskanzlerin kippt Ruhetage an Ostern 

wie soeben in der Presse bekannt gegeben wurde, hat Bundeskanzlerin Angela Merkel die für Ostern zusätzlich vereinbarten Ruhetage Gründonnerstag und Karsamstag widerrufen. Sie hat sich bei den Bürgerinnen und Bürgern entschuldigt und bekannt gegeben, dass diese Tage wie bisher behandelt werden, also als normale Werktage.


Mitgliederinformation 6/2021 (24.03.2021)

Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit Null 

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat ein Urteil zum Thema Urlaubsanspruch während der Kurzarbeit erlassen. Demnach erwirbt ein Arbeitnehmer während der Kurzarbeit Null auch keinen Urlaubsanspruch. Der Jahresurlaub steht deshalb nur anteilig in gekürztem Umfang zu.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und eine Revision der Klägerin ist noch möglich. Trotzdem ist erkennbar, dass das Gericht grundsätzlich den Argumenten der Arbeitgeberseite folgt. Nach europäischem Recht entsteht bei Kurzarbeit Null kein Urlaubsanspruch. Das Bundesurlaubsgesetz sieht für Kurzarbeit keine spezielle Regelung vor, lässt aber eine Gleichstellung von Arbeitsunfähigkeit (mit Urlaubsanspruch) und Kurzarbeit nicht zu.

Abermals Verlängerung des Lockdowns 

Wie Sie sicherlich schon aus den Medien erfahren haben, wird der aktuelle Lockdown mit allen bekannten Einschränkungen bis 18. April 2021 verlängert (gesamter Beschluss). Zusätzlich werden bei Landkreisen mit einer 7 Tage Inzidenz über 100 weitere Maßnahmen umgesetzt, z. B.:

  • Tragepflicht medizinischer Masken bei Mitfahrt einer Person, die nicht dem Hausstand des Fahrers angehört
  • Ausgangsbeschränkungen
  • verschärfte Kontaktbeschränkungen

Vor allem über Ostern sind Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren, d. h. keine Verwandtenbesuche oder Treffen mit Freunden o. ä. Der Gründonnerstag sowie der Karsamstag werden in diesem Jahr als Ruhetage deklariert. Damit findet an diesen Tagen keine reguläre Beschäftigung statt und die Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Eine Ausnahme stellt hier der Karsamstag dar: Lebensmittelgeschäfte dürfen an diesem Tag öffnen, aber nur Lebensmittel (also keine Non-Food-Artikel) verkaufen. Wird an diesen Tagen einer Beschäftigung nachgegangen, müssen die üblichen Feiertagszuschläge bezahlt werden. Das Liefern oder die Abholung von Speisen (ToGo) in Restaurants bleibt erlaubt. Vom 1.-5. April (Gründonnerstag bis Ostermontag) besteht zusätzlich ein Ansammlungsverbot. Private Zusammenkünfte während dieser Tage sind nur mit einem weiteren Hausstand, jedoch mit maximal 5 Personen insgesamt zulässig.  Es wird dringend an alle Bürger appelliert, auf  Reisen im In- oder Ausland zu verzichten.

Die Betriebe sind angehalten, ihre Mitarbeiter so weit wie nur irgend möglich ins Homeoffice zu schicken. Sind Mitarbeiter in den Betrieben präsent, müssen die Arbeitgeber regelmäßig Testangebote machen. Natürlich sind die Hygienevorgaben in den Betrieben weiterhin genauestens einzuhalten um weitere Ansteckungen zu vermeiden.

Der Bundeswirtschaftsminister hat bekannt gegeben, das ein ergänzendes Hilfsinstrument für Betriebe geschaffen werden soll, die besonders schwer und lange von den Schließungen betroffen sind. Hierüber werden wir Sie natürlich zu gegebener Zeit wieder informieren.

Bisher war unser Landkreis Passau im RKI-Dashboard stets mit einer Inzidenz über 100 gelistet. Die letzten Tage zeichnete sich jedoch ein positiver Trend ab, sodass wir hoffen können, vielleicht zukünftig unter 100 zu fallen. Dadurch ergäben sich viele positive Aspekte für unseren Landkreis (sowohl im Handel als auch in den Schulen). Helfen Sie mit, dieses Ziel zu erreichen und halten Sie sich an die momentanen Beschränkungen.

Hilfsprogramm für soloselbständige freischaffende Künstler 

Es gibt für in Bayern lebende soloselbständige freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe ein weiteres Hilfsprogramm:

Hierbei handelt es sich um eine finanzielle Hilfe für den Zeitraum Januar bis Juni 2021, welche Unterstützung für besonders von der Pandemie betroffene Berufsgruppen ermöglichen soll. Es besteht ebenfalls noch die Möglichkeit bis zum 31. März 2021 rückwirkend Anträge für Oktober bis Dezember 2020 zu stellen. Über diesen Link erhalten Sie weitere Informationen zur Antragstellung.

Kostenlose Web-Seminare des OBS 

Jeden zweiten Dienstag um 10.00 Uhr bietet die OBS GmbH (Online Buchungs Service des Ostbayerischen Tourismusverbandes) 30-minütige Web-Seminare zu verschiedensten Themen rund um das Online-Marketing für Gastgeber kostenlos an. Hier sehen Sie alle angebotenen Seminare. Um an einem Seminar teilnehmen zu können, müssen Sie sich nur auf der Seminarseite online anmelden.


Mitgliederinformation 5/2021 (16.03.2021)

Protestveranstaltung am Kurplatz 

Die Thermenwelt Bad Füssing organisiert am Mittwoch, den 17.03.2021 von 12.00-14.00 Uhr am Kurplatz in Bad Füssing eine Protestveranstaltung für alle vom Lockdown betroffenen Branchen. Es soll auf die Sorgen und Nöte der seit Monaten geschlossenen Betriebe hingewiesen werden. Zudem werden Lösungen von den politischen Entscheidungsträgern eingefordert. Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl ist es unbedingt notwendig, vorher eine Eintrittskarte im Hotel Wittelsbach in Bad Füssing abzuholen (heute bis 18.00 Uhr, morgen ab 9.00 Uhr – Karten sind aktuell noch verfügbar). Es wird pro Person nur eine Karte ausgegeben. Die Medien wurden unterrichtet und werden in Wort und Bild berichten. Bitte unterstützen Sie diese Aktion durch Ihre Teilnahme.

Fremdenverkehrsbeitrag: Gemeinde verkürzt Abgabefrist

Wie wahrscheinlich bisher noch niemanden aufgefallen ist, hat die Gemeinde Bad Füssing bei den kürzlich versandten Erklärungen zur Abgabe des Fremdenverkehrsbeitrags 2020 die Abgabefrist auf den 31.07.2021 vorverlegt. Ursprünglich war hier immer der 31.12. des Folgejahres angegeben. Nach Rückfrage bei der Gemeinde wurde mitgeteilt, dass man sich hier an die Abgabenordnung hält. Der Abgabetermin gilt für die reguläre Abgabe der Erklärung ohne Hilfe eines Steuerberaters. Die üblicherweise längere Frist bei Bearbeitung durch einen Steuerberater sei für die Gemeinde nicht maßgebend. Da jedoch in vielen Betrieben zu diesem Zeitpunkt die Bilanz des Vorjahres noch nicht vorliegt, ist eine Bearbeitung der Fremdenverkehrsbeitragserklärung nicht möglich. Jeder Betrieb, der zum Termin 31.07. die Erklärung noch nicht abgeben kann, muss somit einen Antrag auf Fristverlängerung an die Gemeinde stellen.

Uns ist unverständlich, wieso die Gemeinde hier so handelt, zumal die Betriebe sowieso Vorauszahlungen auf den Fremdenverkehrsbeitrag leisten. Diese Änderung bringt also nur mehr Bürokratie und hat keinen nennenswerten Vorteil für die Gemeinde. Wir werden versuchen, hier Gespräche zu führen, mit dem Ziel, den alten Zustand wieder herzustellen.


Mitgliederinformation 4/2021 (26.02.2021)

Aktion „Gedeckter Tisch & gemachtes Bett“

Der DEHOGA will vor der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz auf die notleidende Gastronomie aufmerksam machen. Daher wird am Mo, 01. März die Aktion „Gedeckter Tisch & gemachtes Bett“ durchgeführt. Dabei können Gastronomen einen gedeckten Tisch und/oder ein gemachtes Bett aufbauen (lt. aktueller Empfehlung nicht auf öffentlichem Grund sondern nur auf Privatgelände z. B. Terrasse, Biergarten) und sich (ggf. mit Mitarbeitern) fotografieren. Die Bilder können dann in den Sozialen Medien verteilt werden. Zudem ist angedacht, die örtliche Presse mit Fotos und Berichten zu versorgen, um auch in diesem Medium präsent zu sein. Die DEHOGA hat zur Unterstützung eine Unterseite zur Kampagne eingerichtet auf der auch Plakate und Druckstücke zum Thema heruntergeladen werden können. Die Bilder können vorab auch an schmitt@kugv.de übermittelt werden. Sie werden dann zeitnah auf der Facebookseite des Vereins veröffentlicht.

Beschlüsse des Bayerischen Ministerrats

Laut Beschluss gelten ab 1. März 2021 folgende Erleichterungen:

  • Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden und Baumärkte werden ab dem 01. März 2021 landesweit unter den gleichen Bedingungen wieder zugelassen, die für die bereits jetzt ausnahmsweise geöffneten Handels- und Dienstleistungsbetriebe gelten. Das bedeutet insbesondere Zutrittsbegrenzungen auf einen Kunden je 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 qm.
  • Ab dem 01. März 2021 werden neben dem Friseurgewerbe und unter gleichen Bedingungen weitere körpernahe Dienstleistungsbetriebe wieder geöffnet, die zum Zweck der Körperhygiene und Körperpflege erforderlich sind (Friseure, Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege). Die Maskenpflicht entfällt bei Kunden nur, soweit die Art der Dienstleistung sie nicht zulässt (Gesichtspflege).
  • In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, wird ab dem 01. März 2021 in Musikschulen Einzelunterricht wieder ermöglicht. Dabei ist der Mindestabstand zu wahren und – soweit das für das betreffende Musikinstrument möglich ist – von Schülern und vom Personal Maske zu tragen.

Regionale Überschreitung des Inzidenzwerts 100:

Sobald Landkreise oder kreisfreie Städte die Inzidenzschwelle von 100 erneut überschreiten, sind sie nach geltendem Recht verpflichtet, die neue Inzidenz „unverzüglich“ bekannt zu machen. Das bedeutet in der Praxis, dass diese Bekanntmachung binnen 24 Stunden zu erfolgen hat (Karenztag). Ab dem auf den Karenztag folgenden Tag findet dann dort nur noch Distanzunterricht statt und die Kitas müssen schließen.

Verlängerung der bayerischen Corona-Hilfsmaßnahmen:

Es wurde weiterhin beschlossen, die bayerischen Corona-Hilfsmaßnahmen über die Jahresmitte hinaus zu verlängern und auszubauen. Dies betrifft vor allem Maßnahmen der LfA Förderbank Bayern, also Hilfskredite.

Tipp: -> Das Bundeswirtschaftsministerium bietet eine sehr ausführliche und interessante Sammlung von Fragen rund um die Corona Überbrückungshilfe III an. Vor allem der Punkt 2.4 gibt viele Antworten darauf, was alles gefördert wird und welche Kosten (in welchem Umfang) erstattungsfähig sind. Wir empfehlen Ihnen dringend hierauf einen Blick zu werfen!

Angebote „to go“ oder Lieferservice

Weiterhin führen und pflegen wir als Service für Kunden und Gäste auf Facebook eine Liste, welche Restaurants Speisen zum Abholen oder als Lieferservice anbieten. Wer sich eintragen lassen will meldet sich bitte Frau Caroline Schmitt (schmitt@kugv.de), welche die Facebookseite des Vereins betreut.

TSE-Pflicht ab 31. März 2021

Die Um-/Nachrüstung einer Kasse mit einer TSE (Technischen Sicherungseinrichtung) musste eigentlich bis 30. September 2020 abgeschlossen sein. Die meisten Bundesländer wollten die Betriebe in der Coronakrise entlasten und gewährten eine stillschweigende Fristverlängung bis 31.03.2021. Jedoch müsste der Betrieb nachweisen, dass er einen Kassenfachhändler, Kassenhersteller oder einen anderen Dienstleister im Kassenbereich mit dem fristgerechtem Einbau oder Einbindung einer TSE beauftragt hat.

Neben dem Einzelhandel betrifft die TSE auch Restaurants und Hotels und ebenfalls das eingesetzte Reservierungssystem. Es muss laut Gesetz auch jede Hotelsoftware mit einer TSE ausgestattet werden! Nicht betroffen sind Fahrscheinautomaten, Waren- oder Dienstleistungsautomaten, Taxameter sowie Geld- oder Warenspielgeräte.

Nach dem Ende der Schonfrist 31.03.2021 müssen alle Kassen bzw. EDV-Programme (Hotelsoftware) mit einer TSE ausgestattet und diese beim Finanzamt angemeldet sein. Sollten Sie noch keine TSE installiert haben, kontaktieren Sie zeitnah Ihren Kassen- oder Softwarehersteller um eine TSE nachzurüsten. Die Kosten dafür werden aktuell teilweise über die Digitalisierungsoffensive der Überbrückungshilfe III erstattet.


Mitgliederinformation 3/2021 (04.02.2021)

Fixkostenzuschuss für Werbung

Im Rahmen der Überbrückungshilfe III werden Kosten für Werbung und Marketingmaßnahmen als erstattungsfähige Kosten angerechnet. Betriebe, die im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 einen Umsatzrückgang von mind. 30% bis mind. 70% hatten, können einen Zuschuss zu den Werbe- und Marketingkosten von bis zu 90% bekommen. Die Werbekosten müssen in diesem Zeitraum angefallen sind. Alle geförderten Maßnahmen (z.B. Zeitungsanzeigen etc.) müssen also bis Juni 2021 abgeschlossen sein. Die einzureichenden Fixkosten können nicht höher sein, als die Ausgaben, die im Jahre 2019 für Marketingmaßnahmen angefallen sind.

Erweiterter EU-Beihilferahmen schafft zusätzliche Flexibilität bei Überbrückungshilfe II

Die Erweiterung der beihilferechtlichen Obergrenzen für Kleinbeihilfen auf 1,8 Millionen Euro pro Unternehmen (zuvor 800.000 Euro) schafft zusätzlichen Spielraum für die Unternehmen. Sie können rückwirkend bei der Schlussabrechnung von einem Wahlrecht Gebrauch machen, auf welchen beihilferechtlichen Rahmen sie ihre Anträge für die Gewährung der Überbrückungshilfe II stützen. So wie es auch bei der Überbrückungshilfe III angedacht ist. Für viele, und vor allem für kleine Unternehmen, kann so der bisher erforderliche Verlustnachweis entfallen.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat in einer Pressemeldung bereits zugesichert, diese Flexibilität vollumfänglich bei der nationalen Umsetzung zu nutzen.

Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie verlängert

Ministerpräsident Markus Söder hat im Koalitionsausschuss eine Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung für Gastronomiebetriebe erreicht. Gastronomiebetriebe sind von der COVID19-Krise besonders betroffen und können durch die bestehenden Schließungen von der derzeitigen Mehrwertsteuersenkung nicht profitieren. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird daher über den 30. Juni hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt. Leider wurde noch keine dauerhafte Entfristung beschlossen, jedoch stellt die Verlängerung einen wichtigen Schritt dahin dar.

Darüber hinaus gibt es auch Neuerungen beim Thema „Steuerlicher Verlustrücktrag“:

Der geltende steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben. Das schafft in der Krise die notwendige Liquidität und ist bürokratiearm zu verwalten.

Das komplette Beschlusspapier können Sie hier einsehen.

Miet- und Pachtminderung

Aufgrund der behördlichen Maßnahmen sind viele Betriebe zum Schließen gezwungen worden. Hierdurch ist die vertraglich vorgesehene Nutzung von Geschäftsräumen meist nicht mehr möglich, was eine schwerwiegende Störung der Geschäftsgrundlage darstellt. Sie sollten deshalb aktiv auf Ihren Vermieter bzw. Verpächter zugehen und eine Minderung bei Miet- bzw. Pachtzahlungen verlangen. Leisten Sie Zahlungen nur unter Vorbehalt. Die Münchner Kanzlei Steinpichler hat im Auftrag des DEHOGA einen praxisnahen Leitfaden erstellt, der konkrete Handlungsempfehlungen sowie eine Checkliste für die Miet- und Pachtvertragsparteien enthält.

Kostenloses Kooperationsangebot

Unser Vereins- und Gemeinderatsmitglied, Daniel Lorenzer, betreibt die Thermeninsel (Bademodengeschäft, Zeitungen/Zeitschriften) im Eingangsbereich der Therme I. Er bietet unseren Mitgliedern an, eine „Empfehlung“ in seinem Onlineshop bzw. auf seiner Website zu positionieren. Es reicht aus, ihm ein Logo (wird auf weißem Hintergrund platziert) und ggf. ein Foto zu übermitteln. Der Betrieb wird dann dauerhaft kostenfrei in seinen Empfehlungen verlinkt. (zur Website: www.thermeninsel.de)

Weitere Fragen oder Ihr Logo mit Link (und Bild) senden Sie bitte an info@thermeninsel.de.

Pressekonferenz Tourismusbilanz 2020

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger gibt am Mittwoch, 10. Februar 2021 um 10.30 Uhr die Jahrespressekonferenz Tourismus. Dabei berichtet er über die Entwicklung des bayerischen Tourismus im Jahr 2020 sowie über Perspektiven für 2021. Weitere Referenten sind die Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, Frau Angela Inselkammer, der Vorsitzende des Bayerischen Heilbäderverbandes, Herr Alois Brundobler, die Geschäftsführerin der Bayern Tourismus Marketing GmbH, Frau Barbara Radomski sowie der Tourismusforscher Prof. Dr. Jürgen Schmude von der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Die Pressekonferenz wird auch als Livestream auf der Website des Wirtschaftsministeriums (www.stmwi.bayern.de) sowie auf Facebook (www.facebook.com/wirtschaft.bayern) und Twitter (www.twitter.com/BayStMWi) übertragen.


Mitgliederinformation 2/2021 (16.01.2021)

FFP2 Maskenpflicht ab Montag

Ab Montag, 18. Januar 2021 besteht in Bayern im ÖPNV sowie in allen Geschäften Maskenpflicht mit FFP2 Masken. Auch beim Abholen von online- oder telefonischen Bestellungen (Click & Collect) sowie beim Abholen von Speisen und/oder Getränken in Gastronomiebetrieben müssen FFP2 Masken getragen werden (für das ausgebende Personal in Restaurants reichen die normalen Alltagsmasken). Für alle anderen Bereiche sind die normalen Masken (oder Tücher, Schals, etc.) weiterhin zugelassen. Die höherwertigeren FFP2 Masken sollen nicht nur Schutz bieten in Hinsicht auf die Ansteckung anderer, sondern auch den Träger selbst besser vor Ansteckung schützen. FFP2 Masken mit Ventil sollten wegen der ungefilterten Abgabe von Atemluft nicht verwendet werden. Angeblich sind im Handel ausreichend FFP2 Masken verfügbar.

Aktuelle Informationen zu Coronahilfen

1. Längere Antragsfristen: Der Antrag für die Überbrückungshilfe II ist nun bis 31. März 2021 (vorher Ende Januar) möglich, die November- und Dezemberhilfe kann nun bis zum 30. April 2021 beantragt werden.

2. FAQ zu Beihilferegelungen: Das Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium bieten gemeinsam eine Website an, auf der alle Hilfsprogramme zusammengestellt sind. Die Seite ist hier abrufbar.

3. Überbrückungshilfe II:
Die FAQ der Bundesregierung zur Überbrückungshilfe II wurden am 5.12.2020 angepasst. Durch die Anpassung an die beihilferechtlichen Bedingungen der EU-Kommission zu Punkt 4.16 „Was ist beihilferechtlich zu beachten?“ kam es zu erheblicher Verunsicherung, weil dort nur von „nicht durch Einnahmen gedeckten Fixkosten“ die Rede war, die als Verlust angesetzt werden könnten.

In den FAQ zu Beihilferegelungen (Punkt B Frage 2) der Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen heißt es:

„Im Rahmen der Überbrückungshilfe II sind sämtliche Kosten, die durch die Überbrückungshilfe II förderfähig sind, in diesem Sinne den Fixkosten gleichgestellt. Solche Kosten dürfen auch dann bei der Ermittlung der ungedeckten Fixkosten berücksichtigt werden, wenn sie üblicherweise nicht Teil einer steuerlichen Gewinn- und Verlustrechnung oder einer handelsüblichen Ausweisung der Gewinne und Verluste sind.“

Damit ist folgendes klargestellt:

Entgangene Provisionen und Margen sind nicht nur förderfähige Fixkosten, sondern dürfen auch bei der Berechnung des maßgeblichen Verlustes als Kosten einbezogen werden.

  • Ein kalkulatorischer Unternehmerlohn kann – sofern kein Geschäftsführergehalt in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wird – bei der Bestimmung der ungedeckten Fixkosten bis zur gesetzlichen Pfändungsfreigrenze berücksichtigt werden.
  • Bei der Ermittlung der ungedeckten Fixkosten hat der Antragsteller Spielraum. Diese kann auf steuerrechtlicher oder handelsrechtlicher Basis durchgeführt werden. Auch eine individuelle Berechnung ist möglich.
  • Die beihilferechtliche Förderhöchstgrenze ist abhängig von der Unternehmensgröße: Bei Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern oder weniger als 10 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme dürfen die Beihilfen höchstens 90% der ungedeckten Fixkosten betragen, bei größeren Unternehmen 70%.

KfW-Kredite werden nicht angerechnet
Die vor Weihnachten 2020 vorgenommenen Anpassung an die beihilferechtlichen Bedingungen der EU-Kommission zu Punkt 4.16 „Was ist beihilferechtlich zu beachten?“ hatten zur Folge, dass künftig geprüft würde, ob Hilfsgelder mit dem geltendem Beihilferecht konform sind. So gelten KfW-Kredite, Überbrückungshilfen und Soforthilfen auch als Beihilfen. Dies würde dazu führen, dass die Voraussetzung für die Überbrückungshilfe, Verlust zu erzielen, nicht erfüllt wird.

Nun haben die Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen in den FAQ zu Beihilferegelungen Klarheit geschaffen. Demnach sind die Punkte A I 4, in dem es um die Kleinbeihilfen geht und der Punkt A II 5 relevant und KfW-Kredite werden nicht angerechnet.

Hinweis: Das Bundesfinanzministerium stellte grundsätzlich klar, dass für die meisten Unternehmen die außerordentliche Wirtschaftshilfe („November-/Dezemberhilfe“) und die Überbrückungshilfe III vorteilhafter als die Überbrückungshilfe II sind und daher diese Hilfen beantragt werden können, auch wenn bereits Überbrückungshilfe II beantragt (und ggf. gewährt) worden ist. Zur Verhinderung einer etwaigen Doppelförderung wird dann eine Verrechnung erfolgen.

Eine Übersicht aller Hilfen für Unternehmen und Beschäftigte stellt das BMF zur Verfügung.

4. Überbrückungshilfe III
Die Antragstellung der Überbrückungshilfe III wird im Laufe des Januars 2021 über das bekannte Portal möglich sein. Soloselbständige können wie bisher Anträge im eigenen Namen bis maximal € 5.000,00 stellen. Über Details zur derzeitigen Regelung der Antragsberechtigung sowie der förderfähigen Kosten können Sie sich vorab unter folgendem Link informieren. Die Begrenzung auf die ungedeckten Fixkosten entsprechend der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 wird höchstwahrscheinlich auch auf diese Förderung Anwendung finden.

Liebe Mitglieder,

die ganzen Hilfen, Regelungen und Auflagen sind mittlerweile von einer ’normalen‘ Person nicht mehr durchschaubar. Scheuen Sie sich nicht, Hilfe bei Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt zu suchen. Denn lieber beantragen Sie zu viel (und werden dann ggf. zu einer Rückzahlung verpflichtet) als dass Sie auf eine Hilfe verzichten, die Ihnen zustünde. Unsere Berufsverbände sind weiterhin darum bestrebt, die Versprechen der Politik auf schnelle und unbürokratische Hilfen einzufordern. Mittlerweile wurde auch in den Medien das Thema aufgegriffen, dass die versprochenen Hilfen immer noch nicht bei den Betrieben angekommen sind. Das könnte nun Bewegung in die Sache bringen.


Mitgliederinformation 1/2021 (11.01.2021)

Verlängerung Lockdown

Wie Sie sicherlich bereits diversen Medien entnommen haben, werden die aktuellen Beschränkungen bis voraussichtlich 31. Januar verlängert. Die erlaubte Personenzahl ist auf  e i n e  Besuchsperson in einem anderen Hausstand begrenzt. Kinder zählen jetzt bereits ab 3 Jahren als eine Person. Die Ausgangssperre zwischen 21.00 und 05.00 Uhr ist zwingend einzuhalten. Zusätzlich wird in HotSpots mit einem Inzidenzwert von über 200 (also auch bei uns im Landkreis Passau) die Bewegungsfreiheit auf einen Radius von 15km rund um den Wohnsitz eingeschränkt. Dies gilt vor allem für Tagesausflüge, Spaziergänge und/oder (Winter-)Sport. Fahrten zur Arbeit, zum Einkaufen, Arztbesuche o. ä. sind weiterhin auch in größeren Umkreisen erlaubt.

Click & Collect-Angebote

Mit den neuesten Verordnungen wird auch das sog. Click & Collect von lokalen Einzelhändlern erlaubt. Das bedeutet, dass der Kunde telefonisch oder online beliebige Waren bestellen, und diese dann vor dem Geschäft abholen kann. Bei Warenausgabe- und Abholung müssen FFP2-Masken getragen werden. Ein Betreten des Geschäftes seitens der Kunden ist nicht zulässig. Somit ist eine EC-Zahlung vor Ort nur mit einem mobilen Terminal möglich, das auch vor dem Geschäft funktioniert. Natürlich müssen die Kunden bei Wartezeiten den Mindestabstand einhalten. Sinnvollerweise sollten Termine zur Abholung vereinbart werden.

Neuerungen zur Kurzarbeit

Ab 01.01.2021 muss „nicht verplanter Urlaub“ zur Vermeidung von Kurzarbeitergeld eingebracht werden. Das bedeutet, dass eventuelle Urlaubssansprüche der Arbeitnehmer bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes mit einzubeziehen sind. Damit wird das Kurzarbeitergeld geschmälert, da Urlaub wie Arbeitszeit gerechnet wird. Will oder kann man nicht den gesamten Urlaubsanspruch für 2021 beim Kurzarbeitergeld einbringen, ist eine „konkrete Urlaubsplanung für das Jahr 2021“ aller Mitarbeiter erforderlich. Hintergrund ist die Tatsache, dass der Arbeitgeber nicht nach belieben über den Zeitpunkt des Urlaubes eines Arbeitnehmers entscheiden kann. Hierbei sind die Wünsche der Arbeitnehmer ausschlaggebend.

Überbrückungshilfe III

Wie bereits mitgeteilt, wird die November- und Dezemberhilfe im Januar nicht fortgeführt. Für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 werden besonders von der Coronapandemie betroffene Betriebe mit der verbesserten Überbrückungshilfe III unterstützt. Um Antworten auf die meisten Fragen hierzu zu liefern, hat das Bundesfinanzministerium eine eigene Website erstellt. Die Anträge können wie bisher von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten gestellt werden.


2020


Mitgliederinformation 31/2020 (23.12.2020)

Geänderte Berechnungsgrundlage bei Überbrückungshilfe II

Bei der Überbrückungshilfe II (für die Monate Sept.-Dez. 2020) gibt es offenbar beihilferechtliche Probleme. Deshalb wurde am Freitag seitens des Wirtschaftsministeriums eine weitreichende Änderung bekannt gegeben. Es gibt künftig eine einzelfallabhängige Obergrenze. Der Betrieb muss im Überprüfungszeitraum tatsächlich einen Verlust erlitten haben und einen Liquiditätsengpass nachweisen. Diese Praktik steht entgegen der bisherigen Aussagen der Politik, in denen mit großen öffentlich wirksamen Versprechen, Hilfen zugesagt wurden. Nach diesen neuesten Aussagen besteht die Gefahr, dass bisher geleistete bzw. beantragte Hilfszahlungen wieder zum Großteil gekürzt oder von den Betrieben zurück gezahlt werden müssen. Wir können nur hoffen, dass die Politik zu ihren Aussagen steht und diese neuen Regelungen wieder revidiert werden.

In eigener Sache:

Wir konnten in diesem Jahr keine Jahreshauptversammlung abhalten. Deshalb haben wir hier grob die wichtigsten Zahlen der Überschussrechnung 2019 für Sie zusammengestellt  (Werte gerundet auf volle Hundert):

Ideeller Bereich:
steuerfreier Überschuss aus Mitgliedsbeiträgen € +22.400,00
Vermögensverwaltung:
Verlust aus Nebenkosten Geldverkehr (Kto-Führung) € -300,00
Wirtschaftlicher Geschäftsbereich:
Einnahmen (Veranstaltungen, Märkte, Fasching, etc.) € +52.700,00
Kosten € -67.500,00
Verlust wirtschaftlicher Geschäftsbereich  € -14.800,00
Vereinsergebnis € +7.300,00

Aus der Vermögensübersicht des Vereins lässt sich ableiten, dass sich die Guthabenbestände bei den Banken von ca. € 8.400,00 auf € 14.900,00 erhöht haben.

Die ausführliche Überschussrechnung kann bei unserem Kassier, StB Martin Zwicklbauer, eingesehen werden.


Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest.

Für das Neue Jahr wünschen wir Ihnen viel Gesundheit und Erfolg.

Im Namen der Vorstandschaft
 Maximilian Fuchs, 1. Vorsitzender


Mitgliederinformation 30/2020 (13.12.2020)

Verlängerung des Lockdowns

Auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz wurde beschlossen, die Regelungen des Lockdowns vorerst bis 10. Januar 2021 zu verlängern. Die bisherigen Schließungen werden beibehalten. Nach ersten Informationen wird die November/Dezemberhilfe in dieser Form nicht im Jahr 2021 weitergeführt. Es wird weiterhin (vorerst bis Ende Juni 2021) die Überbrückungshilfe III mit Erstattung der Fixkosten bis zu 80% geben.

Wegen der noch immer sehr hohen Inzidenzwerte in Stadt und Landkreis Passau werden wir wohl weiterhin mit noch strengeren Auflagen rechnen müssen.

Bestehende Buchungen bis 10. Januar (also über Weihnachten und Silvester) müssen kostenlos storniert werden.

Nach heutigen Aussagen der Bundespolitik wird wohl ab Mittwoch (16.12.) auch der Einzelhandel die Geschäfte schließen müssen. Die genaue Umsetzung muss von der Bayerischen Staatsregierung noch beschlossen und bekanntgegeben werden.

Beherbergung Familienangehörige zu Weihnachten

Das Gesundheitsministerium hat auf Nachfrage des DEHOGA folgende Antwort übermittelt:

„Nach Paragraf 14 Abs. 1 Satz 1 der 8. und auch der 9. BayIfSMV dürfen gewerbliche Unterkünfte nur für glaubhaft notwendige, insbesondere für berufliche und geschäftliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Glaubhaft notwendige Zwecke können auch notwendige und in ihrer Natur unaufschiebbare familiäre Zwecke wie die Teilnahme an Beerdigungen im engen Familienkreis oder die notwendige Sorge für einen pflege- oder sonst hilfebedürftigen Angehörigen sein. Die bloße Absicht, Verwandte oder Freunde besuchen zu wollen, stellt jedoch keinen notwendigen und unaufschiebbaren Zweck dar und führt daher nicht zur Zulässigkeit einer Beherbergung.“

Alkoholverbot im öffentlichen Raum

Die 10. Bayerische Infektionsschutzverordnung enthält u. a. den §24 Abs. 3: „Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum wird untersagt„. Es ist den gastronomischen Betrieben weiterhin erlaubt, alkoholische Getränke „to go“ zu verkaufen (z. B. Glühwein), jedoch dürfen diese nicht im öffentlichen Raum (Gehweg, Fußgängerzone, etc.) verzehrt werden. Die Kunden sollten dringend (z. B. über Aushänge oder Plakate) auf diesen Umstand hingewiesen werden und offene alkoholische Getränke nur in mitnahmefähigen Gebinden verkauft werden.

Klarsichtmasken nicht mehr zulässig

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat seine bislang positive Bewertung von Klarsichtmasken revidiert. Das bedeutet, dass Klarsichtmasken nicht mehr den geforderten Anforderungen an Mund-Nasen-Bedeckungen entsprechen und jetzt wie Gesichtsschilde bewertet werden. Wörtlich lautet die Stellungnahme des Ministeriums: „… Deshalb ist eine Mund-Nasen-Bedeckung eine an den Seiten enganliegende, Mund und Nase bedeckende textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung sowohl von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln als auch von Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.

Erinnerung: Kurzarbeit verlängern

Bitte denken Sie daran: Wenn Sie Kurzarbeit in Ihrem Betrieb nur bis zum 31.12.2020 bei der Arbeitsagentur angezeigt hatten, diese aber in 2021 fortführen wollen, müssen Sie die Anzeige auf den verlängerten Zeitraum anpassen. Das kann durch formlose Mitteilung an Ihre zuständige Arbeitsagentur erfolgen. Voraussetzung ist, dass auch die Rechtsgrundlage für die Kurzarbeit, also die Betriebsvereinbarung oder arbeitsvertragliche Vereinbarung, diesen verlängerten Zeitraum umfasst. Tut sie das bisher noch nicht, muss auch diese verlängert werden. Sollte die Arbeitsagentur Sie auf die Verlängerungsanzeige hin fragen, was Sie zur Vermeidung von Kurzarbeit getan haben, können Sie auf Überstundenabbau und Urlaubsplanung hinweisen.

Corona-Telefone zusammengefasst

Die Bürgertelefone von Stadt und Landkreis Passau wurden zusammen mit dem Bürgertelefon des Gesundheitsamtes zusammengelegt. Unter der zentralen Rufnummer 0851/396879 stehen Ihnen Montag bis Donnerstag von 8.00 – 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 – 12 Uhr die Mitarbeiter für alle Fragen zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch nochmals auf die telefonische Seelsorge bei Problemen hinweisen. Unsere beiden Kirchen (katholisch 08531/3107330 und evangelisch 08531/29636) sowie das Corona Sorgentelefon des DEHOGA (089/28760222 Mo u. Mi 19.00 – 23.00 Uhr) haben immer ein offenes Ohr für alle Ihre Probleme.

Ausserhausverkauf „Lokal-Helden“

Die DEHOGA Bayern hat in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landwirtschaftsministerium, BAYERN 3 und ANTENNE BAYERN die Online-Plattform „www.Lokalhelden.Bayern“ geschaffen. Hier können sich Betriebe kostenlos anmelden, die Ausserhausverkauf anbieten. Die Plattform wird auf beiden Radiosendern beworben. Neu ist jetzt eine Gutschein-Aktion dazugekommen. Dabei können für die ausgefallenen Weihnachtsfeiern Gutscheine der teilnehmenden Betriebe erworben, und an die Mitarbeiter verschenkt werden. Um bei der Gutschein-Aktion von Lokalhelden dabei zu sein, müssen Sie sich einmal unter „www.lokalhelden-gutschein.bayern/anmelden“ registrieren. Sie erhalten 100% der Gutscheine ausbezahlt! Das gesamte Portal ist kostenlos!

„Kauft’s daheim“

Analog zu den „Lokal-Helden“ ist die Plattform „Kauft’s daheim“ für den Einzelhandel. Diese von ANTENNE BAYERN und der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (VbW) unterstützte Plattform ist ebenfalls kostenlos für alle (Gast-) Gewerbebetriebe in Bayern nutzbar. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Neuer DAB+ Sender in Betrieb

Der Bayerische Rundfunk hat bereits am 1. Oktober 2020 einen neuen DAB+ Sendemast in Rotthalmünster in Betrieb genommen. Der UKW Nachfolger DAB+ ist nun in der ganzen Region (Bad Füssing, Bad Griesbach im Rottal, Kirchham, Kößlarn, Malching, Neuhaus am Inn, Pocking, Rotthalmünster, Bayerbach) auch innerhalb eines Gebäudes gut zu empfangen. Mit der neuen Digitaltechnik hat man immer störungsfreie Tonwiedergabe, sobald das Signal in ausreichender Stärke empfangen wird. Ein Rauschen gibt es nicht mehr. Um die neuen Frequenzen zu nutzen, muss nur am DAB+ Empfänger (Radio, Autoradio, etc.) ein Sendersuchlauf durchgeführt werden. Das Gerät stellt sich dann automatisch auf die beste Frequenz des entsprechenden Senders ein. Mit einem vorgeschalteten DAB+ Adapter können auch bestehende Stereoanlagen/Radios oder Autoradios für den DAB+ Empfang nachgerüstet werden. Diese Adapter sind im Elektrofachhandel günstig zu haben. Für die neue Digitaltechnik werden die ehemaligen VHF-Frequenzen (Kanal 5 – 12) des analogen Fernsehen verwendet. Sollten Sie noch eine alte VHF-Antenne auf dem Dach haben oder bereits eine neue DVB-T Antenne installiert haben, wird mit dieser auch das neue digitale DAB+ Signal in Ihre Empfangsanlage eingespeist. Sie haben dann an jeder Antennendose im Haus auch DAB+ Empfang für geeignete Endgeräte (z. B. Stereoanlage, Radio, etc.).


Mitgliederinformation 29/2020 (29.11.2020)

Fortsetzung des Lockdowns

Nach der Bund-Länder Beratung am 25.11. steht fest, dass der bestehende Lockdown bis mind. 20. Dezember verlängert wird. Die Regelungen müssen von den Bundesländern umgesetzt werden. Dabei können sich noch Änderungen von Land zu Land ergeben. In Bayern werden wir wohl eher mit Verschärfungen rechnen müssen. Den Beschluss der Beratung können Sie hier nachlesen.

Die aktuell geltenden Maßnahmen werden über den 30. November hinaus zunächst bis zum 20. Dezember verlängert. Das bedeutet insbesondere:

  • Übernachtungsangebote nur für notwendige, nicht für touristische Zwecke
  • Geschlossen sind Einrichtungen der Freizeitgestaltung (…)
  • Geschlossen sind Messen, Kongresse, Tagungen
  • Geschlossen ist die Gastronomie
  • Geschlossen sind Dienstleistungsbetriebe, die körperliche Nähe bedingen (…)
  • Veranstaltungen aller Art sind untersagt (…)
  • Keine Feiern auf öffentlichen Plätzen
  • Ab 22 Uhr Alkoholkonsumverbot auf stark besuchten öffentlichen Plätzen

Die Staatsregierung geht davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar (insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein werden. Sie wird vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen.

GEZ bewegt sich endlich

Wegen der zahlreichen Beschwerden, dass die GEZ bei der angeordneten Betriebsschließung nicht kulant verfahren ist, konnte nun eine wesentliche Verbesserung erreicht werden. Es kann jetzt eine rückwirkende Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragt werden, wenn eine Betriebsstätte aufgrund einer behördlichen Anordnung für insgesamt mindestens drei Monate (90 Tage) geschlossen war. Der Schließungszeitraum muss dabei nicht mehr in einem zusammenhängenden Zeitraum sein, sondern es können alle Schließungen zusammengerechnet werden (also auch aus dem Frühjahr). Es können dabei die tatsächlichen Schließzeiten einer Betriebsstätte verwendet werden (wenn der Betrieb länger als angeordnet geschlossen war). Ein Nachweis ist laut Auskunft des Beitragsservice nicht beizufügen. Da aktuell noch nicht abzusehen ist, wie lange die derzeitigen Betriebsschließungen noch andauern werden, bittet die GEZ darum, die Freistellungsanträge erst nach Wiedereröffnung der Betriebsstätte zu stellen. Das neue Antragsformular stellt die GEZ ab sofort auf seiner Website www.rundfunkbeitrag.de zur Verfügung.

Kurzarbeitergeld verlängert

Bundestag und Bundesrat haben die aktuell geltenden Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 verlängert. Entgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung (also unter mtl. € 450,– ), die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, bleibt anrechnungsfrei. Ab Mitte 2021 wird die Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen während der Kurzarbeit gefördert.

   ->Bitte beachten Sie:

Die Kurzarbeit in einem Betrieb muss der Bundesagentur für Arbeit vorab angezeigt werden. Dies wurde von den betroffenen Betrieben meist im März/April dieses Jahres gemacht. Die Anzeige des Arbeitsausfalles war damals bis max. 31.12.2020 möglich. Das bedeutet, daß für 2021 die Kurzarbeit erneut angezeigt werden muss! Der entsprechende Antrag “Arbeitsausfall“ kann hier nochmals heruntergeladen werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Corona-Hilfen

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen haben erste Informationen zur „Dezemberhilfe“ veröffentlicht. Demnach werden im Dezember die gleichen Hilfen wie im November gewährt (ggf. anteilig nach Tagen der Schließung).

Auf nachfolgenden Webseiten finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu allen Corona-Hilfen:

Wöchentliche Testpflicht für Grenzgänger aufgehoben

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat §4 Abs. 1 der Bayerischen Einreise-Quarantäne-Verordnung mit sofortiger Wirkung ausser Kraft gesetzt.

Das bedeutet, dass Personen die ihren Wohnsitz in einem Risikogebiet haben und sich zur Berufsausübung regelmässig in den Freistaat Bayern begeben, nicht mehr verpflichtet sind, einmal wöchentlich einen Corona-Test durchführen zu lassen. Das gilt auch für Schüler und Studenten.


Mitgliederinformation 28/2020 (13.11.2020)

Beschluss zur ausserordentlichen Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“)

Das Bundesfinanzministerium hat gestern folgende Beschlüsse gefasst:

  • Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
  • Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
  • Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25.11.).
  • Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
  • Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.

Mehr Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater.

Brief an unseren Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger

Der Vorsitzende des Bayerischen Heilbäderverbandes, Herr Alois Brundobler, der Bürgermeister von Bad Füssing, Herr Tobias Kurz, und der Vorsitzende des Kur- und Gewerbevereins Bad Füssing, Herr Maximilian Fuchs, haben gemeinsam ein Schreiben an das Bayerische Wirtschaftsministerium verfasst. Darin wird auf die momentan sehr schwierige Situation des Einzelhandels in den Kurorten und Heilbädern hingewiesen, weil keine Gäste in diesen Orten sind. Herr Staatsminister Hubert Aiwanger wird exemplarisch nach Bad Füssing eingeladen, um sich selbst ein Bild der Situation zu machen. Es wird dadurch angestrebt, die „Novemberhilfe“ auch auf den Einzelhandel in den Kurorten und Heilbädern auszuweiten.

Lockdown für Urlaubs- und Überstundenabbau nutzen

Der Hotel- und Gaststättenverband weist darauf hin, dass Betriebe, die im November-Lockdown noch oder wieder in Kurzarbeit sind, die Urlaubs- und Arbeitszeitkonten ihrer Mitarbeiter überprüfen sollten. Der Jahresurlaub sowie die Überstunden sollten bis zum Jahresende möglichst abgebaut sein. Sonst könnte der Kurzarbeitergeldanspruch ab dem 1. Januar 2021 gefährdet sein.

An Urlaubstagen wird kein Kurzarbeitergeld gewährt, da an diesen Tagen kein Arbeitsausfall stattfindet (der Lohn während des Urlaubs/Überstundenabbaus muss also vom Betrieb bezahlt werden). Da das Kurzarbeitergeld für November ohnehin auf die „Novemberhilfe“ angerechnet wird, ist es für den Betrieb vorteilhaft, im November möglichst wenig Kurzarbeitergeld zu beantragen.

Natürlich sind dabei auch die Urlaubswünsche der Mitarbeiter zu beachten. In einem Gespräch mit den Mitarbeitern sollte diese Situation aber geklärt werden können.

„to go“-Verkauf wird nicht auf Wirtschaftshilfe angerechnet

Das Bundesfinanzministerium hat mittlerweile genauere Angaben zur ausserordentlichen Wirtschaftshilfe veröffentlicht:

  • Alle von einer Betriebsschliessung direkt betroffenen Betriebe erhalten eine ausserordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes in Höhe von max. 75% des November-Vorjahresumsatzes.
  • Indirekt betroffene Betriebe, die mehr als 80% ihres Umsatzes mit geschlossenen Branchen erzielen (z. B. eine Wäscherei oder Bäckerei die überwiegend für die Gastronomie arbeiten), können ebenso die Wirtschaftshilfe beantragen.
  • Bei Restaurants wird der komplette Ausserhausverkauf nicht auf die Wirtschaftshilfe angerechnet. Dafür muss bei der Angabe des Vorjahres-Novemberumsatzes der damalige Ausserhausverkauf herausgerechnet werden.
  • Hotels, die weiterhin Geschäftsreisende oder Arbeiter beherbergen, dürfen bis zu 25% des Vorjahres-Novemberumsatzes ohne Anrechnung auf die Wirtschaftshilfe einnehmen.
  • Angerechnet werden Überbrückungshilfe und Kurzarbeitergeld, Überbrückungskredite werden nicht angerechnet.

Weitere Fragen und Antworten erhalten Sie auf der FAQ-Seite des Bundesfinanzministeriums.

Verpflegung für Hotelgäste

An zugelassenen Gästen in Beherbergungsbetrieben (Geschäftsreisende, Arbeiter, etc.) darf weiterhin Frühstück bzw. Abendessen ausgegeben werden (auch im Frühstücksraum bzw. Restaurant), wenn dies im Angebot des Hauses enthalten ist. Natürlich sind die Hygiene- und Abstandsregeln entsprechend einzuhalten. Nicht erlaubt ist die Abgabe von Frühstück oder Abendessen ohne eine (zulässige) Übernachtung.

Banner zur Unterstützung des lokalen Einzelhandels

Unser Bürgermeister, Herr Tobias Kurz, hat uns zugesagt, an den wichtigsten Ortseingängen (auch in den Ortsteilen) Banner aufzustellen, auf welchen die Bürger gebeten werden, in Bad Füssing einzukaufen. Der Einzelhandel ist durch die Schliessung der Gastronomie/Hotelerie und der Thermen schwer in Miteidenschaft gezogen und sollte von jedem unterstützt werden. Wir müssen alle unseren Beitrag dazu leisten, dass wir auch in Zukunft noch Einzelhandelsgeschäfte in Bad Füssing haben.

GEZ-Gebühren während des Lockdowns

Viele Betriebe werden schon festgestellt haben, dass die GEZ nicht großzügig oder kulant auf die Betriebsschliessungen während des angeordneten Lockdowns reagiert hat. Erst ab einer durchgehenden Schließung von mind. 3 vollen Kalendermonaten erlässt die GEZ die Gebühr für die Schließzeit. Hier setzt sich der Hotel- und Gaststättenverband weiterhin auf politischer Ebene für eine kulantere Regelung ein. Was bisher erreicht wurde, ist die Möglichkeit, eine Betriebsschließung auch noch nachträglich anzuzeigen. Wir empfehlen daher allen betroffenen Beherbergungsbetrieben, ein formloses Schreiben an die GEZ zu senden, in dem die vorübergehende Betriebsschließung ab dem 2. November (ggf. auch schon früher) wegen des behördlich angeordneten Lockdowns angezeigt wird. Da wir aktuell nicht wissen, wie lange die Schließungen andauern, bzw. ob sich politisch etwas an der GEZ-Gebührenberechnung ändert, hat man mit einer solchen Meldung zumindest bereits einen nachweisbaren Schriftverkehr.


Mitgliederinformation 27/2020 (03.11.2020)

Angebote „to go“ oder Lieferservice

Als Service für Kunden und Gäste haben wir auf Facebook eine Liste veröffentlicht, welche Restaurants Speisen zum Abholen oder als Lieferservice anbieten. Die Liste wird laufend aktualisiert. Wer sich eintragen lassen will meldet sich bitte Frau Caroline Schmitt (info@vinovitalis.de), welche die Facebookseite des Vereins betreut.

Gemeinsame Öffnungszeiten der Einzelhändler

Auf Anregung eines Mitgliedes möchten wir versuchen, an zwei Tagen der Woche einheitliche Öffnungszeiten der Geschäfte zustande zu bringen. Wir schlagen vor, dass alle Geschäfte in Bad Füssing am Freitag von 10.00 bis 16.00 Uhr und Samstag von 10.00 – 13.00 Uhr öffnen. Diese Aktion würden wir mit Veröffentlichungen in der lokalen Tagespresse begleiten. Alle Geschäfte die sich daran beteiligen wollen, können sich bei Frau Mayerhofer von der PNP-Anzeigenredaktion in Pocking melden. Natürlich können Sie Ihr Geschäft auch ohne Veröffentlichung zu den genannten Zeiten – oder auch länger – öffnen. Es wäre wünschenswert, wenn wir hiermit eine Aktion starten könnten, welche die einheimischen Kunden wieder in die Geschäfte bringt, um die aktuelle Situation des Einzelhandels zu verbessern.


Mitgliederinformation 26/2020 (30.10.2020)

Neuerlicher Lockdown ab 2. November

Wegen der stark ansteigenden Coronainfektionen, wird von der bayerischen Staatsregierung ein Lockdown ab 2. November bis Ende November angeordnet.

Alle Gastronomischen Betriebe, Bäder, Kunst- und Kulturstätten sowie Sportvereine und Fitness-Center/Clubs müssen den Betrieb einstellen. Speisen dürfen nur noch zum Mitnehmen verkauft werden. Es gilt ein Verbot für touristische Übernachtungen. Friseure und Einzelhandelsgeschäfte dürfen weiterhin geöffnet bleiben. Die bayerische Staatsregierung wird die genauen Maßnahmen heute in einer Verordnung bekanntgeben.

Keine Möglichkeit für Christkindlmarkt

Bei einer Besprechung mit Herrn Bürgermeister Tobias Kurz wurde deutlich, dass wir dieses Jahr keinen Christkindlmarkt abhalten können. Die aktuelle Infektionslage im Landkreis macht dies unmöglich. Es wurde jedoch vereinbart, im nächsten Jahr einen grösseren Markt als bisher am neuen Standort vom Kurplatz ausgehend in den Kurpark hinein durchzuführen.

Betriebsschliessung und Kurzarbeitergeld

Bitte beachten Sie, dass bei einer Betriebsschliessung aus saisonalen Gründen Ihre Mitarbeiter keinen Anspruch auf den Bezug von Kurzarbeitergeld haben. Nur wenn Sie Ihren Betrieb wegen coronabedingen Gründen schliessen (z. b. Allgemeinverfügung oder keine Buchungen wegen Corona), besteht weiterhin Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Neuer Bad Füssing Werbespot

Eine Gruppe von Bad Füssinger Hoteliers hat in Zusammenarbeit mit der vereinseigenen Bad Füssing direkt GmbH einen Werbespot mit 50 Sekunden Länge produzieren lassen. Dieser wird am heutigen Freitag, den 30. Oktober um 19:15 Uhr, auf allen bedeutenden Online-Kanälen veröffentlicht werden. Um die Nutzer auf den neuen Spot einzustimmen, wurde die letzten Tage jeden Tag um 19.00 Uhr ein neuer Countdown veröffentlicht. Damit soll das Interesse bei unseren Gästen geweckt werden. Machen Sie mit, dieses Projekt erfolgreich zu verbreiten und animieren Sie Ihre Kontakte, den Spot weiter zu empfehlen.

Mitteilung der Spielbank

Der Direktor der Spielbank Bad Füssing, Herr Ralf Samland, hat sich in einem Brief an unsere Mitglieder gewandt. Hiermit leiten wir diesen Brief nun an die Vereinsmitglieder weiter:

Sehr geehrte Mitglieder des Kur- und Gewerbevereins,

seit der Wiederaufnahme des Spielbetriebs nach der coronabedingten Schließung im Frühjahr haben sich in der Spielbank einige Änderungen ergeben, auf die ich Sie hinweisen möchte. Im einzelnen sind betroffen:

  • Eintritt
    Der Eintritt in die Spielsäle ist nunmehr frei, da die Gebühren für das Automatenspiel i. H. v. 0,50 € sowie für das Große Spiel i. H. v. 2,50 € ersatzlos weggefallen sind.
  • Neue Multiroulette-Anlage im Großen Spiel
    Im Großen Spiel wird das Spiel an einer neuen Multiroulette-Anlage angeboten, wie sie bereits seit Jahren im Automatenspiel bekannt ist. An den neuen Spielgeräten, sog. Slant Tops, kann der Gast das Roulette-Spiel am Kessel der Anlage oder virtuell bevorzugt auswählen; alternativ sind die Automaten auch mit bekannten Geldspielversionen bestückt.
  • Wegfall der Jacketpflicht
    Da nun auch im Großen Spielsaal Automatenspiele angeboten werden, ist die Jacketpflicht für Herren insoweit aufgehoben.

Änderungen, die aus coronabedingten Gründen vorgenommen worden sind:

  • Es gilt Maskenpflicht im gesamten Gebäudebereich; eine Mund-Nasenbedeckung ist bereits ab dem Eingang zu tragen.
  • Damen- bzw. Herrentage finden nicht mehr statt.
  • Die Ausgabe von Giveaways (Bonbons, Schokoriegel u. ä.) ist aus Hygienegründen eingestellt.
  • Hausführungen mit Spielerklärungen, auch die freien Hausführungen an Donnerstagen und Freitagen, sind derzeit nicht durchführbar.
  • Veranstaltungen der Kulturbühne sind bis mindestens Ende März 2021 abgesagt; hierunter fällt auch das Showprogramm an Silvester.
  • Der Große Spielsaal öffnet erst um 16.00 Uhr und schließt bereits um 01.00 Uhr (freitags und samstags um 02.00 Uhr). Das Automatenspiel beginnt täglich weiterhin um 12.00 Uhr und ist bis um 02.00 Uhr (freitags und samstags bis 03.00 Uhr) geöffnet.
  • Es gilt eine Auslastungsvorgabe insoweit, dass nur eine gewisse Anzahl von Gästen eingelassen werden darf. Es wird empfohlen, sich hierzu bereits vor dem Besuch der Spielbank auf der Internetseite https://www.spielbanken-bayern.de/unternehmen/auslastung über die aktuelle Auslastung zu informieren.

Bitte informieren Sie Ihre Gäste bereits frühzeitig darüber, dass wegen der Zutrittsbeschränkung an 31.12.2020 (Silvester) kein Showprogramm angeboten werden kann. Somit bietet die Spielbank in 2020 leider keinen Anlaufpunkt für gemeinsames Feiern und Tanzen; vielmehr muss damit gerechnet werden, dass bei Erreichung der Auslastung bereits der Eintritt in die Spielbank verweigert werden muss.

Im Interesse der Gesundheit unserer Gäste und derer von uns allen bin ich mir der Zusicherung Ihres Verständnisses sicher.

Bitte bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Samland
Dipl-Finw. (FH)
Direktor
Spielbank Bad Füssing

 


Mitgliederinformation 25/2020 (23.10.2020)

Inzidenzwert im Landkreis Passau jetzt bei über 100

Der Landkreis Passau hat seit Donnerstag (22.10.) den Inzidenzwert von 100 überschritten. Damit schaltet die Corona-Ampel im Landkreis auf die von Ministerpräsident Söder neu eingeführte Farbe „Dunkelrot“ um. Für unsere Mitgliedsbetriebe bedeutet dies weitere Einschränkungen. Die Sperrstunde in der Gastronomie wird von 22.00 Uhr auf 21.00 Uhr heruntergesetzt. Bei öffentlichen Veranstaltungen (z. B. Tagungen, Kongresse, Theater, Kinos, Zuschauer bei (Sport-) Veranstaltungen) ist neben der sowieso schon geltenden Maskenpflicht die Teilnehmerzahl auf 50 Personen begrenzt. Diese Maßnahmen sind heute (23.10.) vom Landratsamt angeordnet worden und ab sofort gültig.

Zur Erinnerung: Die aktuellen Corona-Verordnungen können sie jederzeit auf der Homepage des Landratsamtes Passau einsehen bzw. hier die Verordnungen des Freistaates Bayern

Der Hotel- und Gaststättenverband kritisiert diese Maßnahmen ausdrücklich, denn in der professionellen Gastronomie findet nachweisbar kein Infektionsgeschehen statt. Mittlerweile ist die Flut an Regeln und Vorschriften schon nicht mehr zu überblicken und durch die fast täglichen Änderungen nur noch schwer zu vermitteln.

Um Fragen der Bürger rund um Corona zu beantworten, hat der Landkreis Passau ein Bürgertelefon eingerichtet. Unter der Tel. Nr. 0851/397-360 erhalten Sie montags bis donnerstags von 9.00 – 16.00 Uhr und freitags von 9.00 – 12.00 Uhr Auskunft zu allen Fragen.

Änderung der Hygienekonzepte für Gastronomie und Beherbergung

Da es bisher keine nachweisbaren Infektionen durch das Anfassen von Gegenständen gegeben hat (z. B. Einkaufswagen, Geld, Türklinken, etc.), wurden die entsprechenden Passagen in den Hygienekonzepten für Gastronomie und Beherbergung nun angepasst. Gegenstände, die von mehreren Gästen genutzt werden, müssen nicht mehr nach jedem Gebrauch, sondern lediglich „regelmäßig“ gereinigt oder ausgetauscht werden.

„Der haptische Kontakt der Gäste zu Bedarfsgegenständen (Speisekarte, Menagen, Tabletts, Decken, Felle usw.) wird auf das Notwendige beschränkt oder so gestaltet, dass regelmäßig eine Reinigung/Auswechslung erfolgt. Die Zeitabstände der Reinigung oder Auswechslung sind in Abhängigkeit vom Verschmutzungsgrad und/oder von der Häufigkeit der Benutzung festzulegen.“

Ob diese Formulierung auch den Wegfall der Einweghandschuhe bei Selbstbedienung am Buffet betrifft, konnte uns auf Nachfrage beim bayerischen Hotel- und Gaststättenverband noch niemand sagen. Es wurde aber bereits seitens des BHG eine entsprechende Anfrage an die bayerische Staatsregierung gestellt. Sollte es hierzu Änderungen geben, werden wir Sie natürlich darüber informieren.

Zudem wurde im geänderten Hygienekonzept eine Ergänzung dahingehend aufgenommen, dass die Kontaktdaten nicht nur auf Anfrage den zuständigen Gesundheitsbehörden, sondern auch in gesetzlich normierten Fällen den Strafverfolgungsbehörden auszuhändigen sind:

„…Eine Übermittelung der Daten darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden sowie in gesetzlich normierten Fällen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden erfolgen…“

Wir verlinken Ihnen hier das angepasste Hygienekonzept Gastronomie vom 20. Oktober, sowie das neue Hygienekonzept Beherbergung.

Überbrückungshilfe II ab jetzt beantragbar

Die Überbrückungshilfe, die ursprünglich für die Monate Juni, Juli und August aufgelegt, und vorerst um weitere vier Monate verlängert wurde, kann ab sofort beantragt werden. Anträge für die zweite Phase (also die Monate September bis Dezember) können bis 31. Dezember wie bisher nur über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt gestellt werden. Das Bundesfinanzministerium bietet zudem eine eigene Internetseite an, das viele wichtige Fragen rund um das Thema Überbrückungshilfe beantwortet. Da laut Ministeriumsaussage im Nachgang jeder Antrag nachgeprüft wird, empfehlen wir, die Antragstellung erst durchzuführen, wenn fundierte Daten Ihrer Ausfälle (z. B. über die BWA) vorliegen. Der letzte Monat muss aber demnach sowie vorab geschätzt werden.

Die Förderbedingungen wurden etwas geändert. Der Bund sieht nun neben Fixkosten ausdrücklich auch weitere Kosten vor. Zur Berücksichtigung der besonderen Corona-Situation werden zu den förderfähigen Kosten (Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen) nun auch Hygienemaßnahmen berücksichtigt, die erst nach dem 1. September 2020 begründet sind. Dazu zählen Investitionen hinsichtlich Luftfilteranlagen und Maßnahmen zur vorübergehenden Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche (etwa Heizpilze). Damit ist auch eine Förderung von Investitionen in mobile Luftreiniger im Rahmen der Überbrückungshilfe II möglich.

Überbrückungshilfe II können alle Unternehmen beantragen, die entweder im Zeitraum April bis August einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von 30 Prozent oder die in zwei zusammenhängenden Monaten innerhalb dieses Zeitraums einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent erfahren haben. Unternehmen, die aufgrund der starken saisonalen Schwankung ihres Geschäfts im Zeitraum April bis August 2019 weniger als 15 Prozent des Jahresumsatzes 2019 erzielt haben, werden von der Bedingung des Umsatzrückgangs freigestellt.

Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von

  • 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch,
  • 60 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent
  • 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 30 Prozent und unter 50 Prozent

im Leistungsmonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Eine Inanspruchnahme der ersten Phase der Überbrückungshilfe und/oder der Soforthilfe schließt die Inanspruchnahme der zweiten Phase der Überbrückungshilfe nicht aus.


Mitgliederinformation 24/2020 (18.10.2020)

Inzidenzwert im Landkreis Passau bei über 50

Das Landratsamt Passau hat bekannt gegeben, dass der Landkreis nun bei über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern pro Woche liegt. Damit müssen lt. Vorgabe der bayerischen Staatsregierung Beschränkungen angeordnet werden, die auch unsere Betriebe treffen:

  • Der Aufenthalt im privaten (z. B. Wohnung oder private Grundstücke) und öffentlichen Raum (z. B. Restaurants) ist auf die Angehörigen von zwei Haushalten oder auf fünf Personen beschränkt. Davon sind auch private Feiern betroffen, egal ob Zuhause oder im Restaurant.
  • Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 22.00 – 06.00 Uhr untersagt.
  • Die Abgabe alkoholischer Getränke ist von 22.00 – 06.00 Uhr untersagt. Dies gilt auch für Lieferdienste oder Tankstellen.
  • Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum bleibt auch am Platz bestehen. Betroffen davon sind u. a. Tagungen, Kongresse, Theater, Kinos, Schulen, Zuschauer bei (Sport-) Veranstaltungen, etc.

Die Beschränkungen gelten ab sofort. Umfangreiche und laufend aktuelle Informationen hierüber erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes.

Vor diesem Hintergrund weisen wir darauf hin, dass Sie alle Maßnahmen Ihres Hygienekonzeptes auch umsetzen. Achten Sie darauf, dass Ihre Mitarbeiter, Kunden und Gäste sich entsprechend verhalten. Erfassen Sie die Kontaktdaten Ihrer Gäste sorgfältig. Wir müssen konsequent vermeiden, dass in Bad Füssing ein Corona-Hotspot entsteht.


Mitgliederinformation 23/2020 (16.10.2020)

Beherbergungsverbot aufgehoben

Das umstrittene Beherbergungsverbot der bayerischen Staatsregierung wird nicht mehr verlängert und läuft somit heute (16.10.2020) aus. Es können nun wieder alle Personen aus dem Inland und Ausländer, die nicht aus einem veröffentlichten Risikogebiet kommen, in Bayern beherbergt werden.

Corona-Ampel

Die neu für die Städte und Landkreise eingeführte Corona-Ampel bedeutet nicht, dass die angegebenen Einschränkungen automatisch gelten. Alle Maßnahmen kommen erst zum Tragen, wenn durch die entsprechenden Kommunalbehörden eine Allgemeinverfügung erlassen wird. Es gibt somit keinen Automatismus im Zusammenhang mit der Corona-Ampel. Beobachten Sie bitte deshalb die Veröffentlichungen Ihres jeweiligen Landratsamtes oder Ihrer Stadt. Die lokale Tagespresse wird sicherlich ebenso darüber berichten.

Jahreshauptversammlung 2020

Bisher haben wir keine Möglichkeit gesehen eine Jahreshauptversammlung bei über 200 Vereinsmitgliedern abzuhalten. So wie sich die Lage derzeit darstellt, werden wir die JHV dieses Jahr nicht mehr abhalten können. Da dieses Jahr keine Neuwahlen anstehen, hat der Vereinsvorstand auf der letzten Vorstandssitzung beschlossen, die diesjährige JHV ausfallen zu lassen. Der Kassier bereitet derzeit den Jahresabschluss für 2019 so auf, dass er in einer der nächsten Mitgliederinformationen schriftlich bekannt gegeben werden kann.

Christkindlmarkt 2020

Auf der letzten Vorstandssitzung wurde vom Vereinsvorstand beschlossen, dem Wunsch unseres Bürgermeisters Tobias Kurz nachzukommen, und nach Möglichkeit einen Christkindlmarkt in Bad Füssing durchzuführen. Der bisherige Standort in Safferstetten kommt dafür aus Platzgründen (Abstände) nicht mehr in Frage. Es wird momentan geprüft, ob ein Christkindlmarkt beginnend am Kurplatz (Eislaufbahn) weitläufig in den Kurpark hineingezogen durchgeführt werden kann. Neben den behördlichen Genehmigungen stellt hierbei die Energieversorgung eine große finanzielle Herausforderung dar. Deshalb klären wir zur Zeit auch ab, ob und wie finanzielle Zuschüsse möglich wären. Angedacht wäre der Markt an den 3 Wochenenden vom 2. – 4. Advent.

Wegen des derzeitigen Infektionsgeschehens könnte eine erneute Einschränkung von öffentlichen Veranstaltungen seitens der Politik die Folge sein. Deshalb können wir Sie aktuell nur vertrösten und über die weitere Entwicklung informieren.


Mitgliederinformation 22/2020 (07.10.2020)

Beherbergungsverbot für Gäste aus Corona-Hotspots ab Do. 08.10.2020

Laut PNP und BR dürfen Gäste aus innerdeutschen Corona-Hotspots ab Donnerstag, 08.10.2020 nicht mehr in bayerischen Hotels und Gaststätten einchecken.  Für Gäste aus ausländischen Risikogebieten gilt dies ebenso. Ausnahme: der Gast verfügt über einen aktuellen negativen Corona Test. (Hier der Bericht des BR und der PNP)

Folgende Städte und Landkreise gelten derzeit als Corona-Hotspots:

  1. SK Hamm
  2. SK Berlin Neukölln
  3. SK Berlin Mitte
  4. SK Remscheid
  5. SK Berlin Tempelhof-Schöneberg
  6. SK Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
  7. LK Vechta

Die Corona-Hotspots sind immer aktuell hier zu ersehen.


Mitgliederinformation 21/2020 (29.09.2020)

4. Verkaufsoffener Sonntag mit Bauernmarkt am 4. Oktober

Der 4. Verkaufsoffene Sonntag in Bad Füssing wird am 4. Oktober wieder in Verbindung mit dem Bauernmarkt stattfinden. An diesem Sonntag dürfen unsere Geschäfte letztmalig in diesem Jahr von 11.00 bis 16.00 Uhr öffnen. Wir bitten Sie auch diesmal um Ihre Unterstützung mit Ihrer Geschäftsöffnung. Zeigen Sie der Bevölkerung, dass ein Einkauf in Bad Füssing mit seinen zahlreichen Fachgeschäften jederzeit ein Erlebnis ist. Wir veranlassen in der Tagespresse einen Vorbericht am Freitag und würden uns auch über zahlreiche Inserate unserer Betriebe freuen. Der Verein wird dazu wieder einen Banner beisteuern. Aufgrund der fehlenden Verkaufsoffenen Sonntage in den Nachbargemeinden können wir auch diesmal wieder mit einer guten Frequentierung in den Geschäften rechnen. Bitte beachten Sie auch die derzeitigen Auflagen bzgl. Maskenpflicht und maximaler Personenzahl in den Geschäften.

Schankwirtschaften dürfen wieder öffnen

Schankwirtschaften (z. B. Tanzlokale, Diskotheken, etc.) dürfen unter den gleichen Bedingungen wie Speisewirtschaften wieder öffnen. Das bedeutet, dass die Bedienung am Tisch erfolgen muss und die Abgabe und der Verzehr von Getränken an der Theke oder am Tresen nicht zulässig ist. Nach wie vor gilt ein Tanzverbot. In geschlossenen Räumen ist nur Hintergrundmusik zulässig. Wenn die Infektionslage über den Wert von 50 je 100.000 Einwohnern steigt, kann die Kreisverwaltungsbehörde den Ausschank von alkoholischen Getränken in der Zeit von 23 – 6 Uhr untersagen.

TSE-Pflicht ab 30. September

Die Um-/Nachrüstung einer Kasse mit einer TSE (Technischen Sicherungseinrichtung) muss bis 30. September abgeschlossen sein. Die meisten Bundesländer wollen die Betriebe in der Coronakrise entlasten und gewähren eine stillschweigende Fristverlängung bis 31.03.2021. Jedoch muss der Betrieb nachweisen, dass er einen Kassenfachhändler, Kassenhersteller oder einen anderen Dienstleister im Kassenbereich mit dem fristgerechtem Einbau oder Einbindung einer TSE beauftragt hat.

Neben dem Einzelhandel betrifft die TSE auch Restaurants und Hotels und ebenfalls das eingesetzte Reservierungs- bzw. Front Office System. Es muss laut Gesetzt auch jede Hotelsoftware mit einer TSE ausgestattet werden! Nicht betroffen sind Fahrscheinautomaten, Waren- oder Dienstleistungsautomaten, Taxameter sowie Geld- oder Warenspielgeräte.


Mitgliederinformation 20/2020 (31.08.2020)

3. Verkaufsoffener Sonntag mit Bauernmarkt am 6. September genehmigt

Der 3. Verkaufsoffene Sonntag wurde auf der letzten Gemeinderatssitzung für den 6. September 2020 in Verbindung mit dem Bauernmarkt als überregionales Ereignis genehmigt. Die Geschäfte in Bad Füssing dürfen somit am 6. September von 11.00 bis 16.00 Uhr öffnen.

Wir bitten Sie kurzfristig um Ihre Unterstützung mit Ihrer Geschäftsöffnung. Zeigen Sie der Bevölkerung, dass ein Einkauf in Bad Füssing mit seinen zahlreichen Fachgeschäften jederzeit ein Erlebnis ist. Wir veranlassen in der Tagespresse einen Vorbericht am Freitag und würden uns auch über zahlreiche Inserate unserer Betriebe freuen. Der Verein wird dazu einen Banner beisteuern.

Wir hoffen, dass auch trotz der sehr kurzen Planungsphase der Verkaufsoffene Sonntag mit Bauernmarkt in Bad Füssing wieder ein großer Erfolg wird und bitten Sie darum, auch Ihre Gäste und Mitarbeiter über die offenen Geschäfte sowie den Bauernmarkt zu informieren.

Wir bedanken uns sehr herzlich bei Herrn Bürgermeister Tobias Kurz, sowie den Damen und Herren des Gemeinderates für ihre schnellen Entscheidungen zum Wohl des Einzelhandels im Ort. Dass das zur Zeit nicht selbstverständlich ist, sehen wir daran, dass in vielen (Nachbar-) Orten bisher noch kein Verkaufsoffener Sonntag abgehalten wurde. Auch Herrn Norbert Wieser, welcher den Bauernmarkt organisiert, gilt unser besonderer Dank. Er hat einer Zusammenarbeit immer offen zugestimmt.

Der 4. Verkaufsoffene Sonntag mit Bauernmarkt ist für den 4. Oktober 2020 (Erntedank) geplant.

Rückzahlung der GEMA-Gebühren

Unser Rahmenvertragspartner GEMA gibt bekannt, dass für den Zeitraum behördlich veranlasster Schliessungen keine GEMA-Lizenzgebühren berechnet werden. Bereits gezahlte Beiträge werden anteilmässig zurückerstattet. Dazu muss der GEMA über das Online-Portal die eigene Schliesszeit mitgeteilt werden. Das ist ab Mitte September möglich. Hierzu müssen Sie sich unter Ihrem Profil einloggen (falls noch nicht vorhanden, muss ein Profil angelegt werden). Dort gibt es auf dem Dashboard (Armaturenbrett) die Kachel „Schließung von Betrieben“, unter der die Kundennummer sowie ein spezieller Code eingegeben werden muss, um danach seine individuellen Schließzeiten (frühestens ab dem 16.3.2020) und eine Bankverbindung für ggf. nötige Rückzahlungen eintragen zu können. Der spezielle Code wird den Musiknutzern von der GEMA Mitte September per Post zugesandt. Sollte ein Kunde das GEMA-Schreiben mit dem Code nicht erhalten haben, kann er den Code im Portal anfordern und damit den postalischen Versand desselben auslösen.

Beteiligungsaufruf der Gemeinde Bad Füssing bzw. des Kur- und Gästeservice Bad Füssing:

Sehr geehrte Geschäftstreibende der Gemeinde Bad Füssing,

unsere regionalen Einzelhändler und Dienstleister sind unerlässlich für die Lebensqualität vor Ort! Sie halten unsere Gemeinde lebendig und vital. Ohne Sie herrscht Leere, wie uns der Lockdown gezeigt hat. Sie gestalten aktiv unsere Gesellschaft mit, indem Sie Vereine unterstützen und den persönlichen Kontakt zu uns Kunden schätzen. Sie bringen Wertschöpfung und Arbeitsplätze vor Ort. Dennoch boomt der Onlinehandel. Regionale Anbieter müssen immer mehr darum kämpfen im Wettbewerb zu bestehen. Die Krise und die Geschäftsschließungen haben den Druck weiter erhöht. In den Monaten Oktober und November soll darum das vielfältige Repertoire vor Ort in den Fokus gerückt werden.

Wir möchten die Anbieter in unserer Gemeinde aufrufen, sich an der kostenlosen Aktion Stadt.Land.Plus zu beteiligen.

Um die Zukunft unserer Geschäfte und Dienstleistungen nicht dem Zufall zu überlassen, muss deren Mehrwert wieder im Bewusstsein von uns allen verankert werden. Wir müssen unser Konsumverhalten überdenken, um die Lebensqualität in unserer Region dauerhaft zu erhalten. Kurz: Wir müssen das Angebot nutzen! Die Aktion des Regionalmanagements wird genau das forcieren.

Das Prinzip einer Kneipentour ist den Meisten bekannt: Man sammelt in einem Heft Stempel der teilnehmenden Gaststätten, Cafés und Bars. Hat man das Heft vollständig gefüllt, kann man einen Preis gewinnen. Stadt.Land.Plus läuft ganz ähnlich. Menschen werden animiert das Angebot vor Ort zu nutzen und die Geschäfte können neue Kunden für sich gewinnen. Für die Kunden wiederum wird dies eine Möglichkeit sein, das regionale Angebot zu unterstützen, und dieses neu kennenzulernen.

Das Projektpersonal des Regionalmanagements vom Landratsamt Passau wird die Umsetzung der Aktion aktiv begleiten. Auf der Internetseite www.wirtschaftsregion-passau.de und den Social-Media-Kanälen werden alle Betriebe präsentiert. Dazu gehören eine Facebookveranstaltung, Werbematerial in Form von Aushängen, Postvorlagen sowie das Sammelheft und die Gewinnspielaufkleber. Sie müssen lediglich Text- und Bildmaterial für Ihr Profil zur Verfügung stellen und die Hefte und Aufkleber ausgeben.

Betriebe, die sich an der Aktion beteiligen möchten, können sich bis 07.09.2020 telefonisch unter 0851 397756 oder über das Anmeldeformular unter www.wirtschaftsregion-passau.de/news-detail-view/stadtlandplus-jetzt-aktionspartner-werden registrieren. Auch eine spätere Anmeldung ist möglich. In diesem Fall kann die Aufnahme in die Printprodukte jedoch nicht mehr garantiert werden. Weitere Informationen finden Sie unter oben angegebenen Link.

Wir hoffen, dass viele Anbieter unserer Gemeinde die Möglichkeit nutzen, mit wenig Aufwand Teil einer wirkungsvollen Marketingmaßnahme zu sein.

Anlage: Stadt.Land.Plus Post-Akquise

Bad Füssing, den 28.08.2020

Mit freundlichen Grüßen 

Birgit Kreuzhuber-Zöls

– Direktionsassistentin –


Mitgliederinformation 19/2020 (28.08.2020)

3. Verkaufsoffener Sonntag möglicherweise bereits am 6. September

Nach dem grossem Erfolg des 2. Verkaufsoffenen Sonntages hat die Vorstandschaft auf der letzten Vorstandssitzung beschlossen, nach Möglichkeit einen 4. Verkaufsoffenen Sonntag abzuhalten. Diese Möglichkeit ergibt sich, weil der Leonhardiritt in Aigen heuer nicht stattfindet. Nach Gesprächen mit Gemeinde und Landratsamt hat sich leider gezeigt, dass die Verwaltung aufgrund der Coronabeschränkungen die Meinung vertritt, dass Verkaufsoffene Sonntage wegen der unkontrollierten Anhäufung von Personen generell nicht mehr genehmigungsfähig seien. Somit mussten wir unsere Planungen aussetzen.

Nun hat die Gemeinde kurzfristig mitgeteilt, dass unser Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger alle bayerischen Gemeinden diesbezüglich am 27. August angeschrieben hat. In dem Schreiben fordert er die Gemeinden zur Genehmigung von Verkaufsoffenen Sonntagen in Verbindung mit Märkten auf, um den angeschlagen Einzelhandel zu unterstützen (hier die offizielle Pressemitteilung). Wir haben deshalb sofort bei der Gemeinde den 6. September als nächsten Verkaufsoffenen Sonntag beantragt. Der Gemeinderat wird darüber in der Sitzung am kommenden Montag (31. August) entscheiden. Wir werden Ihnen die Entscheidung des Gemeinderates umgehend in einer Mitgliederinformation mitteilen.

Bei einer positiven Entscheidung bitten wir Sie um Ihre Unterstützung mit Ihrer Geschäftsöffnung. Wir würden in der Tagespresse dazu wieder einen Vorbericht veranlassen. Sollten mehrere Einzelhändler und/oder gastronomische Betriebe Inserate in der Tagespresse schalten, würde der Verein einen Banner beisteuern.

Wie Sie sehen, bedingen derzeit die Umstände, dass wir nur sehr kurze Planungsphasen haben und schnell reagieren müssen. Wir hoffen jedoch, dass unsere Betriebe in der Lage sind damit umzugehen und auch kurzfristig eine Beteiligung an einem Verkaufsoffenen Sonntag ermöglichen können. Es wäre schön, wenn es am 6. September einen erfolgreichen Verkaufsoffenen Sonntag mit Bauernmarkt in Bad Füssing gäbe.

Der 4. Verkaufsoffene Sonntag wäre dann für den 4. Oktober 2020 geplant.

Verlängerung der Überbrückungshilfe beschlossen

Die bestehende Überbrückungshilfe (für die Monate Juni, Juli und August) wird bis zum Dezember 2020 (also um weitere 4 Monate) ausgedehnt. Anträge können wie bisher über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt online bis 31.12.2020 gestellt werden.

Verlängerung des Kurzarbeitergeldes beschlossen

Wie bereits in den Medien berichtet, hat die Bundesregierung die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis 31.12.2021 beschlossen. Betriebe die bis zum 31.03.2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben, können die aktuell geltenden Sonderregeln über den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen. Die BA für Arbeit weisst in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Leistungsanträge erst nach Ende des Abrechnungsmonats eingereicht werden sollten, um nachträgliche Korrekturen zu vermeiden. Ein vorzeitig eingereichter Leistungsantrag bedeutet keine schnellere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes. Zudem erhöht eine Korrektur die Bearbeitungsdauer (und somit Auszahlung) ganz erheblich. Der Leistungsantrag kann bis zu 3 Monate nach Ende des Abrechnungsmonats bei der BA für Arbeit eingereicht werden.

Obergrenzen bei geschlossenen Veranstaltungen bleiben

Die bisherigen Personen Obergrenzen bei geschlossenen Veranstaltungen (z. B. Familienfeiern) bleiben in Bayern bei 100 Personen im Innen- und 200 Personen im Aussenbereich. Großveranstaltungen sind bis mind. Ende 2020 nicht zulässig.

Diese Regelung macht auch dem Verein Probleme, da wir bisher noch keine Möglichkeit gesehen haben, die Jahreshauptversammlung abzuhalten. Wir hätten nun einen Termin im Oktober geplant, und hoffen, dass uns die Gemeinde hierbei mit der Bereitstellung eines Kursaales helfen kann.

Reiserückkehrer überprüfen

Zur Zeit kommen viele Personen aus dem Sommerurlaub zurück. Wir weisen darauf hin, dass Personen (Mitarbeiter in Einzelhandel und Gastronomie sowie Besitzer), die in einem Risikogebiet ihren Urlaub verbracht haben, nach Rückkehr in eine 14-tägige Quarantäne müssen. Am 5. Tag nach der Rückkehr kann ein Coronatest gemacht werden, um die Quarantäne abzukürzen.

Pflichtangaben bei Werbeanzeigen

Zur Zeit werden von (Vermieter-)Betrieben verstärkt Werbeanzeigen geschaltet. Hierbei ist zu beachten, dass bei Angabe eines Preises (auch bei „ab“-Preisen) ein Angebot abgegeben wurde. Das verpflichtet den Werbenden zur Nennung aller Impressumangaben. Laut Rechtsprechung zählen zu diesen Angaben die Nennung des verantwortlichen Inhabers oder Geschäftsführers (vollständiger Vor- und Nachname) sowie die Firmenadresse. Ein fehlen dieser Pflichtangaben kann eine Abmahnung nach sich ziehen, die eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zur Folge hat.

Die GEMA informiert

Unser Rahmenvertragspartner GEMA hat uns darüber informiert, das ab Ende des Jahres 2020 Reklamationen, Kündigungen, Angemessenheitsanträge sowie Musikfolgen grundsätzlich nur noch über das Onlineportal der GEMA entgegengenommen werden. Dies beschleunigt die Bearbeitung erheblich. Weitere Informationen oder auch die nötige online Registrierung erhalten Sie unter https://www.gema.de/aktuelles/news/auf-dem-weg-in-die-digitale-zukunft/ .


Mitgliederinformation 18/2020 (12.08.2020)

Verlängerung der Antragsfrist für Überbrückungshilfe

Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe wurde vom 31. August bis zum 30. September 2020 verlängert. Leider wurde der Zeitraum, für den Überbrückungshilfe gewährt wird nicht verlängert. Es kann also nur für die Monate Juni, Juli und August eine Überbrückungshilfe beantragt werden.

Konzert-Sommer Bad Füssing vom 14. August bis 6. September 2020

Am 14. August beginnt der Konzert-Sommer Bad Füssing mit der 1. Veranstaltung dieser Reihe. An vier Wochenenden finden jeweils 2-3 Veranstaltungen aus dem Musik- oder Kabarettbereich im Freizeitpark statt. Die Karten sind über den Kartenvorverkauf des Kur- und Gästeservice zu beziehen. Bitte informieren Sie Ihre Gäste und Mitarbeiter und helfen Sie mit, dass diese Veranstaltung (eines lokalen Veranstalters) ein Erfolg wird. Vielleicht lässt sich der Konzert-Sommer für die künftigen Jahre als festes Event im Ort etablieren. Das Plakat mit dem Programm können Sie hier herunterladen und ausdrucken.


Mitgliederinformation 17/2020 (02.08.2020)

Neue Werbestrategie für Bad Füssing

Zur Zeit werden viele Gespräche geführt um die aktuelle Buchungssituation am Ort zu verbessern. Berichten aus anderen Tourismusregionen zufolge läuft dort zum Großteil das Geschäft zufriedenstellend während in Bad Füssing bisher der Ansturm ausgeblieben ist. Wie auch bereits der Tagespresse zu entnehmen war, ist durch die aktuelle finanzielle Situation der Gemeinde Bad Füssing ihre Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt. Damit der Ort nicht in eine Abwärtsspirale gerät (weniger Gäste = weniger Geld = weniger Werbung = weniger Gäste usw.) müssen andere Konzepte zur Neugastgewinnung erarbeitet werden.

Als Initiatoren haben sich hierbei Herr Oliver Gass (Thermenhotel Gass), Herr Günter Köck (Thermalresort Köck) und Herr Ralf Müller (Johannesbad Hotels) darum bemüht, Gelder für Marketingmaßnahmen zu generieren. Es werden dabei interessante Ansätze und Ideen diskutiert, die einer tieferen Betrachtung wert sind. Zum Beispiel soll versucht werden, seitens des Landkreises Zuschüsse für Werbemaßnahmen zu erhalten. Hierfür wurde ein Angebot für eine gutachterliche Stellungnahme der Agentur „Kohl & Partner Bayern“ eingeholt, mit dem beim Landratsamt Passau vorgesprochen werden könnte. Die Finanzierung dieses Gutachtens müsste von privater Seite erfolgen. Dazu möchten wir einen gemeinsamen Topf einrichten, in den Vermieter, Restaurants, Einzelhändler, Therapeuten, Lieferanten und sonstige Profiteure vom Tourismus freiwillig und nach eigenem Ermessen kleine oder grössere Summen einzahlen können. Das Geld würde ausschliesslich für Werbung und Marketingmaßnahmen verwendet werden. Als Organisator und Verwalter würde dabei die vereinseigene Bad Füssing Direkt GmbH auftreten. Hierüber können sowohl allgemeine Werbemaßnahmen für den Ort organisiert und finanziert werden, wie auch gemeinsame Individualwerbungen durchgeführt werden (z. B. durch Angebote in Tageszeitungen oder sonstigen Broschüren – Bezahlung hierbei natürlich durch die Werbenden).

Um Ihre Bereitschaft zu einer freiwilligen Beteiligung abzuklären, wird in den nächsten Tagen Frau Christina Feuchthuber telefonisch auf Sie zukommen. Sie können mit ihr offen und ohne Folgen über diese Thematik sprechen, und Ihr auch unverbindlich einen Betrag nennen, den Sie bereit wären in den gemeinsamen Topf zu werfen. Auf Seite der Lieferanten haben bereits die grösseren örtlich bekannten Firmen ihre Unterstützung zugesagt.

Helfen Sie mit, Bad Füssing wieder an die Spitze zu bringen wo es hin gehört! Da wir von gemeindlicher Seite in den nächsten Monaten (oder sogar Jahren) nicht viel erwarten dürfen, müssen WIR jetzt die Initiative übernehmen und gemeinsam handeln. Unterstützen Sie uns bitte dabei, um die Zukunft von Bad Füssing zu sichern.

Ihr Maximilian Fuchs, 1. Vorsitzender


Mitgliederinformation 16/2020 (29.07.2020)

nochmal: Terminänderung 2. Verkaufsoffener Sonntag jetzt am 02. August 2020

Leider haben offenbar viele Mitglieder noch nicht registriert, dass der 2. Verkaufsoffene Sonntag vorverlegt werden musste und bereits am kommenden Sonntag, 02. August 2020 stattfindet. Bitte informieren Sie ggf. auch Ihre Berufskollegen darüber. Anzeigen in der Tagespresse sind noch möglich. Ein redaktioneller Teil über den Verkaufsoffenen Sonntag wird am Freitag in der PNP erscheinen.

Mehr Kontrollen und höhere Strafen wegen Corona-Auflagen

Anscheinend finden zur Zeit verdeckte Kontrollen der Maskenpflicht und Abstandsregeln in den Betrieben statt. Deshalb nochmals der dringende Hinweis:

  • Verweisen Sie Kunden ohne Maske sofort aus dem Geschäft/Betrieb.
  • Bedienen Sie keine Kunden ohne Maske – auch nicht kleine Gefallen.
  • Halten Sie Ihr Hygienekonzept ein.
  • Halten Sie die maximale Personenzahl im Geschäft ein – ggf. Kunden bitten vor der Türe zu warten.

Die Bussgelder sind mit aktuell € 5.000 angesetzt. Eine Erhöhung auf € 25.000 ist im Gespräch.

Beherbergungsverbot ausser Vollzug gesetzt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Beherbergungsverbot für Gäste aus Landkreisen mit über 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnern vorläufig ausser Vollzug gesetzt. Es sei nicht verhältnismässig, dass eine Überschreitung des Grenzwertes automatisch zu einem Beherbergungsverbot führt. Zudem können Hotels und Pensionen nicht erkennen, wo sie aktuelle Infktionszahlen finden können. Der Verweis auf die Veröffentlichungen des RKI genüge demnach nicht. Die Entscheidung hat aktuell sowieso keine Auswirkungen für Hotel und Pensionen, da der einzige derzeit betroffene Landkreis Dingolfing-Landau in Bayern liegt und das Beherbergungsverbot nur für Landkreise und kreisfreie Städte ausserhalb Bayerns galt.


Mitgliederinformation 15/2020 (24.07.2020)

Terminänderung 2. Verkaufsoffener Sonntag jetzt am 02. August 2020

Leider hat das Landratsamt das Treffen der Bulldog-Oldtimer am 9. August wegen der aktuellen geltenden Infektionsschutzverordnung nicht genehmigt. Damit können wir den 2. Verkaufsoffenen Sonntag an diesem Termin nicht abhalten, da uns das überregionale Ereignis fehlt. Wir verlegen deshalb den 2. Verkaufsoffenen Sonntag um eine Woche nach vorne, auf den 02. August 2020, da an diesem Sonntag wieder der Bauernmarkt am Kurplatz stattfindet. Damit haben wir das notwendige überregionale Ereignis, um an diesem Sonntag die Geschäfte im Ort öffnen zu können.

Antrag auf Überbrückungshilfe jetzt möglich

Die Überbrückungshilfe für Unternehmen und Selbstständige kann ab sofort bei der IHK für München und Oberbayern (ist auch für uns in Niederbayern zuständig) beantragt werden. Der Antrag muss von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden.

Voraussetzungen:

  • Ihr Umsatz war in den Monaten April und Mai 2020 um 60% niedriger als in den Vorjahren
  • Ihr Umsatz in einem der Monate Juni, Juli und August 2020 war um mind. 40% niedriger als in den jeweiligen Monaten in 2019

Für die Monante Juni, Juli und August wird ein Teil Ihrer monatlichen Fixkosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss erstattet. Die Höhe der Erstattung hängt von der Höhe des Umsatzeinbruches und der Anzahl der Mitarbeiter ab. Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt € 50.000,- pro Monat für bis zu drei Monate. Bei Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten beträgt der Erstattungsbetrag max. € 3.000 pro Monat für bis zu 3 Monate, bei Unternehmen mit 10 Beschäftigten max. € 5.000,- pro Monat für bis zu 3 Monate. Die Anträge müssen bis spätestens 31. August gestellt werden.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie hier einen Zuschuss erhalten können, so beauftragen Sie Ihren Steuerberater damit. Um den Antrag zu stellen, müssen Sie eine Umsatzschätzung für jeden der einzelnen Monate Juni, Juli und August vornehmen und dem Steuerberater mitteilen.

Ausführliche Informationen zur Überbrückungshilfe erhalten Sie beim bayerischen Wirtschaftsministerium unter https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona/

Fehlerhafte Kassenumstellung bei Mehrwertsteuersenkung

Offenbar sind Registrierkassen im Umlauf, die eine fehlerhafte Software enthalten. Obwohl die MWSt-Sätze richtig ausgewiesen werden (5 bzw. 16%), sind die Beträge nach den alten Sätzen (7 und 19%) berechnet. Bitte überprüfen Sie Ihre Kassenbons, ob die von der Kasse berechneten Beträge korrekt sind. Sollten Sie hier Fehler feststellen, wenden Sie sich an den Hersteller Ihrer Kasse um eine neue Software zu erhalten.

TSE für Kassensysteme

Nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben müssen elektronische Kassen bis zum 30. September 2020 mit einer „Technischen Sicherheitseinrichtung“ (TSE) aufgerüstet und damit manipulationssicher gemacht werden. Es muss jedoch nicht die Kasse selbst zertifiziert werden, sondern nur die TSE. In der Praxis wird die TSE meist zugekauft (z. B. als spezieller USB-Stick) und in die Kasse integriert. Sie zeichnet dann alle Vorgänge unveränderlich auf. Jedoch muss die Kasse mit der verwendeten TSE zusammenarbeiten. Das bedeutet, dass der Kassenhersteller hier in der Pflicht ist, eine zertifizierte TSE anzubieten die mit seiner Kasse zusammenarbeitet. Wenden Sie sich am Besten an Ihren Kassenhersteller damit er Ihnen mitteilt, was für Ihre Kasse zu tun ist.

Die bayerische Finanzverwaltung wird Kassensysteme bis zum 31. März 2021 nicht beanstanden, wenn

  • die TSE bei einem Kassenfachhändler, -hersteller oder einem Drittanbieter bis zum 30. September 2020 verbindlich bestellt ist und noch nicht geliefert wurde oder
  • der Einbau einer cloud-barsierten TSE vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist

Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich.

Hier können Sie die entsprechende Pressemitteilung des bayerischen Finanzministerums lesen: https://stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/24211/index.htm

Übernahme von Auszubildenden in Kurzarbeit

Auszubildende, die in einem Unternehmen zur Abschlussprüfung geführt wurden, können übernommen werden, selbst wenn noch andere Mitarbeiter in Kurzarbeit sind. Diese neuen Mitarbeiter (Ex- Auszubildende) können direkt in die Kurzarbeit mit einbezogen werden.

 


Mitgliederinformation 14/2020 (07.07.2020)

Beherbergungsverbote

Laut aktueller Infektionsschutzverordnung dürfen Personen aus Landkreisen mit über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner nicht beherbergt werden (Ausnahme nur bei aktuellem negativem Coronatest). Um die Recherche für die Vermieterbetriebe zu erleichtern bietet der Hotel- und Gaststättenverband auf der Internetsseite „DarfIchRein.de“ ein kostenlos nutzbares Dashboard an, das alle aktuell gesperrten Landkreise auflistet und bei Eingabe einer PLZ den Landkreis und Status dieses Ortes ausgibt. Der bisher gesperrte Landkreis Gütersloh ist wieder unter 50 Neuinfektionen. Ein Beherbergungsverbot ist damit nicht mehr gegeben. Somit gibt es aktuell keine Landkreise oder kreisfreien Städte, für die ein Beherberungsverbot gelten würde.

Update Umsatzsteuer

Die bereits mitgeteilten Änderungen an der Umsatzsteuer sind mittlerweile eingetreten. Leider gibt es nach wie vor keine befriedigende Aussage seitens des Bundesfinanzministeriums, wie die Regelung hinsichtlich der Besteuerung des Frühstücks im Hotel ausgelegt wird (lt. Ministerium wird nicht moniert, wenn für Getränke eine Pauschale von 30% angesetzt wird). Es bleibt abzuwarten, ob eine separate Ausweisung der Getränke (Kaffee, Saft, Wasser, etc.) mit normalem Steuersatz (16%) erfolgen muss oder ob für das komplette Frühstück der ermäßigte Steuersatz (5%) anzuwenden ist. Eine Handlungsempfehlung können wir derzeit nicht aussprechen. Als Unternehmer muss man sich also für eine Vorgehensweise entscheiden und ggf. nachträglich die Besteuerung korrigieren.

Der Hotel- und Gaststättenverband hat in einer ausführlichen Mitgliederinformation alle Aspekte bzgl. der Umsatzsteueränderung behandelt (z. B. auch Leistungen in der Nacht vom 30.06. auf 01.07.).

Überbrückungshilfe

Das Wirtschaftsministerium hat ein aktuelles Themenblatt „Überbrückungshilfe“ erstellt, welches auf wenigen Seiten viele Fragen anschaulich beantwortet und auch ein Berechnungsbeispiel enthält. Die Überbrückungshilfe muss von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bei der IHK München/Oberbayern beantragt werden. Eine Antragstellung ist aktuell noch nicht möglich, ist jedoch bis spätestens Mitte Juli angekündigt. Wir informieren Sie natürlich darüber, ab wann ein Antrag gestellt werden kann.

Thermenverbundkarte wird eingestellt

Die bei den Vermietern und Gästen sehr beliebte Verbundkarte für die Bad Füssinger Thermen wird zum Jahresende eingestellt. Die enorme Preiserhöhung im Jahr 2019 bewirkte, dass ein Thermenbesuch über die Verbundkarte für den Gast teilweise teurer wurde als der reguläre Eintrittspreis. Dadurch sind die Verkaufszahlen erheblich gesunken. Bereits verkaufte Karten behalten ihre Gültigkeit und werden von den Thermen weiterhin eingelöst.

Da wir damit ein nicht zu unterschätzendes Marketinginstrument für den Ort verlieren, werden wir versuchen, hier eine neue Lösung zu etablieren. Allerdings wird das auch ein Thema für den neuen Leiter des Kur- und Gästeservices sein, der aber erst noch gefunden werden muss. Als ein beratendes Mitglied im Kur- und Fremdenverkehrsausschuss ist unser 1. Vorsitzender hier am Geschehen beteiligt und wird unsere Interessen vertreten.

Kulturfestival findet statt

Der Kur- und Gästeservice hat mitgeteilt, dass das Kulturfestival vom 18.09.2020 -17.10.2020 stattfindet. Allerdings müssen – wie auch bei anderen Festivals – aufgrund der geltenden Corona-Auflagen die großen Produktionen wie Queen Classic, Anatevka, Wiener Blut, etc. auf 2021 verschoben werden. Im Gegenzug wird das Kurorchester mehrfach ein festliches Sonderkonzert spielen. Sobald die neuen Modalitäten mit den verbleibenden Ensembles abschließend geklärt sind, wird der neue Festivalspielplan veröffentlicht werden.

Öffnung Saunen

Folgende Öffnungstermine für die Saunen sind bislang bekannt gegeben worden:

  • Saunahof Therme I: 30. Juli
  • Saunaparadies Europa-Therme: bisher kein Termin bekannt gegeben
  • Saunawelt Johannesbad: 20. Juli

2. Verkaufsoffener Sonntag

Zur Zeit klären wir ab, ob wir den 2. Verkaufsoffenen Sonntag wie geplant am 9. August abhalten können. Sollte die Verwaltung dem notwendigen überregionalen Ereignis „Bulldog-Oldtimertreffen“ nicht zustimmen, müssten wir den Termin um eine Woche vor verlegen und wieder zusammen mit dem Bauernmarkt den 2. Verkaufsoffenen Sonntag durchführen. Sobald wir eine verbindliche Aussage des Ordnungsamtes erhalten informieren wir Sie darüber.


Mitgliederinformation 13/2020 (24.06.2020)

Bekanntgabe neuer Erleichterungen

Am 16. Juni hat der Ministerrat getagt und u. a. neue Erleichterungen ab 22. Juni beschlossen:

  • Die zulässige Öffnungszeit in Gaststätten wird auf 23.00 Uhr verlängert – lt. aktuellem Gerichtsurteil ist die Beschränkung auf 23.00 Uhr nicht zulässig. Grundsätzlich gilt daher die Sperrstundenregelung.
  • Veranstaltungen, insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Familienfeiern, Schulabschlussfeiern oder Vereinssitzungen sind mit bis zu 50 Gästen innen und bis zu 100 Gästen im Freien möglich.
  • Hallenbäder sowie Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbädern einschließlich der Wellness- und Saunaangebote können wieder geöffnet werden. Hier können Sie das entsprechende Hygienekonzept herunterladen.
  • Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind mit bis zu 100 Besuchern in Innenräumen und mit bis zu 200 Besuchern im Freien möglich (mit Maskenpflicht).
  • Für den Betrieb von Reisebusunternehmen sollen künftig dieselben Regelungen gelten, wie sie auch für den öffentlichen Personennah- und fernverkehr gelten.
  • Im Sportbereich werden die Obergrenzen von 20 Personen aufgehoben. Die Teilnehmerzahl ergibt sich individuell nach den räumlichen Bedingungen (Raumgrösse, Belüftung, etc.).
  • Für Kassenpersonal oder Mitarbeiter hinter Theken entfällt die Maskenpflicht, wenn eine geeignete Abschirmung (z. B. Plexiglasscheibe) vorhanden ist.

Alle Thermen öffnen die Innenbereiche

Alle Thermen haben seit 22. Juni wieder die Innenbereiche für die Badegäste geöffnet. Die Maskenpflicht beim Umhergehen in den Gebäuden bleibt weiterhin bestehen. In allen Nassbereichen (Duschen, Badehallen, etc.) entfällt die Maskenpflicht. Die Öffnungszeiten und Eintrittspreise weichen z. T. noch ab. Aktuelle Informationen über Öffnungszeiten, Eintrittspreise und Beschränkungen erhalten Sie auf den Internetseiten der Thermen.

Neue, überarbeitete Hygienekonzepte

Für mehrere Betriebe gibt es neue, überarbeitete Hygienekonzepte, die hier zum Download bereitstehen:

Ankündigung über Einzug des Mitgliedsbeitrages

Mit Beginn der Corona-Pandemie haben wir bekannt gegeben, dass wir vorerst auf den Einzug des Mitgliedsbeitrages für 2020 verzichten (siehe Mitgliederinformation 02/2020 vom 21.03.20). Für die Arbeit des Vereins sind jedoch auch finanzielle Mittel notwendig um die anfallenden Zahlungen erledigen zu können. Deshalb werden wir in den nächsten Tagen den Mitgliedsbeitrag (in Höhe von € 100,–) einziehen müssen. Sollten Sie sich derzeit ausser Stande sehen, den Mitgliedsbeitrag zu bezahlen, so teilen Sie uns dies bitte formlos in einer kurzen E-Mail mit. Wir werden Ihren Beitrag dann unkompliziert bis zum Jahresende stunden.

Bitte überlegen Sie, ob sich Ihre Bankverbindung im laufe des letzten Jahres geändert hat oder Sie den Beitrag von einem anderen Konto bezahlen möchten. Teilen Sie uns ggf. die neue Bankverbindung mit, damit wir die Änderung bei uns hinterlegen können.

Sie sind noch kein Mitglied, haben aber in den letzten Wochen und Monaten von unseren frei zugänglichen und kompakt gehaltenen Informationen und Aktionen für Bad Füssing profitiert oder wollen uns unterstützen? Dann würden wir uns über Sie als Mitglied im Kur- und Gewerbeverein freuen. Laden Sie sich einfach den Mitgliedsantrag herunter, füllen ihn aus und senden ihn an die angegebene Adresse.

„Bad Füssing“ Masken noch verfügbar

Wer noch „Bad Füssing“ Masken erwerben möchte, kann dies aktuell noch bei unserem Mitgliedsbetrieb Thermenhotel Gass in Riedenburg tun. Herr Oliver Gass hat noch Masken übrig, die er gerne an Betriebe, Gäste oder sonstige Interessenten verkauft. Kontakt: E-Mail: info@thermenhotel-gass.de oder Tel. 08531 29080

Gäste Registrierungspflicht: digitale Lösung für Gaststätten

Mit dem neuen Internetportal „DarfIchRein.de“ bietet der Hotel- und Gaststättenverband in Zusammenarbeit mit der AKDB (Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern – Anm.: damit arbeiten fast alle Verwaltungen in den Gemeinden/Rathäusern in Bayern) eine digitale Lösung zur Gästeregistrierung in Gaststätten an. Zur Teilnahme legt man sich auf darfichrein.de ein Konto an und erhält sofort einen QR-Code, den man nach Belieben in der Gaststätte anbringen kann (z. B. am Eingang, am Tisch, auf der Speisekarte, etc.). Die Gäste scannen den QR-Code mit ihrem Smartphone und geben ihre Kontaktdaten an. Dafür muss nichts installiert oder heruntergeladen werden. Ist der Gast angemeldet, kann er Ihnen dies jederzeit durch ein grünes Symbol anzeigen. Gäste die kein Smartphone besitzen oder es nicht verwenden wollen, können sich auch durch ein gaststätteneigenes Gerät (z. B. Tabletrechner) oder durch das Servicepersonal eintragen lassen. Die Datensicherheit und der Datenschutz wird wird durch die AKDB sichergestellt.

Kosten: Bei Anmeldung bis 5. Juli ist der Service in der Testphase bis Ende August kostenfrei nutzbar. Bei späterer Anmeldung betragen die Kosten € 5,- pro Monat. Nach Ablauf der Testphase erhält man eine E-Mail Anfrage, ob man den Service weiter kostenpflichtig (10,- je Monat) nutzen möchte. Reagiert man nicht, wird das Konto gesperrt und es fallen keine Kosten an.

Beherbergungsverbot für Gäste aus den Landkreisen Gütersloh und Warendorf

Wegen des Coronaausbruchs in den Betrieben in NRW hat die bayerische Staatsregierung ein Beherberungsverbot für Personen aus den Landkreisen Gütersloh und Warendorf ausgesprochen. Personen aus diesen Landkreisen dürfen nur mit einem aktuellem negativem Coronatest aufgenommen werden.

Eine stets aktuelle Übersicht der betroffenen Landkreise erhalten Sie am besten über das COVID-19 Dashboard des Robert Koch Institutes. Um die Orte der betroffenen Landkreise ermitteln zu können, haben Sie die Möglichkeit Internetseiten wie www.plz-suche.org zu nutzen. Hier können Sie alle Orte der betroffenen Landkreise mit den dazugehörigen Postleitzahlen einfach und übersichtlich ermitteln.

Die genauen Ausführungsbestimmungen stehen jedoch noch aus. Es ist eigentlich für keinen Gastgeber zumutbar, eine umfangreiche Recherche zu betreiben aus welchen Landkreisen seine Gäste kommen. Auch die Frage der Entschädigung für mögliche Ausfälle ist noch nicht geklärt.


Mitgliederinformation 12/2020 (12.06.2020)

€ 100,- Warengutschein vom Bayerischen Milchförderungsfonds

Der Bayerische Milchförderungsfonds schenkt Gastronomen und Hoteliers einen € 100,- Gutschein für Milchprodukte zur Wiederaufnahme der Bewirtung nach dem Lockdown. Auf der Internetseite www.mff-bayern.de/aktion sind weitere Informationen verfügbar. Der Gutschein kann auf dieser Internetseite ganz unkompliziert angefordert werden und wird sofort per E-Mail zugesandt (Wichtig: in der ersten E-Mail „Ihre Teilnahme“auf das Wort „E-Mail“ hinter „DOI-hash“ klicken! Dann kommt sofort eine zweite Mail mit dem eigentlichen Gutschein).  Er kann bei allen teilnehmenden Frischdiensten oder Großhändlern eingelöst werden. Es stehen insgesamt 11.000 Gutscheine im Gesamtwert von 1,1 Mio Euro zur Verfügung. Die Aktion endet nach Aufbrauch der Gesamtsumme oder am 30. Juni 2020.

Mehrwertsteuersenkung und Preise

Wie bereits in den Medien berichtet wird die Umsatzsteuer befristet vom 01. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 gesenkt. Damit ergeben sich folgende Steuersätze:

  • Waren und Dienstleistungen mit vollem Steuersatz (zur Zeit 19%) -> 16%
  • Waren und Dienstleistungen mit ermäßigtem Steuersatz (zur Zeit 7%) -> 5%

Für die Gastronomie wird der ermäßigte Steuersatz auf Speisen vom 01. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 gesenkt. Damit ergeben sich folgende Steuersätze:

  • Speisen: 01.07.2020 bis 31.12.2020: 5% und vom 01.01.2021 bis 30.06.2021: 7%
  • Getränke: 01.07.2020 bis 31.12.2020: 16%
  • Übernachtungen: 01.07.2020 bis 31.12.2020: 5%

Es wird zur Zeit öffentlich über die Weitergabe der Steuersenkungen diskutiert. Hier steht zweifelsohne der Handel in der Verantwortung.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat die Maßnahme mit dem Ziel der Stärkung der Gastronomie verbunden, was bedeutet, dass eine Preissenkung (und damit Weitergabe an den Verbraucher) in der Gastronomie nicht erwartet wird.

Bitte informieren Sie sich frühzeitig (am Besten sofort), wie Sie Ihre Kassen und EDV-Software richtig zum Stichtag 01. Juli 2020 auf die neuen Steuersätze umstellen können.

„Bayerns schönster Fleck“

Der Bayerische Rundfunk (BR) veranstaltet unter diesem Titel eine neue „Casting-Show“. Hierbei werden 15 Urlaubsregionen in Bayern vorgestellt. Für das niederbayerische Bäderdreieck ist Annalena Köck aus Bad Füssing die Patin, die unsere „schönsten Flecken“ vorstellt. Vom 11. Juni bis 2. Juli werden alle 15 Beiträge im BR-Heimatmagazin “ Wir in Bayern“ ausgestrahlt (30. Juni Bäderdreieck). Online sind alle Beiträge schon zu sehen. Die Zuschauer können online abstimmen und so den Sieger wählen.

Die Gemeinde Bad Füssing und der Kur- und Gewerbeverein unterstützen diese Aktion. Der Kur- und Gästeservice stellt Fotos der schönsten Flecken zur Verfügung und veröffentlicht Medienberichte darüber. Wir verbreiten in den sozialen Netzwerken einen Aufruf zur Teilnahme an der Abstimmung. Wir bitten die Vermieter und Hoteliers in den eigenen Aussendungen oder Mailings auf diese Aktion hinzuweisen und ebenfalls um Stimmabgabe für uns zu bitten. Die Abstimmung ist bis 2. Juli unter www.wirinbayern.de möglich. Unser Beitrag läuft leider erst ziemlich am Schluß (30. Juni). Es sollte aber auch jeder von uns selbst seine Stimme abgeben und seine Freunde bitten, auch für uns zu stimmen!

Internet-Recht: Cookie Hinweis auf Internetseiten

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil festgestellt, dass es nicht ausreicht bei Aufruf einer Website einen Hinweis einzublenden, dass diese Internetseite Cookies verwendet. Stattdessen muss der Besucher die Möglichkeit haben, einzelne Cookies oder Cookiegruppen auszuwählen oder zu blockieren. Um sich vor Abmahnungen zu schützen, sollten Sie hier aktiv werden und Ihren Homepage Programmierer beauftragen, Ihre Website entsprechend anzupassen.

Angebot für Energiebezug

Unser Mitglied Kurt E. Dotzler weist darauf hin, dass sich der Strom- und Gaspreis in den letzten Monaten stark verbilligt hat. Durch unserem Rahmenvertrag mit e.optimum profitieren unsere Mitglieder einerseits durch den reduzierten Leistungsaufschlag und haben andererseits die Möglichkeit, sofort die günstigen Preise zu erhalten.  Denn e.optimum gibt bei monatlicher Abrechnung den Preisvorteil sofort an die Kunden weiter. Voraussetzung hierfür ist ein digitaler Stromzähler, der mittlerweile vom Gesetzgeber bis 2020 bei einem Verbrauch über 6000kw/h pro Jahr verbindlich vorgeschrieben wird. Den Einbau und Betrieb dieses „Smart Meters“ kann e.optimum übernehmen. Auch das Thema Ladestation für Elektroautos rückt immer mehr in den Focus. Hierfür bietet die e.optimum genauso eine Lösung an. In einer kurzen Präsentation hat Herr Dotzler alle aktuellen Preise und Möglichkeiten mit e.optimum zusammengestellt. Bei Interesse oder weiterer Beratung zu einem bestehenden Vertrag wenden Sie sich bitte an

Kurt E. Dotzler, Lindenstr. 4, Bad Füssing
Tel. 08531/978455 oder Mobil: 0160 41 696 41
E-Mail: kurt.dotzler@eoptimum.info

Freibad wieder geöffnet

Die Gemeinde Bad Füssing gibt bekannt, dass das Freibad ab sofort wieder geöffnet ist. Um vorab die Besuchersituation und die aktuell geltenden Einschränkungen zu ersehen, wurde die Internetseite www.badfuessing.com/de/freibad/ eingerichtet. Hier erhalten Sie alle nötigen Informationen und können an der Besucherampel die aktuelle Einlass- und Auslastungssituation sehen.


Mitgliederinformation 11/2020 (05.06.2020)

Terminerinnerung: Verkaufsoffener Sonntag 07.06.2020

Für unseren 1. Verkaufsoffenen Sonntag am 7. Juni haben wir mit Presseberichten und Anzeigen in der Tageszeitung die besten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Sonntag geschaffen. Da Pocking seinen ebenso für diesen Termin geplanten verkaufsoffenen Sonntag abgesagt hat, sollten viele Besucher aus dem Umland nach Bad Füssing kommen. Unsere Geschäfte dürfen von 11.00 – 16.00 Uhr öffnen.

Alle Thermen öffnen am 08. Juni 2020

Die Therme I öffnet ab Montag, 08. Juni mit folgenden Einschränkungen:

  • Nur die Aussenbecken werden geöffnet
  • Der Innenbereich ist geschlossen, also auch Umkleide, Duschen, Ruheräume, Restaurant, etc.
  • Es gibt keinen Schrank oder Schließfach
  • Öffnungszeit täglich von 9.00 – 17.00 Uhr
  • Eintrittspreis € 10,- für 3 Std. Aufenthaltsdauer; Gäste mit 5 Std. Karte dürfen 5 Std. bleiben
  • Maske nötig beim Umhergehen, jedoch nicht im Becken und nicht beim Liegen
  • Die Physiotherapie ist uneingeschränkt in Betrieb
  • Der Saunahof bleibt geschlossen; die Liegeflächen und das Aussenbecken des Saunahofes stehen den Thermengästen (bekleidet) zur Verfügung.

Die Europa-Therme öffnet ab Montag, 08. Juni mit folgenden Einschränkungen:

  • Nur die Aussenbecken werden geöffnet
  • Im Innenbereich bleibt geschlossen:
    • Sauna
    • Dampfgrotte
    • Aeorsalzum
    • Infra-Rot-Tiefenwärmebereich
    • Solarien
  • Der Strömungskanal läuft permanent auf mittlerer Geschwindigkeit, die meisten Attraktionen sind abgeschaltet
  • Öffnungszeit täglich von 8.00 – 19.00 Uhr
  • Maske nötig beim Umhergehen, jedoch nicht im Becken und nicht beim Liegen
  • Der Therapiebereich ist nicht in Betrieb
  • Das Restaurant ist von 10.00 – 18.00 Uhr geöffnet

Das Johannesbad öffnet ab Montag, 08. Juni mit folgenden Einschränkungen:

  • Nur die Aussenbecken werden geöffnet
  • Der Innenbereich ist geschlossen, also auch Umkleide, Duschen, Ruheräume, etc.
  • Es gibt keinen Schrank oder Schließfach
  • Öffnungszeit täglich von 8.00 – 18.00 Uhr
  • Eintrittspreis € 10,- für 3 Std. Aufenthaltsdauer
  • Maske nötig beim Umhergehen, jedoch nicht im Becken und nicht beim Liegen
  • Restaurant und Wiener Café ist geöffnet
  • Die Klinik ist uneingeschränkt in Betrieb

Nochmal: Selbstbedienung am Buffet wieder möglich

Wie bereits in der letzten Mitgliederinfo verkündet möchten wir aus aktuellem Anlass nochmals darauf hinweisen, dass eine Selbstbedienung des Gastes am Buffet wieder möglich ist. Es muss nur sichergestellt sein (z. B. durch Einweg-Handschuhe), dass Geschirr und (Vorlege-)Besteck nicht „berührt“ werden. Die Händedesinfektion vor der Selbstbedienung reicht nicht aus, da nicht sichergestellt werden kann, dass der Gast dies richtig macht. Natürlich muss auch am Buffet eine Maske getragen werden. Dies gilt nicht nur für Hausgäste von Hotels und Pensionen, sondern auch in Restaurants und Biergärten.

Parkplatzkonzept für Beherbergungsbetriebe

Auch Beherbergungsbetriebe müssen ein Parkplatzkonzept erarbeiten (analog zum Einzelhandel). Es muss sichergestellt sein, dass sich Gäste beim Ein- und Aussteigen nicht zu nahe kommen. Die gleichzeitige Ankunft mehrerer Gäste wird in der Praxis kaum vorkommen; das vereinfacht ein Konzept bzw. wäre es  in vielen Fällen wahrscheinlich nicht nötig. Aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes (mit dem Handel) muss jedoch ein Parkplatzkonzept erstellt werden. Der Hotel- und Gaststättenverband bietet hierzu ein Musterformular zum kostenlosen Download an. Bitte beachten Sie hierzu auch, dass auch in Tiefgaragen eine Maskenpflicht besteht.

Veranstaltungen des Kur- und Gästeservice

Der Kur- und Gästeservice gibt bekannt, dass ab dem 15. Juni wieder Veranstaltungen stattfinden und auch das Kurorchester ab dem 17. Juni wieder mit dem Spielbetrieb startet. Es gibt aktuell nur kleinere Veranstaltungen und es wird noch nicht das volle Programm ablaufen, jedoch ist auch ein kleines Angebot eine positive Entwicklung.

Postversand mit der Neuen Presse Post

Die „Neue Presse Post“, ein 100%iges Tochterunternehmen der Verlagsgruppe Passau (PNP) bietet unseren Mitgliedern den kostengünstigen Versand von Briefen, Dialogpost, Mailings und Paketen an. Das Zustellnetz erstreckt sich nicht nur über ganz Bayern und Deutschland, sondern ist auch EU- und weltweit möglich. Hier erhalten Sie mehr Informationen:


Mitgliederinformation 10/2020 (30.05.2020)

1. Verkaufsoffener Sonntag 07.06.2020

Unser 1. Verkaufsoffener Sonntag darf am 7. Juni mit dem Bauernmarkt stattfinden. Die Geschäfte dürfen von 11.00 – 16.00 Uhr öffnen. Wir bitten alle Einzelhändler Ihre Zeitungsanzeigen frühzeitig bei der PNP zu beauftragen, um die Anzeigen in einer Seite oder Doppelseite bündeln zu können.

Gastronomie: Gästeregistrierung, Datenschutz und Öffnungszeiten

Das Hygienekonzept Gastronomie wurde präzisiert, dass nur die Kontaktdaten von einer Person pro Hausstand aufgenommen werden müssen. Abgefragt werden muss Name und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse oder postalische Adresse. Die erhobenen Daten dürfen auf Anforderung nur dem Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt werden und müssen nach einem Monat vernichtet werden (Aktenvernichter Sicherheitsstufe 3 oder 4 – also Partikelschnitt). Es ist verboten, die Daten für andere Zwecke (z. B. Werbung) zu verwenden. Zur rechtskonformen Datenerhebung wurde vom Landesamt für Datenschutzaufsicht ein Formular erstellt, welches Sie hier herunterladen können. Das Formular kann direkt durch den Gast oder durch einen Mitarbeiter ausgefüllt werden. Der Gastronom ist nicht verpflichtet die gemachten Angaben zu überprüfen.

Ab sofort dürfen Biergärten und Terrassen im Aussenbereich wie auch Gasträume im Innenbereich bis 22.00 Uhr geöffnet werden.

Neueste Verordnungen

Im Bayerischen Ministerialblatt wurden am 29.05.2020 zwei für uns wichtige Verordnungen veröffentlicht:

Thermenöffnung zum 8. Juni möglich

Wie Sie sicherlich bereits aus der Presse entnommen haben, dürfen Bäder und Thermen ab 8. Juni die Aussenbecken wieder öffnen. Wir erfragen zur Zeit, wie das Seitens der Thermen gehandhabt wird und informieren Sie auf diesem Wege sobald wir Aussagen haben.

Selbstbedienung am Buffet – Neuregelung

Entgegen anders lautenden Meldungen ist es nicht ausreichend wenn sich der Gast vor der Selbstbedienung am Buffet die Hände desinfiziert. Nur wenn der Gast Schutzhandschuhe und natürlich eine Maske trägt darf er sich am Buffet selbst bedienen. Das gilt nicht nur für Hotelgäste, sondern auch für Restaurants und Biergärten.

Schutzschirm Physiotherapie

Physiotherapeuten erhalten auf Antrag eine Einmalzahlung in Höhe von „40 Prozent der Vergütung, die der Leistungserbringer im vierten Quartal 2019 für Heilmittel im Sinne des § 32 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gegenüber den Krankenkassen abgerechnet hat, einschließlich der von den Versicherten geleisteten Zuzahlung“. „Eine Anrechnung finanzieller Hilfen aufgrund anderer Anspruchsgrundlagen erfolgt nicht.“

Die Verkündung im Bundesanzeiger können Sie hier anzeigen. Der Antrag auf Gewährung der Ausgleichszahlung ist von dem Leistungserbringer bei der für ihn zuständigen Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bis spätestens 30.06.2020 zu stellen.

Maskenangebote

Wir haben Maskenangebote von lokalen Firmen erhalten. Die Preise und Lieferzeiten können dort selbst erfragt werden:

Mitgliedsbetriebe:

  • Hosen Kotter GmbH, Afham 9, 94086 Bad Griesbach, E-Mail: a.kotter@hosen-kotter.de, Tel. 0171 2994283
  • Ken Rübenstahl, Mode Feminin, Lindenstr. 2, 94072 Bad Füssing, E-Mail: ken@mode-feminin.de, Tel. 0162 1314047

Nicht-Mitgliedsbetriebe:

  • Krawattenfabrik Winklhofer, Füssinger Str. 4, 94060 Pocking, E-Mail: winklhofer@krawattenfabrikation.de, Tel. 08531/4521

Mitgliederinformation 09/2020 (18.05.2020)

Vorgaben zur Wiedereröffnung bekanntgegeben

Der Hotel- und Gaststättenverband hat mit der bayerischen Staatsregierung das Rahmenkonzept für die Wiedereröffnung der Gastronomie erarbeitet und veröffentlicht. Im Konzept werden alle Vorgaben dargestellt, die eingehalten werden müssen um einen Gastronomischen Betrieb wieder zu öffnen. Ein wesentlicher Punkt ist die Einhaltung des Mindestabstandes (Tische) sowie das Tragen von Mund-Nasen Masken für Bedienstete und Gäste (nicht während des Essens). Im Selbstbedienungsbereich sind nur verpackte Waren (Portionen) zulässig. Buffets sind nur mit Bedienpersonal möglich – der Gast darf sich nicht selbst am Buffet bedienen. Es gibt keine Beschränkungen bzgl. Personenzahlen oder m². Von jedem Gast bzw. jeder Familie/Gruppe ist mind. ein Name mit Kontaktdaten und Datum/Zeit des Besuchs aufzuzeichnen.

Wir haben Ihnen nachfolgend nützliche Links zusammengestellt mit Druckvorlagen, Aushängen, Checklisten, etc. Auch der Bereich Arbeitsschutz für die Mitarbeiter und ein Pandemieplan ist zu finden. Die Unterlagen können einfach an die eigenen Betriebsverhältnisse angepasst werden um so das vorgeschriebene Hygienekonzept zu erstellen.

Status Maskenbestellung

Wir haben die bestellten Masken zur Produktion in Auftrag gegeben. Es wird noch etwas dauern, bis wir die Masken mit dem eigens für uns entworfenen Stoff geliefert bekommen. Dank des Einsatzes unseres Ehrenvorsitzenden Peter Kranzmann, werden die Masken erheblich günstiger werden, als angekündigt. Wer vorab schon Masken benötigt, setzt sich bitte mit Peter Kranzmann in Verbindung. Er hat auch Möglichkeiten neutrale Masken zu sehr günstigen Preisen vorab schnell zu liefern. Zudem wurde ihm günstiges Desinfektionsmittel eines Produzenten im grenznahen Österreich angeboten.

Status Desinfektionsmittelspender

Die bestellten Automatikspender wurden mittlerweile durch den Lieferanten für KW21/22 bestätigt. Sollten noch Spender benötigt werden, können diese bei uns oder bei Herrn Apotheker Stefan Lengdobler bestellt werden. Der Preis wurde aktuell mit netto € 278,- bestätigt. Sollten noch mehr Spender bestellt werden, wird sich der Preis für alle nochmals reduzieren.

1. Verkaufsoffener Sonntag

Der Gemeinderat hat unserem Antrag zugestimmt, den 1. Verkaufsoffenen Sonntag auf den 7. Juni zu verschieben. Der Bauernmarkt am Kurzplatz stellt hierbei das überregionale Ereignis dar. Es steht noch die Genehmigung durch das Landratsamt Passau aus. Die Aufstellung von Markthütten oder Tischen und Bänken in den Strassen wurde nicht genehmigt. Wir werden auf diesem Wege informieren, sobald wir eine Rückmeldung des Landratsamtes haben.

Buchungszahlen steigen

Auf unserem Portal BadFüssing.ORG sind nach Wochen der Ruhe jetzt wieder Buchungen eingegangen. Wir weisen daher nochmals darauf hin, jetzt die Einträge und Verfügbarkeiten/Preise/Angebote zu aktualisieren. Alle Informationen rund um BadFüssing.ORG erhalten Sie auf der Vereinshomepage.

Angebot für neue Homepage

Unser Mitglied Daniel Lorenzer bietet für „das Leben nach Corana“ an, die betriebseigene Homepage zu erneuern und an Marketing-Maßnahmen von morgen zu denken. Um Gäste anzusprechen ist eine zeitgemäße Homepage mit aktuellen Bildern enorm wichtig sowie das begleitende Marketing. Natürlich sind dabei auch Themen wie Newsletter-Versand, Social-Media-Konzepte, DSGVO, Suchmaschinenoptimierung, Google- und Facebookwerbung, PR-Texte und Grafikleistungen kein Problem. Auch die Einbindung unseres Buchungsportals BadFüssing.ORG mit direkter provisionsfreier Buchungsfunktion ist möglich. Mit seiner Agentur „Comaron“ und seinen im Tourismus erfahrenen Partnern im Bereich Fotografie und Grafik bietet Herr Lorenzer hier ein bezahlbares Gesamtpaket an. Mehr Informationen erhalten Sie auf www.comaron.de, E-Mail dl@comaron.de oder persönlich unter 0171-7871819.


Mitgliederinformation 08/2020 (07.05.2020)

Öffnungstermine festgesetzt

Am 05. Mai 2020 hat unser Ministerpräsident Dr. Markus Söder folgenden Öffnungsplan verkündet:

  • ab 11. Mai: die 800m²-Beschränkung wird aufgehoben, Begrenzung auf 1 Person je 20m² Fläche
  • ab 18. Mai: Biergärten und Aussengastronomie bis 20.00 Uhr mit Einschränkungen
  • ab 25. Mai: Restaurants mit strengem Hygienekonzept (jeder 2. Tisch frei, Familienzonen, Desinfektion von Geschirr u. Besteck, …)
  • ab 30. Mai: Hotels und Pensionen mit Hygienekonzept

Die genauen Vorschriften zu Abständen, Personenzahlen und Hygienebestimmungen werden noch bekannt gegeben. Leider liegt für Bäder/Thermen/Saunen noch kein Fahrplan zur Öffnung vor. Die Bäder- und Thermenbetreiber befinden sich zur Zeit noch in Gesprächen mit der Politik. Wir hoffen hier auf eine baldige positive Antwort.

Sollten sich die Infektionszahlen wieder verschlechtern (mehr als 50 Infizierte pro Tag  je 100.000 Einwohner einer Stadt oder eines Landkreises), könnten die Termine wieder geändert oder neue Beschränkungen eingeführt werden.

Um die Öffnungssituation im Ort einschätzen zu können, bitten wir jeden Mitgliedsbetrieb uns formlos mitzuteilen, ob und wann sein Betrieb geöffnet ist/wird oder ob dieser vorerst noch geschlossen bleibt.

1. Verkaufsoffener Sonntag

Nach derzeitigem Stand ist es sehr wahrscheinlich, dass der 1. Verkaufsoffene Sonntag nicht am 24. Mai (Radltag) stattfinden kann. Zu Beginn nächster Woche findet ein Gespräch unserer Vorsitzenden mit Herrn Bürgermeister Tobias Kurz statt. Denkbar ist eine Terminverschiebung auf den 7. Juni. Ein Radltag (wie  gewohnt) kann aus gegebenen Anlass nicht durchgeführt werden. Da ein Verkaufsoffener Sonntag immer ein überregionales Ereignis benötigt, könnte der Bauernmarkt am 7. Juni als Ersatz dienen. Die Geschäfte dürften dann in ganz Bad Füssing öffnen. In der nächsten Mitgliederinformation teilen wir Ihnen das Ergebnis des Gespräches mit.

Großveranstaltungen sind bis Ende August verboten, daher müsste vielleicht auch für den nächsten Verkaufsoffenen Sonntag (9. August – Bulldog-Oldtimer) eine andere Lösung gefunden werden. Aus diesem Grund haben wir unseren Landtagsabgeordneten, Herrn Walter Taubenender kontaktiert. Es ist aktuell für den Einzelhandel enorm wichtig, verkaufsoffene Sonntage abhalten zu können. Gleichzeitig ist die Regelung mit dem überregionalen Ereignis nur noch sehr schwer umsetzbar. Wir haben deshalb vorgeschlagen, eine Sonderregelung im Landtag zu erwirken, daß dieses Jahr verkaufsoffene Sonntage auch ohne überregionales Ereignis stattfinden können. Wir werden Sie dazu weiterhin auf dem Laufenden halten.

Sammelbestellung von Automatikspendern für Desinfektionsmittel

Unser Mitglied, Apotheker Stefan Lengdobler, hat die Möglichkeit eröffnet eine Sammelbestellung für Automatikspender (Säule) für Desinfektionsmittel zu organisieren. Bei Abnahme von mind. 50 Stück erhalten wir einen reduzierten Preis von netto € 250,-. Eine Abbildung sehen sie hier. Bestellungen bitte per E-Mail an den Verein. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass eine Anzahlung nötig werden wird. Eine zeitnahe Lieferung wurde zugesagt. Bei Unterschreiten der 50 Stück werden wir trotzdem bestellen. Der Preis wird dann etwas höher sein, jedoch laut Aussage von Herrn Apotheker Lengdobler „deutlich unter € 300.00“. Ein Aufdruck ist nicht geplant, kann jedoch in Eigenregie mittels Klebefolie leicht selbst realisiert werden.

Desinfektionsmittel und Masken sind in ausreichender Menge bei Herrn Apotheker Lengdobler in Bad Füssing oder bei der Fa. Grzybek in Egglfing lagernd und können dort erworben werden.


Mitgliederinformation 07/2020 (01.05.2020)

Befristete MwSt-Reduzierung für Gastronomie

Der Koalitionsausschuss hat einem reduzierten Mehrwertsteuersatz (7%) für Speisen in der Gastronomie ab 01.07.2020 zugestimmt. Eine Reduzierung für Getränke konnte nicht erreicht werden. Die Senkung ist vorerst auf ein Jahr befristet. Der Hotel- und Gaststättenverband setzt sich auch weiterhin für eine dauerhafte Reduzierung ein.

Höheres Kurzarbeitergeld

Für Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden ab 1. Mai bis 31. Dezember 2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.
Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht, längstens bis 31. Dezember 2020.

Kurzarbeitergeld für Auszubildende

Für viele Betriebe endet in Kürze die sechswöchige Fortzahlungspflicht für Auszubildende. Damit hat der Betrieb alles Zumutbare getan, um die Ausbildung fortzusetzen. Denn das Berufsbildungsgesetz (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG) legt fest, dass selbst wenn „… Kurzarbeit für Auszubildende unvermeidbar (ist), hat der Auszubildende zunächst zu seinem Schutz für die Dauer von sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung“.

Im Anschluss daran kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Neu ist, dass die zuständige IHK Niederbayern nicht mehr zustimmen muss. Es reicht, dass sie gegenüber der Bundesagentur für Arbeit verdeutlichen, dass auf Grund der generellen Schließung der gesamten bayerischen Gastronomie wegen Corona eine Fortführung der betrieblichen Ausbildung aktuell nicht möglich ist.

Berufsschultage müssen bei der Berechnung des KuG selbstverständlich als Arbeitstage berücksichtigt werden.

Sammelbestellung von Masken

Mehrere Betriebe haben sich darauf verständigt, gemeinsam Masken für Personal und/oder Gäste zu kaufen. Die Alltagsmasken sollen vorzugsweise mit Gummibändern und waschbar sein. Als Logo hat man sich auf  „I ❤ Bad Füssing“ verständigt. Der Einkaufspreis wird sich – je nach Menge – bei ca. € 4.00 (+/- € 1.00)/Stück bewegen. Wer Interesse hat, meldet sich bitte bis spätestens 06.05.2020 mit der gewünschten Abnahmemenge unter info@kugv.de.


Mitgliederinformation 06/2020 (22.04.2020)

Einzelhandel: Wer darf wann öffnen?

Die IHK hat eine sehr informative Website zusammengestellt, wer wann öffnen darf und welche Voraussetzungen bzw. Schutzkonzepte dazu nötig sind. Wir empfehlen allen Einzelhändlern, diese Website zu besuchen und die für Ihren Betrieb notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um den Betrieb wieder öffnen zu können.

Gratis „Know-how“ für Einzelhandel

Das bayerische Wirtschaftsministerium unterstützt Einzelhändler, Werbegemeinschaften und Kommunen in der Coronakrise mit einem kostenlosen Fortbildungsprogramm zum Thema Digital- und E-Commerce. Neben den finanziellen Hilfen wird den Betrieben so auch durch eine Neupositionierung am Markt geholfen. Die Experten beraten zu ausgewählten Themen wie Facebook, Instagram und Co. als Kundenbindungswerkzeuge, Grundlagen der Online-Sichtbarkeit, Nutzung von Click-&-Collect-Lösungen und Lieferservices oder Online-Marktplätze als Verkaufskanäle. Das ganze Angebot finden Sie unter http://www.soforthilfe-handel.bayern.

Angebote „To Go“ oder Lieferservice

Auf der Vereinshomepage sowie auf der Facebookseite des Vereins führen wir eine Liste mit Mitgliedsbetrieben, die Speisen zum Abholen oder einen Lieferservice anbieten. Wenn Sie eingetragen werden wollen, senden Sie bitte eine formlose E-Mail mit Ihrem Angebot an info@kugv.de.

Betriebsschließungsversicherung

Der Hotel- und Gaststättenverband hat das Thema Betriebsschließungsversicherung nochmals ausführlich aufgearbeitet. Umfangreiche Informationen hierzu erhalten Sie auf der frei zugänglichen Internetseite des Dehoga.


Mitgliederinformation 05/2020 (07.04.2020)

Neudefinition von „Liquiditätsengpass“

Die Definition des „Liquiditätsengpass“ wurde seitens der Staatsregierung nochmals überarbeitet. Eine existenzbedrohende Lage liegt nun dann vor, wenn die Einnahmen, statt wie bisher das Vermögen, nicht mehr ausreichen, um die laufenden Kosten des Betriebs zu decken. Dies sollte auf alle Betriebe zutreffen, die zumindest aktuell keine Umsätze aufgrund der Betriebsschließung haben. Der Einsatz von privatem liquidem Vermögen bei der Soforthilfe wurde damit gestrichen.

Corona-Soforthilfe/Bundeshilfe Antrag nur noch online möglich

Der Soforthilfe Antrag ist aktuell nur noch online möglich. Falls Sie schon einen Antrag gestellt haben, kreuzen Sie dies bitte im elektronischen Antragsformular an. Um die aktuell höheren Fördersummen aus Bundesmitteln zu beantragen  müssen Sie den Corona-Soforthilfeantrag nochmals online stellen. Sie erhalten die Differenz zwischen den bisherigen und den neuen Fördersummen ausbezahlt. (Hinweis: manche Browser können den Onlineantrag nicht korrekt verarbeiten. Der alte Internet-Explorer [nicht der neue Edge] scheint hierbei noch am Besten zu funktionieren. Bei Branche wird das Wort „Gastgewerbe“ ohne Fehler angenommen.)

GEZ-Rundfunkbeitrag

Um die Betriebskosten weiter zu senken, können Sie bei der GEZ einen Antrag auf befristete Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht für Ihre Betriebsstätte stellen. Laut Antragsformular ist eine Freistellung nur möglich, wenn die Betriebsstätte für mind. 3 zusammenhängende volle Kalendermonate geschlossen wird. Da dieser Antrag jedoch älter ist, sollten Sie versuchen doch eine Freistellung zu erwirken. Da der Antrag nur schriftlich und per Post eingereicht werden kann, sollte ein Anschreiben beigefügt werden in dem auf die besondere Situation hingewiesen wird. Die DEHOGA hat hierfür ein Musteranschreiben zur Verfügung gestellt, das Sie entsprechend abändern können.

Betriebsschließungsversicherungen

Die Versicherungen haben sich bisher geweigert, den Schadenfall anzuerkennen. Tatsächlich ist die Rechtslage hier sehr komplex und die einem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen können sehr unterschiedlich formuliert sein. Auf Drängen des DEHOGA fand deshalb eine Zusammenkunft aus Vertretern der Versicherungen, des bayerischen Wirtschaftsministeriums und des DEHOGA statt. Es wurde gemeinsam ein Vorschlag erarbeitet, der folgendes vorsieht: Der Versicherer zahlt freiwillig zwischen 10 und 15 Prozent der bei Betriebsschließungen jeweils vereinbarten Tagessätze an die Hotels und Gaststätten. Versicherungsnehmer, die dieses Angebot ablehnen, müssen Ihre Forderungen auf dem Rechtsweg einklagen (was lange dauern kann und einen ungewissen Ausgang hat). Der Entschädigungssatz kam zustande, weil die staatlichen Hilfen (Soforthilfe, KAG, etc.) sowie die ersparten Aufwendungen ca. 70% des Betriebsverlustes abdecken. Die für die Betriebe verbleibenden 30% Verlust wollen die Versicherer höchstens zur Hälfte freiwillig tragen. Bisher haben folgende Versicherer dem zugestimmt: Allianz, Versicherungskammer Bayern und Haftpflichtkasse Darmstadt. Weitere Versicherer haben ihre Zustimmung angekündigt.

Ihre Versicherung wird zeitnah auf Sie zukommen. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen genau und überlegen Sie ohne Zeitdruck, ob Sie den Vorschlag annehmen oder den möglicherweise langen und schwierigen Rechtsweg auf sich nehmen wollen.

Kurdirektor Rudolf Weinberger im Ruhestand

Unser bisheriger Kurdirektor Rudolf Weinberger hatte am 01.04. seinen letzten Arbeitstag und befindet sich nun im Ruhestand. Wir wünschen ihm dabei alles Gute. Seine Aufgaben übernimmt einstweilen seine bisherige Direktionsassistentin Birgit Kreuzhuber-Zöls. Wie die Position zukünftig besetzt wird, wird der neue Gemeinderat mit dem neuen Bürgermeister Tobias Kurz entscheiden.

BadFüssing.ORG mit neuer Funktion online

Unser Portal www.BadFüssing.ORG stellt ab sofort eine wesentliche neue Funktion für Vermieter zur Verfügung: betriebsindividuelle Angebote (Pauschalen). Wir rufen daher alle Betriebe (auch Einzelhändler, Restaurants und Therapeuthen) dringend dazu auf, Ihre Daten in unserem Portal zu pflegen und Ihren Eintrag sowie die Angebote zu überprüfen. Machen Sie Ihren Eintrag jetzt fit für die Zeit nach der Krise. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Vereinshomepage.

Neuer KfW Schnellkredit

Neben der LfA bietet nun zusätzlich auch die KfW einen Schnellkredit für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) an. Dabei können Unternehmen mit 11 bis 49 Mitarbeitern höchstens € 500.000,- und Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern höchstens € 800.000,- beantragen. Bei diesem Schnellkredit wird die Hausbank zu 100 Prozent von der Haftung freigestellt. Es wird ein fester Zins von 3% bei einer Laufzeit von 10 Jahren erhoben. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank.


Mitgliederinformation 04/2020 (31.03.2020)

Liebe Mitglieder

Wir stellen wir wichtige Informationen künftig zuerst HIER ein. Wenn die Anzahl an Meldungen eine Rundmail rechtfertigt wird diese wie gewohnt versendet.

Gemeinde veröffentlicht Antrag für Steuerstundungen

Die Gemeinde Bad Füssing hat auf unseren Antrag reagiert und stellt nun auch Möglichkeiten der Steuerstundung bzw. Herabsetzung der Vorauszahlung zur Verfügung. Das Antragsformular kann von der Gemeindewebsite hier heruntergeladen werden.

Änderungen bayerische Soforthilfe Corona

Der Antrag für die Corona-Soforthilfe wurde überarbeitet. Die Antragstellung ist beim bayerischen Wirtschaftsministerium künftig auch online möglich. Die Beantragung von Bundesmitteln müsste ebenso über diesen Link möglich sein, sobald der Bund das Programm startet.

Das Ministerium hat den Begriff „Liquiditätsengpass“ genauer definiert: „Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen. Das heißt, nicht anzurechnen sind z. B. langfristige Altersversorgung (Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.) oder Mittel, die für den Lebensunterhalt benötigt werden.“

Weitere Möglichkeiten der finanziellen Soforthilfen

Seelische Soforthilfe

Sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche bietet Ihre Hilfe für die seelischen Nöte an. Wenn Sie einsam sind oder Probleme haben über die Sie reden wollen, die Seelsorger haben hier immer ein offenes Ohr für Sie. Die Gespräche können derzeit nur telefonisch stattfinden.

 

GEMA Gebühren ruhen

Unser Rahmenvertragspartner hat folgende Meldung veröffentlicht:

„Für Lizenznehmer ruhen für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge. Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen. Kein Lizenznehmer soll für den Zeitraum der Schließung mit GEMA-Gebühren belastet werden. Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020“.

Vereinzelt sind in den letzten Tagen noch Beiträge eingezogen worden. Die GEMA konnte leider nicht alle Einzüge sofort stoppen. Laut Mitteilung der GEMA werden diese Einzüge ohne weiteres Zutun wieder zurückerstattet.

Ergänzung/Änderung zur Eilmeldung des Kur- und Gästeservice

Der Kur- und Gästeservice hat am Montag (30.03.2020) eine Eilmeldung mit einem Link „Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ an alle Betriebe versandt. In dieser Verordnung steht zu lesen, daß viele Beschränkungen mit Ablauf des 03.04.2020 enden. Dieses Ablaufdatum wird jedoch verlängert. Nach der Aussage unseres Ministerpräsidenten Markus Söder (ebenfalls vom 30.03.2020) bis mind. 19.04.2020. Die ministeriale Verordnung wird die nächsten Tage dahingehend abgeändert werden.


Mitgliederinformation 03/2020 (versandt 23.03.20)

Hinweis in eigener Sache:

Manche Mitglieder erhalten keine EMail mit Anhang, weil ihr Spamfilter das blockiert. Deshalb verzichten wir künftig auf Anhänge und verlinken die Dokumente im laufenden Text zum Download von unserer Homepage.

Keine Bewirtung für Hotelgäste

Sollte ein Vermieterbetrieb noch Gäste haben (Vertreter, Geschäftsreisende und Arbeiter sind noch zulässig) ist die Bewirtung nur noch auf dem Zimmer zulässig. Das gilt für alle Mahlzeiten, auch für das Frühstück. Verpflegung in Gemeinschaftsbereichen ist nicht mehr zulässig.

Verpflegung „To Go“ oder Lieferservice

Wir bitten unsere Mitgliedsbetriebe um Meldung, wer noch Speisen zum Mitnehmen oder einen Lieferservice anbietet. Wir werden die Liste dann über Facebook und auf der Vereinshomepage veröffentlichen.

Welche Geschäfte können noch öffnen?

Unser Landtagsabgeordneter, Herr Walter Taubenender, hat uns eine Positiv-Liste übermittelt, welche Branchen noch öffnen dürfen. Um die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten, ist eine Öffnung der genannten Betriebe auch erwünscht.

Eilumfrage zur Betriebsschließungsversicherung

Der bayerische Heilbäderverband bittet um formlose Mitteilung (per E-Mail), wer eine Betriebsschließungsversicherung hat (bitte auch Anzahl an Gästebetten und Anzahl Beschäftigte mitteilen). Derzeit weigern sich noch einige Versicherungen den Schadenfall anzuerkennen. Dieses Thema wurde bereits letzten Donnerstag im Wirtschaftsministerium behandelt und ist nun bei der Staatskanzlei gelandet.

Laufend aktuelle Informationen

erhalten Sie auf der Seite des Hotel- und Gaststättenverbandes unter www.dehoga-bayern.de. Die Coronainformationen sind auch für Nichtmitglieder frei zugänglich. Auch der Deutsche Tourismusverband bietet laufend aktuelle Informationen an.


Mitgliederinformation 02/2020 (versandt 21.03.20)

Liebe Mitglieder,

in Zeiten wie diesen ist Zusammenhalt gefragt. Der Coronavirus hat uns fest im Griff, doch wir lassen uns nicht unterkriegen. Wir stehen zusammen und helfen einander. Wir haben Ihnen bereits in den letzten Tagen Informationen und Hilfestellungen zur Beantragung von Soforthilfen und der Stundung bzw. Herabsetzung von Steuern zu kommen lassen.

Nach neuesten Informationen trägt auch das Treffen mit den politischen Größen aus der Region und verschiedenen Unternehmen  im Thermalresort Köck erste Früchte. Nach Auskunft von Herrn MdL Walter Taubeneder sind unsere Vorschläge zur Sicherung von Unternehmen und Arbeitsplätzen bis zur Staatsregierung vorgedrungen und werden dort wohlwollend geprüft. Wir hoffen auf baldige positive Entscheidungen.

Mit der heutigen Mitgliederinformation wollen wir Sie u. a. darüber informieren, dass der Vorstand des Kur- und Gewerbeverein Bad Füssing e. V. auch einen Antrag an die Gemeinde Bad Füssing für finanzielle Hilfen für unsere Mitglieder stellt. Wir hoffen den noch amtierenden Bürgermeister Brundobler  sowie die Damen und Herren Gemeinderäte von der Notwendigkeit dieser Maßnahmen zu überzeugen. Denn ein Bad Füssing ohne seine Vielfalt an Betrieben, Einzelhändlern und anderen Dienstleistern wird nicht mehr die Anziehungskraft haben, die wir gewohnt sind und die wir benötigen um im nationalen und internationalen Tourismus bzw. Gesundheitstourismus zu bestehen.

Kommen Sie gut und gesund durch diese schwierige Zeit und zeigen Sie Solidarität und Verantwortung für Ihre Kollegen und Mitmenschen. Helfen Sie einander wo immer es geht und setzen Sie  bei der Bürgermeister Stichwahl ein Zeichen für die Zukunft von Bad Füssing. Wählen Sie nicht kurz, sondern wählen Sie mit Bedacht und Weitblick.

Ihr Maximilian Fuchs, 1. Vorsitzender

Offener Brief an Bürgermeister und Gemeinderäte

Zur Zeit ist es uns ein wichtiges Anliegen, die Betriebe finanziell liquide zu halten, um weiterhin Löhne ausbezahlen zu können. Aber auch jeder Unternehmer braucht Geld zum Leben. In einem offenen Brief (siehe Anhang) wurde deshalb Bürgermeister Brundobler sowie alle Damen und Herren des Gemeinderates darum gebeten, für die örtlichen Betriebe Möglichkeiten von Steuererleichterungen zu schaffen. In diesem Sinne rufe ich alle Betriebe mit finanziellen Problemen dazu auf, bei der Gemeinde formlos einen Antrag auf Steuererleichterungen zu stellen. Folgende Maßnahmen kann die Gemeinde ermöglichen und könnten beantragt werden:

  • Stundung der Grundsteuer
  • Stundung der Gewerbesteuer
  • Stundung des Fremdenverkehrsbeitrags
  • Stundung des Einzuges des noch offenen Kurbeitrages (Kurtaxe)

weitere Möglichkeiten:

  • Herabsetzung der Fremdenverkehrsbeitragsvorauszahlung auf Null

Mitgliedsbeitrag 2020

Auch wir stellen uns mit unseren Mitgliedern solidarisch und verzichten vorerst auf den Einzug des Mitgliedsbeitrages für 2020.

GEMA-Beitrag

Durch die angeordneten Betriebsschließungen kann eventuell auch ein Teil des GEMA-Beitrages eingespart werden. Der Hotel- und Gaststättenverband führt derzeit Gespräche mit der GEMA. Wenn sich hier Möglichkeiten ergeben werden wir Sie darüber in Kenntnis setzen.

Schadensmeldung Betriebsschließungsversicherung

Alle Betriebe die eine Betriebsschließungsversicherung haben, müssen den Eintritt des Schadenfalls bei Ihrer Versicherung anzeigen. Mit der Anordnung des Verbotes von touristischen Übernachtungen durch die bayerische Staatsregierung ist nach Auffassung des Hotel- und Gaststättenverbandes der Versicherungsfall eingetreten. Manche Versicherungen sehen das anders. Die Regierung hat Gespräche mit den Versicherungen angekündigt um die Lage zu klären.


Mitgliederinformation 01/2020 (versandt 17.03.20)

Liebe Mitglieder,

die Corona Krise hat ganz Bad Füssing stillgelegt. Die wirtschaftlichen Einbußen für unsere Betriebe und Beschäftigten sind gravierend und noch nicht abzusehen. Um die Folgen etwas abzumildern, empfehlen wir Ihnen, schnellstmöglich folgende Anträge zu stellen:

Antrag 1: Sofort-Hilfe für Corona geschädigte Betriebe

Das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt. Es kann damit ein Zuschuss für von der Coronakrise besonders geschädigte gewerbliche Unternehmen beantragt werden. Der Antrag befindet sich im Anhang. Den ausgefüllten Antrag senden Sie per E-Mail an soforthilfe-bayern@reg-nb.bayern.de oder per Post an die Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut.

Antrag 2: Antrag auf Kurzarbeitergeld

Dem Gastgewerbe wurde wegen Corona die Möglichkeit eröffnet, die Beschäftigten in Kurzarbeit zu schicken und dafür bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld zu beantragen. Zuvor muss jedoch der Arbeitsausfall angezeigt werden. Dies erfolgt mit dem Formular „Arbeitsausfall„, welches sich im Anhang befindet. Wenn die Mitarbeiter die „betriebliche Einheitsregelung“ (siehe Anhang) unterschreiben, so kann die Kurzarbeit bis auf „null“ (also null Stunden Wochenarbeitszeit) heruntergesetzt werden. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Antrag 3: Steuererleichterungen

Des weiteren befindet sich ein Antrag auf Steuererleichterungen bzw. Steuerstundungen im Anhang. Senden Sie den ausgefüllten Antrag an Ihr zuständiges Finanzamt. Um die Liquidität des Betriebes zu verbessern können Sie damit Vorauszahlungen herabsetzen und zinslose Steuerstundungen für bis zu 3 Monate bewirken. Sollten Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Weitere finanzielle Hilfen

Am 16.03.2020 organisierte Herr Günter Köck ein Treffen unseres 1. Vorsitzenden Max Fuchs und Landrat Franz Mayer mit einem Vertreter der Regierung von Niederbayern. Die besondere Situation vor Ort wurde dabei erläutert und der Bedarf nach schneller und unbürokratischer finanzieller Hilfe für die Betriebe dargestellt. Unsere Vorschläge wurden wohlwollend zur Kenntnis genommen. Wir hofffen hierzu in Kürze weitere positive Nachrichten mitteilen zu können. Unser Dank gilt speziell Herrn Günter Köck, der sofort den notwendigen Kontakt hergestellt hat und sich massiv für unsere Betriebe und damit den Erhalt der Arbeitsplätze vor Ort einsetzt.

Weiterführende Links

Mehr Informationen zu Thema Corona Hilfe erhalten Sie auf nachfolgend verlinkten Seiten:

Bayerisches Wirtschaftsministerium

Hotel- und Gaststättenverband

Betriebsschließungsversicherung im Fall Corona

Die SIGNAL IDUNA Versicherung, vertreten durch Herrn Christian Bartsch, bietet unseren Mitgliedern eine Betriebsschließungsversicherung an. Ein Angebot ist Ihnen in den letzten Tagen bereits per E-Mail zugegangen. Sollten Sie noch Beratungsbedarf oder Fragen haben, melden Sie sich bitte bei Herrn Bartsch unter Tel. 0171/4790999 oder christian.bartsch@signal-iduna.net.

2019

Mitgliederinformation 06/2019

Erste-Hilfe-Kurse für Mitgliedsbetriebe

Um den Vorschriften der Berufsgenossenhaften für einen betrieblichen Ersthelfer gerecht zu werden, hat der Verein beim Bayerischen Roten Kreuz exklusiv wieder Termine für Erste-Hilfe-Kurse „Betriebliche Ersthelfer“ in Bad Füssing organisiert. Je nach Betriebsart sind gesetzlich zwischen 5 und 10% betriebliche Ersthelfer als Richtwert genannt. Bereits ab zwei Beschäftigten ist ein Ersthelfer gesetzlich vorgeschrieben. Der Kur muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden.

Da die Termine am Montag, 25. November 2019 und Montag, 09. Dezember 2019 schon ausgebucht sind, wird ein weiterer Termin mit dem BRK organisiert. Der Anmeldelink dazu kommt in den nächsten Tagen auf unsere Homepage.

Die Kursdauer beträgt 8 Stunden. Die Teilnahme kostet € 40,-. Bei Vorlage des ausgefüllten „Anmeldeformular der Berufsgenossenschaften“ erfolgt die Abrechnung direkt mit der zuständigen BGN. Anmeldungen sind über die Vereinshomepage möglich. Die Möglichkeit der Abrechnung über die BGN erläutert dieses Dokument.

Vegetarische und vegane Speisen in den Restaurants

Der Kur- und Gästeservice hat uns schon mehrfach Beschwerdebriefe von Gästen weitergeleitet, in denen moniert wird, daß in vielen Restaurants nur Käsespätzle als vegetarisches Gericht angeboten werden. Vegane Gerichte sucht man laut Aussage dieser Gäste vergeblich auf den Speisekarten. Wir würden uns freuen, wenn die Restaurants auf diese Anregungen positiv reagieren und das Angebot an vegetarischen und veganen Gerichten erweitern würden. Von Seiten der Gäste werden sogar explizit Gerichte mit Tofu oder Seitan gewünscht.

Termine für 2020

Am 16. Oktober wurde die Terminabsprache der Vereine für 2020 von der Lindenstraßen-Werbegemeinschaft durchgeführt. Den gesamten Terminplan sowie unsere Vereinstermine für 2020 finden Sie immer aktuell auf der Vereinshomepage unter https://www.kugv.de/termine.

Marketingaktionen der Bad Füssing direkt GmbH

Nach Aufkauf der Geschäftsanteile der Bad Füssing direkt GmbH durch den Verein haben wir im Rahmen einer Arbeitsgruppe verschiedene Möglichkeiten von Werbemaßnahmen erörtert. Als bezahlbare Maßnahme zum Einstieg in entsprechende Marketingaktionen möchten wir den Mitgliedsbetrieben die Teilnahme an Printanzeigen in den Magazinen rtv/Prisma anbieten. Hier könnten sich 4 Betriebe je Seite und Termin beteiligen. Um die Kosten je Betrieb möglichst gering zu halten, muss das komplette Layout der Seite vorab erstellt werden. Wir könnten somit bei einem Ausfall eines anderen Anzeigenkunden schnell reagieren und einen günstigen Preis für die Seite erhalten. Auch die Buchung einer Seite für mehrere Ausgaben wirkt sich positiv auf den Anzeigenpreis aus. Wir nennen hier einen Betrag von ca. 2.000,- je 1/4 Seite.

Wir bitten Sie daher um Rückmeldung, falls Sie Interesse an der Teilnahme einer solchen Aktion haben. Wir werden dann mit den interessierten Betrieben einen Termin für ein Treffen vereinbaren.

Portal BadFüssing.ORG

Nachdem BadFüssing.ORG bei fast allen Suchanfragen auf Google die sich auf Bad Füssing beziehen auf der 1. Seite (oft sogar an 1. Stelle nach den Werbeanzeigen) gelistet wird, sind auch die Buchungs- und Anfragezahlen gestiegen. Leider mussten wir jedoch auch mehrere Beschwerden von Gästen entgegennehmen. So ist die Pflege von Verfügbarkeiten vor allen zu Saisonspitzen (lange Wochenenden oder Silvester) noch sehr verbesserungswürdig. Es gibt auch Betriebe, die nach einer Buchung seitens des Gastes in keiner Weise reagieren. Eine Buchung kann – in Ausnahmefällen – auch abgelehnt werden. Der Gast muss aber immer eine Information über den Stand seiner Buchung erhalten!

Viele Einzelhändler, Gastronomen und Therapeuten nutzen die Möglichkeiten unseres Portals immer noch nicht ausreichend. Profitieren Sie von den Möglichkeiten, die ein aktueller Eintrag bietet! Laden Sie noch heute den PortalClient von unserer Homepage herunter und installieren ihn auf Ihrem Rechner. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie bei der Fa. Wohlstreicher unter Tel. 08531/90080 (Hr. Madlindl). Tragen Sie Ihre Geschäftsdaten und Öffnungszeiten richtig ein und fügen Sie mindestens ein Bild hinzu. Eine Karte mit der Position Ihres Unternehmens wird bei richtiger Adresseingabe automatisch angezeigt. Google erfasst die Inhalte Ihres Eintrages und listet Ihren Eintrag bei entsprechenden Suchbegriffen des Nutzers ganz oben.

ACHTUNG: In den nächsten Wochen schalten wir die neuen Portalsfunktionen zum Verkauf von Angeboten (Pauschalen, Arrangements) frei. In einer gesonderten Veranstaltung werden wir Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen, wie einfach Sie Ihre Angebote in das Portal einstellen können. Die notwendigen Funktionen sind im akuellen PortalClient bereits integriert. Auch alle Page-Versionen, welche die neue Kurkarte ausstellen können, haben bereits alle notwendigen Funktionen dafür.

Mit der Freischaltung der neuen Funktionen werden wir einige alte Funktionen abschalten, sodaß alte Versionen des PortalClient nicht mehr funktionieren werden. Bitte aktualisieren Sie deshalb Ihren PortalClient durch erneutes herunterladen von unserer Homepage und installieren ihn über die alte Version. Alle Daten bleiben erhalten. Neuere Versionen des PortalClient führen selbständig ein Autoupdate durch.

Der Vereinsvorstand hat einstimmig beschlossen, die Nutzung des Portals für Verieterbetriebe zukünftig nicht mehr kostenfrei anzubieten. Wir werden deshalb ab 01.01.2020 den moderaten Betrag von monatlich € 10,– zzgl. gesetzl. USt (entspricht einem Jahresbeitrag von  € 120,- netto) für den technischen Betrieb des Portals von den Teilnehmern erheben. Einzelhandel, Gastronomie und Therapeuten sind von dieser Gebühr nicht betroffen. Sollten Sie mit der Erhebung dieser Kostenumlage nicht einverstanden sein, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung. Wir werden Ihren Betrieb dann aus dem Portal entfernen.

Schulungsprogramm Hotel & Restaurant Junior Professional

Die IHK bietet das Schulungsprogramm „H&R Junior Professional“ an. Dies ist ein aus 6 Bausteinen bestehendes Schulungsprogramm, welches sich an Fachkräfte sowie Lehrlinge im Tourismus richtet. Unser Vorstandsmitglied Frau Caroline Schmitt hat sich dankenswerter Weise u. a. dafür eingesetzt, dass alle praktischen Schulungstermine in Bad Füssing stattfinden. Alle Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier.

Angebot der Energiehaus Deutschland für Erdgasbezug

Herr Gennadi Maier von der Energiehaus Deutschland unterbreitet unseren Mitgliedern ein Angebot zum Bezug von Erdgas. Das Angebot können Sie hier ansehen.


Mitgliederinformation 05/2019

BR-Radltour in Bad Füssing

Wie allgemein bekannt findet das BR-Radltour Finale am 2./3. August im Kurort statt. Leider wurde der Verein nicht eingeladen, als die Organisation der Veranstaltung geplant wurde. Dies wurde bei einem Gespräch zwischen dem 1. Vorsitzenden mit Bürgermeister und Kurdirektor auch direkt angesprochen und kritisiert. Ein Mitwirken des Vereins bzw. der Mitglieder war jedoch nicht gewünscht und findet somit auch nicht statt. Der 1. Vorsitzende hat gegenüber dem 1. Bürgermeister und dem Kurdirektor die Forderung geäußert, bei derartigen Veranstaltungen den Verein und seine Mitglieder in Zukunft zu berücksichtigen.

2. Verkaufsoffener Sonntag mit Bulldog Oldtimern

Der zweite verkaufsoffene Sonntag in diesem Jahr findet am 11. August statt. Als überregionale Veranstaltung führen wir dazu wieder ein Treffen der Bulldog Oldtimer durch. Die Fahrzeuge können am Kurplatz besichtigt werden. Anschließend fahren sie im Korso durch den Kurort. Die Geschäfte im Ort können an diesem Tag wieder von 11.00 – 16.00 Uhr öffnen. Wir bitten um entsprechende Information Ihrer Gäste.

Bad Füssing direkt GmbH

Nach Aufkauf der Bad Füssing direkt GmbH durch den Verein planen wir zur Zeit erste Aktionen. Da für dieses Jahr die meisten Möglichkeiten bereits vorbei sind (z. B. Messeauftritte), werden wir heuer nur noch kurzfristige Aktionen (z. B. in Printmedien) durchführen können. Die Durchführung von größeren Events (z. B. Stammgastwoche) kann frühestens im nächsten Jahr statt finden. Wir werden Sie auf diesem Wege weiterhin informieren und ggf. Beteiligungsmöglichkeiten anbieten.

Neue Kur- und Gästekarten

Die Umstellung der Betriebe auf das neue Kurkartensystem seitens des Kur- und Gästeservice schreitet langsam aber stetig voran. In diesem Jahr werden noch alle Vermieterbetriebe mit den neuen Abziehkarten (offiziell: Schälkarten) mit QR-Code, die der Gast nach seiner Abreise nicht mehr zurück geben muss, ausgestattet. Da bereits jetzt Erfahrungen aber auch einige Probleme mit dem neuen System vorliegen, bitten wir Sie, Ihre Probleme und auch Ihre Verbesserungsvorschläge direkt an den Kur- und Gästeservice und in Kopie auch an uns (info@kugv.de) zu senden. Wir erhalten dadurch einen Eindruck über die häufigsten und dringlichsten Probleme. Wir können so schneller auf Verbesserungen beim Kur- und Gästeservice drängen.

Google und BadFüssing.ORG

Unsere stete Arbeit trägt mittlerweile Früchte: BadFüssing.ORG wird bei fast allen Suchanfragen auf Google die sich auf Bad Füssing beziehen auf der 1. Seite (oft sogar an 1. Stelle nach der Werbung) gelistet. Leider müssen wir immer noch feststellen, daß vor allem Einzelhändler, Gastronomen und Therapeuten die Möglichkeiten unseres Portals nicht nutzen und Ihre Einträge nicht pflegen. Nutzen Sie die Möglichkeiten die ein aktueller Eintrag bietet! Laden Sie noch heute den PortalClient von unserer Homepage herunter und installieren ihn auf Ihrem Rechner. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie bei der Fa. Wohlstreicher unter Tel. 08531/90080 (Hr. Madlindl). Tragen Sie Ihre Geschäftsdaten und Öffnungszeiten richtig ein und fügen Sie mindestens ein Bild hinzu. Eine Karte mit der Position Ihres Unternehmens wird bei richtiger Adresseingabe automatisch angezeigt. Google erfasst die Inhalte Ihres Eintrages und listet Ihren Eintrag bei entsprechenden Suchbegriffen des Nutzers ganz oben.

Gerichtsurteil zur Bestpreis-Klausel von Booking.com

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Urteil Booking.com erlaubt, Hotels zu untersagen auf der eigenen Homepage Zimmer billiger anzubieten als auf Booking.com. Dieses Urteil hat in der Branche für viel Verwunderung und Unverständnis gesorgt, zumal das Bundeskartellamt vor nicht allzu langer Zeit diese Vertragsbedingungen von Booking.com für unzulässig erklärt hat. Der vorsitzende Richter hat eine Revision gegen dieses Urteil nicht zugelassen. Die DEHOGA sowie der Hotelverband Deutschland hoffen nun, daß das Bundeskartellamt gegen den Ausschluss der Rechtsbeschwerde eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen wird. Dann könnte gegen das Urteil in Revision gegangen und eine höchstrichterliche Entscheidung herbeigeführt werden. Weitere Information und Auswirkungen des Urteils erhalten Sie hier.


Mitgliederinformation 04/2019

Verkaufsoffener Sonntag mit Radltag am 26. Mai 2019

Der erste Verkaufsoffene Sonntag in diesem Jahr findet am 26. Mai statt. Als überregionale Veranstaltung führen wir dazu wieder einen Radl-Tag durch. Start ist um 10.00 Uhr in der Lindenstraße. Anmeldungen sind ab 9.30 Uhr vor Ort möglich. Wir bitten Sie Ihre Gäste darüber zu informieren. Gerne können die einzelnen Häuser auch mit eigenen Gruppen teilnehmen. Am Ende der Veranstaltung werden wieder Preise unter den Teilnehmern verlost und bestimmte Gruppen geehrt.

Kauf der Bad Füssing direkt GmbH

Wie bereits auf der Jahreshauptversammlung berichtet hat der Verein alle Anteile der Bad Füssing direkt GmbH von den übrigen 24 Gesellschaftern übernommen. Die notarielle Beurkundung ist durchgeführt und der Verein kann nun mit der neuen GmbH Aktionen starten. Wir loten derzeit aus, was in diesem Jahr noch möglich und sinnvoll ist. Zu gegebener Zeit werden wir Sie auf diesem Wege entsprechend informieren und ggf. Beteiligungsmöglichkeiten anbieten.

Einzug der Mitgliedsbeiträge für 2019

Wir informieren Sie auf diesem Wege über den Einzug des Mitgliedsbeitrages für das Jahr 2019. Ende Mai werden wir den Mitgliedsbeitrag von den hinterlegten Bankkonten abbuchen. Sollten sich Änderungen in Ihrer Bankverbindung innerhalb des letzten Jahres ergeben haben, bitten wir um kurze Mitteilung damit kostenpflichtige Rücklastschriften vermieden werden.

Neue Kur- und Gästekarten

Wie wir feststellen mussten, sind längst nicht alle Vermieterbetriebe darüber informiert, dass zur Zeit ein neues Kurkartensystem seitens des Kur- und Gästeservice installiert wird. Die ersten Betriebe wurden bereits umgestellt. In den nächsten Wochen bzw. Monaten werden alle Vermieterbetriebe mit den neuen Abziehkarten (offiziell: Schälkarten) mit QR-Code, die der Gast nach Abreise nicht mehr zurück geben muß, ausgestattet. Die alten Kur- und Gästekarten verlieren ihre Gültigkeit und können nicht mehr verwendet werden. Wir raten daher dringend davon ab, noch alte Karten beim Kur- und Gästeservice nachzukaufen.

Dateneingabe BadFüssing.ORG

Leider müssen wir immer noch feststellen, daß vor allem Einzelhändler, Gastronomen und Therpeuten die Möglichkeiten unseres Portals nicht nutzen und Ihre Einträge nicht pflegen. Mittlerweile wird bei der Google Suche nach Bad Füssinger Betrieben der Eintrag in BadFüssing.ORG ganz oben bei den Suchergebnissen angezeigt. Nutzen Sie die Möglichkeiten die ein aktueller Eintrag bietet! Laden Sie noch heute den PortalClient von unserer Homepage herunter und installieren ihn auf Ihrem Rechner. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie bei der Fa. Wohlstreicher unter Tel. 08531/90080 (Hr. Madlindl). Tragen Sie Ihre Geschäftsdaten und Öffnungszeiten richtig ein und fügen Sie mindestens ein Bild hinzu. Eine Karte mit der Position Ihres Unternehmens wird bei richtiger Adresseingabe automatisch angezeigt.


Mitgliederinformation 03/2019

Insolvenz der Ecoop eG

Zum 04.04.2019 wurde vom Insolvenzgericht Osnabrück das vorläufige Insolvenzverfahren gegen unseren Rahmenvertragspartner Ecoop eG angeordnet.

Das bedeutet für alle Betriebe die Ihre Energie von Ecoop beziehen, daß sie ab dem 04.04.2019 automatisch in die Grundversorgung (E.ON) fallen. Um finanzielle Schäden von unseren Mitgliedern abzuwenden, empfehlen wir bereits geleistete Vorauszahlungen (Lastschriften) umgehend wieder zurück zu fordern. Dies können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse für max. 6 Wochen zurückliegende Abbuchungen vornehmen. Im Laufe des Insolvenzverfahrens werden dann berechtigte Forderungen in Rechnung gestellt werden. Es ist jedoch fragwürdig, ob zu viel geleistete Zahlungen oder Guthaben noch zurückbezahlt werden.

Um weiterhin günstig Energie zu beziehen empfehlen wir dringend den Abschluß eines neuen Vertrages. Unsere Rahmenvertragspartner finden Sie auf unserer Homepage.


Mitgliederinformation 02/2019

Bewirtungsangebot für Faschingszug

Das Faschingskomitee des Kur- und Gewerbevereins bietet den Mitgliedern des KuGV die Möglichkeit, begleitend zum Faschingszug am Faschingsdienstag, 05. März am Rathausplatz eine Bewirtung für Faschingszugbesucher durchzuführen. Mitgliedsbetriebe, die Interesse am Angebot von Speisen und Getränken während des Faschingszuges haben, melden sich bitte möglichst zeitnah bei Gerd Hilger unter Tel. 08531 -135 095 oder 0171 621 68 690.


Mitgliederinformation 01/2019

Sprachkurse für Arbeitnehmer

Das Bildungs- und Servicezentrum für Europa (ebiz) bietet ab 19. Februar wieder Sprachkurse für Migrant(inn)en im Großen Kurhaus an. Der Kurs läuft über 3 Monate und beinhaltet 52 Unterrichtseinheiten. Die Kosten belaufen sich je nach Teilnehmer auf max. € 312,- pro Person zzgl. € 30,- für Einstufungstest und ca. € 20,- Bücherkosten. Bei mehr als 10 Teilnehmern fallen die Kosten pro Person. Die Anmeldung ist am 07.02. und 12.02. jeweils um 13.30 Uhr im Großen Kurhaus, Ludwig-Thoma-Zimmer möglich. Genaue Informationen entnehmen Sie bitte dem Anschreiben!

Termine des Vereins für 2019

Wir bitten um Kenntnisnahme folgender Termine:

  • Faschingszug am Dienstag, 05. März 2019 ab 13.00 Uhr
  • 1. verkaufsoffener Sonntag mit Radltag am Sonntag, 26. Mai 2019
  • Sommerfest Fasching am 22. Juni 2019 auf der Festwiese bei Maier’s Burgwirtschaft
  • 2. verkaufsoffener Sonntag am Sonntag, 11. August 2019
  • Casinomarkt vom 06.-08. September 2019 vor der Spielbank
  • 3. verkaufsoffener Sonntag am Sonntag, 06. Oktober 2019
  • Faschingsauftakt am 11.11.2019 um 10.00 Uhr am Rathausplatz
  • Christkindlmarkt vom 20.-22. Dezember 2019

 

2018

Mitgliederinformation 08/2018

Intensivkinder sinnvoll helfend e. V.

Die Mitglieder des gemeinnützigen Vereins „Intensivkinder sinnvoll helfend e.V.“ mit Sitz in Pocking machen sich stark für Kinder und Jugendliche, die schwerstpflegebedürftig sind. Das heißt: für Kinder und Jugendliche, die von Geburt an oder aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit auf Intensivpflege rund um die Uhr angewiesen sind. Wie man sich vorstellen kann, stoßen Familien hierbei oft an ihre physischen Grenzen – besonders die Mütter. Um hier helfen zu können, würden wir uns über ihre Mithilfe freuen. Willkommen sind Hotelgutscheine, Wellnessgutscheine oder Thermeneintritte. Damit kann man den Müttern bzw. Eltern eine Auszeit aus dem anstrengenden Pflegealltag ermöglichen, um wieder neue Kraft zu schöpfen. Spendenquittungen über die Sachleistungen sind jederzeit vom Verein „Intensivkinder sinnvoll helfend e. V.“ möglich. Wir würden uns sehr über ihre Unterstützung freuen, da sich dieser Verein nur aus Spenden finanziert und alle Mitglieder ehrenamtlich tätig sind. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die 1. Vorsitzende Monika Jakob, Intensivkinder Sinnvoll helfend e.V., Schlesierstr. 21, 94060 Pocking, Tel.: 0172-4309427

Christkindlmarkt am Dorfplatz in Safferstetten

Der Christkindlmarkt findet dieses Wochenende, also vom 21.-23. Dezember 18 statt. Wir wünschen schöne Stunden am Markt.

Veranstaltungen für Facebook melden

Um auch die jüngere Generation anzusprechen, bitten wir Sie interessante Veranstaltungen bei Caroline Schmitt (schmitt@vinovitalis.de) zu melden, damit Sie auf der Facebookseite des Vereins eingetragen werden können. Wir bitten auch unsere Mitglieder darum unsere Facebook-Einträge zu „liken“ und zu „teilen“. Das bringt unsere Seite nach vorne und bedeutet kostenlose Werbung für Bad Füssing.

Ihr Eintrag im Portal BadFüssing.ORG

Die letzten Tage haben wir einige Beschwerden von Nutzern erhalten, daß im Portal angebotene Zimmer nicht verfügbar seien. Wir bitten deshalb alle Vermieter die Verfügbarkeiten und Mindestaufenthalte zu aktualisieren. Auch die Preise und Saisonzeiten für 2019 sollten spätestens jetzt eingetragen werden (soweit nicht bereits geschehen). Nutzen Sie die Möglichkeit mit dem PortalClient nicht nur die Verfügbarkeiten auf BadFüssing.ORG zu pflegen. Tragen Sie die „Zugangsdaten für OTA Schnittstelle“ welche Sie auf der MyWinTop-Seite anzeigen können in den PortalClient (oder in Page) ein. Die Verfügbarkeiten werden dann automatisch zum Kur- und Gästeservice sowie den Portalen des TVO (z. B. Booking.com) übertragen. Auch Buchungen über diese Portale werden im Portal-Client angezeigt. Somit müssen Sie nur noch an einer Stelle Ihre Verfügbarkeiten pflegen um alle Portale aktuell zu halten.

Auch Einzelhändler und Gastronomen haben Einträge in unserem Portal „BadFüssing.ORG“. Wir rufen dazu auf, die Einträge zu überprüfen und ggf. zu ändern. Dies können Sie selbst mit dem „PortalClient“ machen, der kostenlos auf unserer Website heruntergeladen werden kann. Sollten Sie Hilfe oder Zugangsdaten benötigen, wenden Sie sich bitte an die Fa. Wohlstreicher in Pocking (Tel. 08531/90080, E-Mail: info@wohlstreicher.de).

Wir möchten auch darum bitten, unser Portal auf Ihrer Homepage zu verlinken. Dies verbessert unser Ranking bei Google und bringt uns in den Suchergebnissen weiter nach vorne.

Bälle des Faschingskomitees des Kur- und Gewerbevereins

Das Faschingskomitee des Kur- und Gewerbeverein lädt herzlich ein zum

Inthronisationsball der Prinzenpaare am Mittwoch, 02. Januar 2019 um 20.00 Uhr in Maier’s Burgwirtschaft in Riedenburg

Faschingsball „Motto: Abba“ am Samstag, 02. Februar um 20.00 Uhr in Maier’s Burgwirtschaft in Riedenburg (Kostümierung willkommen)

Platzreservierungen können Sie bei Gerhard Berger unter Tel. 0170 117 19 94 vornehmen.

„Gemeinsam ISST man glücklicher“

Ende November wurden die neuen Flyer für 2019 verteilt. Wer keine Flyer erhalten hat oder mehr benötigt, meldet sich bitte bei Caroline Schmitt (schmitt@vinovitalis.de). Die erfolgreiche Aktion wird bei Einheimischen und Urlaubsgästen, Ehepaaren und Alleinstehenden sehr gut angenommen.

Die Vorstandschaft des Kur- und Gewerbeverein Bad Füssing e. V.  wünscht frohe Weihnachten und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2019.


Mitgliederinformation 07/2018

Eventmagazin mit Werbemöglichkeit

Die Sparte Fasching des Kur- und Gewerbevereins möchte zum Faschingsstart am 11.11. ein Eventmagazin auflegen, das die Bevölkerung über Termine und Veranstaltungen des Vereins bzw. seiner Mitglieder informiert. Das Magazin wird im Gemeindegebiet und darüber hinaus großflächig verteilt. Wer Interesse an einem Werbeeintrag oder einen Vorschlag für einen redaktionellen Artikel hat, kann dazu Herrn Gerd Hilger (hilger@kugv.de) kontaktieren.

Veranstaltungen für Facebook melden

Um auch die jüngere Generation anzusprechen, bitten wir Sie interessante Veranstaltungen bei Caroline Schmitt (schmitt@vinovitalis.de) zu melden, damit Sie auf der Facebookseite des Vereins eingetragen werden können. Wir bitten auch unsere Mitglieder darum unsere Facebook-Einträge zu „liken“ und zu „teilen“. Das bringt unsere Seite nach vorne und bedeutet kostenlose Werbung für Bad Füssing.

Terminabsprache der Vereine

Die Terminabsprache der Vereine für 2019 wurde heuer vom Kur- und Gewerbeverein ausgerichtet. Die Liste mit allen Terminen kann auf der Vereinshomepage eingesehen und heruntergeladen werden.

Terminabsprache „Gemeinsam isst man glücklicher“

Auch 2019 wird die erfolgreiche Aktion „Gemeinsam isst man glücklicher“ fortgesetzt. Dazu wird am Montag, 22. Oktober um 15.00 Uhr im Hotel Vino Vitalis die Absprache der Termine durchgeführt. Wer Interesse hat sich an der Aktion zu beteiligen, muss zu diesem Terrmin anwesend sein. Eine spätere Beteiligung ist leider nicht mehr möglich.

Dieses Projekt wird vorraussichtlich zum 1. Juli in einer neuen bayernweiten Aktion des DEHOGA Bayern fortgesetzt, die von Caroline Schmitt angestoßen wurde.

Neues Pauschalreiserecht

Seit 01.07.2018 ist das neue Pauschalreiserecht in Kraft, welches weitreichende Folgen für Anbieter von Pauschalreisen mit sich bringt. Um den ausufernden Pflichten als Pauschalanbieter zu entgehen empfehlen wir allen Betroffenen keine „Pauschalen“ mehr anzubieten sondern nur noch „Angebote“ zu machen. Alleine die Bezeichung „Pauschale“, „Package“ oder „Paket“ genügt schon um als Pauschalreiseanbieter behandelt zu werden. Bei der Kalkulation der Angebote ist wichtig, daß die inkludierten Nebenleistungen (z. B. Thermeneintritte, Behandlungen, Ausflüge, etc.) unter 25% des Gesamtpreises bleiben. Dann fällt das „Angebot“ nicht unter das Pauschalreiserecht. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Hotelverband Deutschland unter https://www.hotellerie.de/go/iha-merkblatt-das-neue-reiserecht-informationen-praxistipps .

Christkindlmarkt am Dorfplatz in Safferstetten

Der Christkindlmarkt findet heuer wieder am 4. Adventswochenende, also vom 21.-23.12.18 statt. Wir bitten um Kenntnisnahme.

Eintrag in BadFüssing.ORG

Wir bitten nochmals alle Vermieter, Einzelhändler und Gastronomen ihre Einträge in unserem Portal „BadFüssing.ORG“ zu überprüfen und ggf. zu ändern. Dies können Sie selbst in „Page“ oder mit dem „PortalClient“ pflegen, der kostenlos auf unserer Website heruntergeladen werden kann. Sollten Sie Hilfe oder Zugangsdaten benötigen, wenden Sie sich bitte an die Fa. Wohlstreicher in Pocking (Tel. 08531/90080). Wir möchten auch darum bitten, unser Portal auf Ihrer Homepage zu verlinken. Dies verbessert unser Ranking bei Google und bringt uns in den Suchergebnissen weiter nach vorne.


Mitgliederinformation 06/2018

1. Seminareinladung zum Thema Datenschutzgrundverordnung
Unser Vorstandsmitglied Caroline Schmitt konnte nach harten Verhandlungen mit der BTG den Preis für das Seminar nochmals reduzieren:

Neuer Seminarpreis: € 165,00 zzgl. 19% MwSt. (inkl. Seminarunterlagen, Mittagessen, 1 Kaffeepause und Seminargetränken)
DEHOGA Mitgliedspreis: € 145,00 zzgl. 19% MwSt. (inkl. Seminarunterlagen, Mittagessen, 1 Kaffeepause und Seminargetränken)

Termin: Mittwoch, 04.07.2018 von 11.00 – ca. 17.30 Uhr
Ort: Bad Füssing, großes Kurhaus, Adalbert-Stifter-Saal
Anmeldung: https://www.btg-service.de/seminare/offene-seminare.html

Wichtiger Hinweis: Das Seminar ist für alle Branchen geeignet (nicht nur Hotelerie oder Gastronomie)!
Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt, daher empfehlen wir eine rasche Anmeldung.

2. Werbemöglichkeiten im BadFüssingTV
Beim dem Info-Abend am 19.6. hat Herr Altmannsberger einige Fakten präsentiert:

Das BadFüssing TV läuft mittlerweile in über 60 Häusern. Auch alle Thermen, der Kur- und Gästeservice und die Kurhäuser zeigen BadFüssingTV. Die Nutzung ist jetzt lizenzfrei (also ohne laufende Kosten), daher wird der Betrieb mittels Werbung finanziert. Um hier den Bad Füssinger Betrieben entgegen zu kommen, werden bis 30. Juni nur Werbepartner aus Bad Füssing aufgenommen. Restplätze nach dem 30. Juni werden dann auch an Betriebe aus der Region vergeben. Es sind Werbezeiten von 10-30 Sekunden je Spot möglich. Die Preise sind sehr günstig und bewegen sich unter dem Niveau einer Anzeigenschaltung in den bekannten BadFüssinger Magazinen. Auf Wunsch kann auch die Produktion der Beiträge übernommen werden.
Nutzen Sie diese Gelegenheit und sprechen Sie mit den Organisatoren des BadFüssingTV:

Betriebe, die BadFüssingTV ausstrahlen, erhalten je Stunde 4 Minuten kostenfreie Werbezeit für ihre Beiträge die nur im eigenen Betrieb angezeigt werden. Diese können jederzeit selbst verändert werden. Sie können so hauseigene Veranstaltungen oder Angebote topaktuell darstellen.


Mitgliederinformation 05/2018

1. Seminareinladung des BHG zum Thema Datenschutzgrundverordnung
Die neue europäische Datenschutzgrundverordnung ist ab dem 25. Mai 2018 in Deutschland wirksam und stellt nahezu alle Unternehmen in Sachen Datenschutz vor neue Herausforderungen. Es ergibt sich aus der neuen DSGVO einiger Handlungsbedarf. So müssen alle Betriebe die Art und Weise, wie sie personenbezogene Daten generieren, verarbeiten und vernichten grundlegend dokumentieren und Prozesse prüfen bzw. überarbeiten – von der Homepage bis zur Videoüberwachung! Schützen Sie sich vor Abmahnungen oder Bußgeldern nach dem 25.05.2018!

Aus diesem Grund hat unser Vorstandsmitglied Caroline Schmitt dieses Kompaktseminar organisiert.
Dieses Seminar macht Sie mit den Anforderungen der DSGVO vertraut und gibt Ihnen ganz praktische Handlungsempfehlungen mit konkreten Sofortmaßnahmen.

Inhalte:
– Was regelt die DSGVO?
– Welcher konkrete Handlungsbedarf ergibt sich für uns?
– Brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten?
– Das Sofortmaßnahmen-Programm zur DSGVO in 12 Schritten
– Praxistipps, Vorlagen und Checklisten

Zielgruppe: Unternehmer und Führungskräfte die für den Datenschutz verantwortlich sind bzw. Mitarbeiter die bei der Umsetzung des Datenschutzes federführend eingesetzt werden
Seminarpreis: € 210,00 zzgl. 19% MwSt. (inkl. Seminarunterlagen, Mittagessen, 1 Kaffeepause und Seminargetränken)
DEHOGA Mitgliedspreis: € 190,00 zzgl. 19% MwSt. (inkl. Seminarunterlagen, Mittagessen, 1 Kaffeepause und Seminargetränken)

Termin: Mittwoch, 04.07.2018 von 11.00 – ca. 17.00 Uhr
Ort: Bad Füssing, großes Kurhaus, Adalbert-Stifter-Saal
Anmeldung: https://www.btg-service.de/seminare/offene-seminare.html
Da die Teilnehmeranzahl begrenzt ist empfehlen wir eine rasche Anmeldung.

2. Weiterer Ansprechpartner für BadFüssingTV
Leider haben wir in der letzten Mitgliederinformation die Anprechpartner für BadFüssing TV nicht vollständig genannt. Das holen wir hiermit nach:

3. Neues Pauschalreiserecht
Leider ist mit der Umsetzung der DSGVO nicht Schluß mit den neuen Pflichten für Vermieterbetriebe. Ab 01.07.2018 tritt das neue Pauschalreiserecht in Kraft. Der Hotelverband Deutschland IHA hat dazu ein Merkblatt zum kostenlosen Download zusammengestellt. Unter https://www.hotellerie.de/go/iha-merkblatt-das-neue-reiserecht-informationen-praxistipps kann das kostenlose Merkblatt heruntergeladen werden.


Mitgliederinformation 04/2018

1. Infoveranstaltung BadFüssingTV
Wie bereits in der Mitgliederinfo 04/2017 mitgeteilt hat sich Herr Armin Altmannsberger um das in die Jahre gekommene BadFuessing.TV angenommen. Interessierte Betriebe können das BadFüssingTV nun ohne laufende Lizenzkosten nutzen. Lediglich die Technik die zur Einspeisung bzw. Darstellung benötigt wird muss vom Betrieb erworben werden. Jeder Betrieb erhält auch Sendezeiten für eigene Beiträge die nur am eigenen InfoTV gezeigt werden (z. B. tagesaktuelle Speisekarten, Behandlungsangebote, Ausflugstipps, etc.). Neben den bisherigen aktuellen Veranstaltungen des Kur- und Gästeservice wird auch der bayerische Rundfunk in Kürze stündlich topaktuelle Nachrichten aus aller Welt mit einspielen. Es gibt noch freie Werbeplätze für Verkaufsgeschäfte, Restaurants, Immobilienhändler, Fahrdienste, Unterhaltungslokale usw., die in Bad Füssing Gäste bewerben möchten. Nicht möglich sind Werbespots von Hotels oder Vermieterbetrieben die für Übernachtungsaufenthalte werben und Werbespots die im Zusammenhang mit Ärzten, Physiotherapeuten oder Massagepraxen stehen.

Interessierte treffen sich am Di, 19. Juni 2018 um 19.30 Uhr im Restaurant „Maxwirt“ am Campingplatz  CampingMax 1 in Egglfing.

Dort wird Herr Armin Altmannsberger das Info-TV vorstellen und Werbemöglichkeiten erläutern. Vorab kann Herr Altmannsberger  unter Tel. 08586/9784080 (info@topmail-24.de) oder Herr Miedl unter Tel. 08531/2489286 (Miedl@medien-consulting.eu) kontaktiert werden.

2. Erste Hilfe Kurs für betriebliche Ersthelfer
Nachdem bereits zwei erste Hilfe Kurse für betriebliche Ersthelfer erfolgreich abgehalten wurden, wird dies vom Verein nach Bedarf weitergeführt. Wir bitten deshalb alle Interessenten um Meldung (mit Personenzahl) an den Verein. Wenn wir die nötige Personenzahl für einen Kurs erreicht haben, werden wir den nächsten Kurs beim BRK organisieren.

3. Gemeinsam ISST man glücklicher
Die erfolgreiche Aktion des Vereins die auch in allen Printmedien beworben wird läuft weiterhin sehr gut. Auf diesem Wege möchten wir darum bitten, die Gäste über diese Aktion zu informieren. Sollte noch Bedarf an Flyern vorhanden sein, können diese bei der Initiatorin des Projektes, Frau Caroline Schmitt, im Hotel Vino-Vitalis abgeholt werden. Auf dem Flyer sind alle Termine vom ganzen Jahr 2018 aufgeführt. Zusätzlich sind die Termine auf der Vereinshomepage sowie in allen wichtigen Onlineplattformen aufgelistet.

4. Nächster verkaufsoffener Sonntag
Der nächste verkaufsoffene Sonntag findet am So, 12. August 2018 statt. Die Bulldogoldtimer werden wieder am Kurplatz ausgestellt und im Korso durch den Ort rollen. Die Geschäfte dürfen dabei von 11.00-16.00 Uhr geöffnet haben. Die Veranstaltung wird in den Printmedien beworben.


Mitgliederinformation 03/2018

EU-Datenschutz Grundverordnung

Um die Einhaltung der neuen EU-Datenschutz Grundverordung zu erleichtern haben wir hier einige wichtige Informationen:

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat für kleinere Hotels und Pensionen zwei Informationsblätter herausgegeben welche wir Ihnen im Anhang1 und Anhang2 übermitteln.

Besonders wichtig ist das Dokumentationsmuster der Verarbeitungstätigkeiten. Hier wird der Ansprechpartner zum betrieblichen Datenschutz benannt, der Zweck der Verarbeitung, Datenempfänger und Löschfristen. Dies muss in jedem Betrieb eindeutig geregelt sein.

Ein Datenschutzbeauftragter muss nur in Betrieben vorhanden sein, in dem mehr als 10 Personen Umgang mit personenbezogenen Daten haben. Sie können einen externen Datenschutzbeauftragten für Ihren Betrieb unter Vertrag nehmen, oder innerhalb Ihrer Belegschaft eine Person als Datenschutzbeauftragten benennen und entsprechend schulen. Leider sind die dafür notwendigen Schulungen bis zum Jahresende überwiegend ausgebucht, sodass kurzfristig keine Möglichkeit besteht einen Datenschutzbeauftragten entsprechend zu schulen. Bitte beachten Sie auch, dass ein Mitarbeiter der als Datenschutzbeauftragter für Ihren Betrieb benannt wurde besonderen Kündigungsschutz genießt.

Die Datenschutzerklärung auf Websiten muss zwingend angepasst werden. Formulareingaben dürfen nur noch auf (SSL) verschlüsselten Websiten erfolgen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht.

Eine datenschutzgrundverordnungskonforme Datenschutzerklärung für Ihre Website können Sie kostenlos erstellen z. B. bei der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz.


Mitgliederinformation 02/2018

1. Verkaufsoffener Sonntag mit Radltag
Der 1. Verkaufsoffene Sonntag mit Radltag findet am 27. Mai 2018 statt. Ab 8.30 Uhr können Sich die Radl-Teilnehmer in der Lindenstraße anmelden. Der gemeinsame Start ist um 10.00 Uhr. Bis 14.00 Uhr haben die Radler die Möglichkeit zum Start. Gefahren wird von Bad Füssing über Kirchham, Hart und Aufhausen nach Aigen und über Egglfing wieder zurück. Um 17.00 Uhr findet in der Lindenstraße dann die Preisverleihung statt. Alle Geschäfte in Bad Füssing dürfen am Verkaufsoffenen Sonntag von 11.00 bis 16.00 Uhr öffnen. Plakate für die Veranstaltung können bei Caroline Schmitt im Hotel „Vino-Vitalis“ abgeholt werdern.
Der 2. Verkaufsoffene Sonntag wird am 12. August 2018 mit Bulldog-Oldtimern am Kurplatz stattfinden.

Bayerische Regionalförderung Zusammenfassung
Frau Heidi Taubenender, die uns auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung die Möglichkeiten der bayerischen Regionalförderung im Tourismus dargestellt hat, war so freundlich uns eine Zusammenfassung dieser Thematik zu erstellen. Alle Interessierten können diese Zusammenfassung hier ansehen oder herunterladen.

Erste-Hilfe-Kurs für Mitgliedsbetriebe
Je nach Betriebsart sind gesetzlich laut §10 Arbeitsschutzgesetz zwischen 5 und 10% betriebliche Ersthelfer in jedem Unternehmen als Richtwert genannt. Bereits ab zwei Beschäftigten ist ein Ersthelfer gesetzlich gefordert. Melden Sie sich und die geforderte Anzahl an Mitarbeitern gleich zum angegebenen Kurs an, um Ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen.

 Termin:  Dienstag, 15. Mai 2018 von 8:00 – 16.00 Uhr
 Veranstaltungsort:  BRK Bereitschaftsgebäude, Lederergasse 1, Bad Füssing – Safferstetten
 Kosten:  € 40,- pro Person – Kostenübernahme möglich
 Kostenübernahme:  Bei Anmeldung erhalten Sie einen Link zu Ihrer BG zwecks Kostenübernahme
 Anmeldung:  https://brkpa1.drk-hosting.de/kursanmeldung/kurs/7376156

Kurs Wildkräuterwerkstatt aus Wald und Wiese
Unser Mitgliedsbetrieb Naturheilpraxis AnHo Angelika Holzapfel bietet ab sofort jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat den Kurs „Wildkräuterwerkstatt aus Wald und Wiese“ an. Die Anmeldung erfolgt im Gesundheit ServiceCenter Bad Füssing unter Tel. 08531/975511 oder unter gesundheit@badfuessing.de.

Ankündigung Einzug Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag für 2018 wird ab 20. Mai von dem hinterlegtem Konto eingezogen. Für Änderungen der Bankverbindung senden Sie bitte formlos eine Mail an info@kugv.de.

Kur- und Gewerbeverein auf Facebook
Besuchen Sie auch die Facebook-Seite des Vereins. Dort erhalten Sie laufen Informationen zu aktuellen Themen.


Mitgliederinformation 01/2018

„Gemeinsam ISST man glücklicher“ Termine 2018

Die erfolgreiche Aktion des Vereins – „Gemeinsam ISST man glücklicher“ – läuft jetzt bereits seit Juli 2017. Die Flyer mit den Terminen für 2018 wurden in weitgehend allen Vermieterbetrieben und öffentlichen Einrichtungen verteilt. Wer zusätzlich Flyer benötigt, kann diese bei der Initiatorin des Projektes (Frau Caroline Schmitt) im Hotel Vino Vitalis abholen. Das Projekt wird in allen Bad Füssinger Monatspublikationen (print und online) sowie in der PNP beworben.

Besichtigung der Bohrung in der Therme I

Exklusiv für unsere Mitglieder haben wir zwei Besichtigungstermine der Bohrung der Therme I organisiert. Diplom-Geologe Manfred Piewak wird uns eine sehr informative Führung und Erklärung geben.

Termine: Do, 22.03. und Fr. 23.03., jeweils um 15.00 Uhr. Da die Teilnehmerzahl auf 15 Personen je Führung beschränkt ist, gilt das Motto: Wer zuerst kommt kann teilnehmen. Treffpunkt ist im Eingangsbereich der Therme I.

Erste-Hilfe-Kurs für Mitgliedsbetriebe

Um den Vorschriften der Berufsgenossenhaften für einen betrieblichen Ersthelfer gerecht zu werden, hat der Verein beim Bayerischen Roten Kreuz exklusiv zwei Termine für Erste-Hilfe-Kurse „Betriebliche Ersthelfer“ in Bad Füssing organisiert. Je nach Betriebsart sind gesetzlich zwischen 5 und 10% betriebliche Ersthelfer als Richtwert genannt. Bereits ab zwei Beschäftigten ist ein Ersthelfer gesetzlich erforderlich.

Termine: Mittwoch, 25. April 2018 und Dienstag, 15. Mai 2018, jeweils von 8:00 – 16:00 Uhr. Die Kursdauer beträgt 8 Stunden und die Teilnahme kostet € 40,-. Bei Vorlage des ausgefüllten „Anmeldeformular der Berufsgenossenschaften“ erfolgt die Abrechnung direkt mit der zuständigen BGN. Anmeldungen sind beim BRK Passau möglich.

Termine des Vereins für 2018

Wir bitten um Kenntnisnahme folgender Termine:

  • Jahreshauptversammlung (ohne Neuwahlen) am Montag, 09. April 2018 um 19.00 im Restaurant El Castillo (vormals Schloßtaverne) in Riedenburg
  • 1. verkaufsoffener Sonntag mit Radltag am Sonntag, 27. Mai 2018
  • 2. verkaufsoffener Sonntag mit Bullog Oldtimern am Sonntag, 12. August 2018
  • Casinomarkt vom 07.-09. September vor der Spielbank
  • 3. verkaufsoffener Sonntag mit Bauernmarkt am Sonntag, 07. Oktober 2018
  • Christkindlmakrt am Dorfplatz in Safferstetten vom 21.-23. Dezember 2018

Portal BadFüssing.ORG

Die Umstrukturierungen im Portal sind abgeschlossen und zeigen ihre Wirkung. BadFüssing.ORG ist bei Google nun wieder weit vorne gelistet. Bitte laden Sie den neuen PortalClient über unsere Website heruntergeladen und installieren ihn auf Ihrem Rechner. Die alte Version wird dabei ohne Datenverlust aktualisiert. Es ist nun möglich einen Link zur eigenen Homepage einzutragen (Vermieter nur bei gesetztem Backlink), einen ggf. vorhanden Online-Gutschein Verkauf zu verlinken (z. B. über unser kostenloses Gutscheinmodul) und die Buchungsfunktion in die eigene Homepage zu integrieren (ohne Darstellung der anderen Portalsbetriebe). Die Neuinstallation des PortalClient sollte von jedem Betrieb durchgeführt werden, der auf BadFuessing.ORG gelistet ist (auch Restaurants, Einzelhänder und Therapeuten). Betriebe die Page verwenden, setzen sich bitte mit der Fa. Wohlstreicher in Verbindung um die neuen Funktionen zu erhalten. Der neue PortalClient verfügt nun auch über eine AutoUpdate Funktion um zukünftige Updates automatisch bei Programmende durchzuführen. Weitere Information liefert die Projektseite.

Kur- und Gewerbeverein auf Facebook

Die Facebook-Seite des Vereins stellt immer aktuelle Informationen auch zu weiteren Themen zur Verfügung. Ein Blick lohnt sich.

2017

Mitgliederinformation 04/2017

Gemeinsam ISST man glücklicher Termine 2018

Die erfolgreiche Aktion des Vereins wird auch 2018 fortgesetzt. Die Flyer mit den Terminen für nächstes Jahr werden wieder mit dem Magazin „was ist los“ an die Betriebe geliefert. Wer zusätzlich Flyer benötigt, kann diese ab Anfang Dezember bei der Initiatorin des Projektes, Frau Caroline Schmitt im Hotel Vino Vitalis, abholen. Bitte beachten Sie, das der Termin 20.12.17 nicht im Tennispark sondern in der Spielbank stattfindet.

Modernisierung des Bad Füssing Info-TV

Das Bad Füssing Info TV, das nun schon mehrere Jahre unsere Gäste tagesaktuell informiert, wird modernisiert und auf ein neues Lizenzmodell umgestellt. Die bisherigen monatlichen Kosten entfallen und interessierte Häuser können für eine einmalige Installationsgebühr von € 890,- das neue Info-TV erhalten. Für die Bestandskunden ist das Info-TV ab 1. Januar komplett kostenlos (die Installationsgebühr fällt für Bestandskunden nicht an). Wer Interesse hat, setzt sich bitte mit Herrn Armin Altmannsberger unter Tel. 08586/9784080 oder Mobil 0170/4753232 in Verbindung.

Der Passau-Krimi in Bad Füssing

Frau Dagmar Isabell Schmidbauer schreibt Krimis mit viel Spannung die in Passau und Umgebung spielen. Um unsere Gäste für Ihre Bücher zu gewinnen, stellt Frau Schmidbauer kostenlose Leseproben zur Verfügung. Die Bücher werden in Kommission verkauft, wobei der Verkäufer eine Marge von 35% erhält. Eine Vorleistung ist nicht zu erbringen – die Abrechnung erfolgt erst nach dem Verkauf. Auf Wunsch können auch Lesungen durchgeführt werden. Wer die Bücher zum Verauf anbieten möchte kontaktiert bitte Frau Schmidbauer unter Tel. 08546/9757620 oder www.renumero.de

Christkindlmarkt am Dorfplatz in Safferstetten

Der Christkindlmarkt findet vom 15.-17. Dezember wieder am Dorfplatz in Safferstetten statt. Der weihnachtlich illuminierte Dorfplatz bildet dabei wieder den Rahmen für unseren kulinarischen Winterzauber. Das Programm können Sie den aktuellen Bad Füssing Magazinen entnehmen.

Abschaffung der Störerhaftung bei öffentlichen WLAN

Am 13. Oktober 2017 ist das Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes, das die Abschaffung der Störerhaftung bei offenem WLAN vorsieht, in Kraft getreten. Das bedeutet für Hotels, Restaurants, Cafes, Geschäfte,etc, daß jetzt ein offenes WLAN angeboten werden kann, ohne für Rechtsvergehen der Nutzer in Haftung genommen werden zu können. Urheberrechte bleiben zwar weiterhin geschützt und ein Rechteinhaber kann verlangen, den Zugriff auf einzelne konkret benannte Seiten zu sperren. Dafür dürfen dem WLAN Betreiber jedoch keine Vor- und außergerichtlichen Kosten in Rechnung gestellt werden. Sollte ein Betreiber Sicherungsmaßnahmen für sein WLAN haben sind diese weiterhin zulässig, jedoch nicht mehr nötig (z. B. HotSplots).

Öffentliches @BayernWLAN jetzt auch auf dem Kurplatz

Die Gemeinde Bad Füssing hat sich am Projekt „@BayernWLAN“ mit mehreren Hotspots beteiligt. Dazu sind mehrere Standorte in Bad Füssing mit WLAN versorgt, das von jedem kostenfrei und ohne Zeit oder Volumenbegrenzung genutzt werden kann (SSID: @BayernWLAN). Derzeit sind folgende Orte mit AccessPoints versorgt: Kurverwaltung, Bgm-Frankenberger-Haus mit Kurplatz, großes Kurhaus mit Teilen des Kurparks. Weitere Standorte (auch in den Ortsteilen) sind in Planung und werden 2018 folgen.

Breitbandausbau schreitet voran

Das zweite Verfahren zum Breitbandausbau im Gemeindegebiet Bad Füssing ist nahezu abgeschlossen und die neu versorgten Gebiete können in Kürze das schnelle Internet nutzen. Die Gemeindebürger wurden bei einem Info-Abend am 20.09.17 im kleinen Kurhaus darüber informiert. Dabei hat sich auch herausgestellt, daß die Telekom in Eigeninitiative bereits Ortsteile (z. B. Egglfing) ausgebaut hat bzw. dies noch tun wird (z. B. Bad Füssing Zentrum). Die neuen schnellen Anschlüsse stehen zwar vielen Bürgern schon zur Verfügung, jedoch ist dies nicht bekannt! Führen Sie einfach eine Verfügbareitsprüfung für DSL für Ihre Hausadresse im Internet durch (https://www.telekom.de/dsl-vdsl-und-lte-verfuegbarkeit). Dabei sehen Sie, welche Bandbreite für Ihren Anschluß bereits zur Verfügung steht. Sie erhalten die höheren Bandbreiten nur durch einen entsprechenden Tarifwechsel. Wenn Sie nichts unternehmen bleibt alles wie bisher!

Portal BadFüssing.ORG

Unser Portal stellt neue Funktionen zur Verfügung, die erst genutzt werden können, wenn der neue PortalClient über unsere Website heruntergeladen und installiert wird (eine bereits installierter PortalClient wird dabei ohne Datenverlust aktualisiert). Es ist nun möglich einen Link zur eigenen Homepage einzutragen (Vermieter nur bei gesetztem Backlink), einen ggf. vorhanden Online-Gutschein Verkauf zu verlinken (z. B. über unser kostenloses Gutscheinmodul) und die Buchungsfunktion in die eigene Homepage zu integrieren (ohne Darstellung der anderen Portalsbetriebe). Die Neuinstallation des PortalClient sollte von jedem Betrieb durchgeführt werden, der auf BadFuessing.ORG gelistet ist (auch Restaurants, Einzelhänder und Therapeuten). Betriebe die Page einsetzen, setzen sich bitte mit der Fa. Wohlstreicher in Verbindung um die neuen Funktionen zu erhalten. Der neue PortalClient verfügt nun auch über eine AutoUpdate Funktion sodaß zukünftig ein vorhandenes Update automatisch bei Programmende durchgeführt wird.

Nutzen Sie jetzt die ruhigere Zeit um Ihre Daten in BadFuessing.ORG zu aktualisieren. Besonders Preise und Mindestaufenthalte über die Feiertage sollten richtig eingetragen werden.

Ausführliche Information erhalten Sie auf der Projektseite unter https://wp.kugv.de/badfuessing-org


Mitgliederinformation 03/2017

Ergebnis Neuwahlen bei der Jahreshauptversammlung
Bei der JHV am 28.03.2017 in der Spielbank Bad Füssing wurde der Vereinsvorstand wie folgt neu gewählt:

1. VORSITZENDER
Maximilian Fuchs
SPARTE: GASTRONOMIE SPARTE: EINZELHANDEL
2. VORSITZENDER
Günter Köck
2. VORSITZENDER
Heinz Wiprächtiger
BEISITZER
Josef Fent
KASSIER
Martin Zwicklbauer
SCHRIFTFÜHRER
Robert Voll
KASSENPRÜFER
Werner Uttenthaler sen.
Stefan Lengdobler

1. Verkaufsoffener Sonntag mit Radltag
Der 1. Verkaufsoffene Sonntag mit Radltag findet am 28. Mai 2017 statt. Ab 8.30 Uhr können Sich die Radl-Teilnehmer in der Lindenstraße anmelden. Der gemeinsame Start ist um 10.00 Uhr. Bis 14.00 Uhr haben die Radler die Möglichkeit zum Start. Gefahren wird die Strecke „IGEL“ von Bad Füssing über Egglfing nach Aigen und wieder zurück. Um 17.00 Uhr findet in der Lindenstraße dann die Preisverleihung statt. Alle Geschäfte in Bad Füssing dürfen am Verkaufsoffenen Sonntag von 11.00 bis 16.00 Uhr öffnen.
Der 2. Verkaufsoffene Sonntag wird am 13. August 2017 mit Bulldog-Oldtimern am Kurplatz stattfinden.

Zusammen „isst“ man glücklicher
Für unsere Gastronomen haben wir ein neues Projekt begonnen, welches sich den allein speisenden Gästen und Einheimischen widmet. Unter dem Motto „Zusammen ‚isst‘ man glücklicher“ organisiert der Verein regelmäßig an einem fixen Wochentag in teilnehmenden Restaurants ein geselliges Zusammensein. Alleinreisende Gäste und Einheimische können sich ohne Scheu treffen und einen geselligen Abend verbringen. Für Restaurants die sich an der Aktion beteiligen möchten findet am 31. Mai um 14.00 Uhr eine Infoveranstaltung im Restaurant „Tennis-Campingpark“ statt.

Prospektablage in den Thermen
Wir weisen darauf hin, daß unsere Einzelhändler die Möglichkeit der Ablage von Flyern in den Thermen und exclusiv in der Kurverwaltung haben. Unsere Prospektständer in den Thermenfoyers stehen zentral und sind mit dem Vereinslogo gekennzeichnet. Fremde Flyer werden regelmäßig entfernt.

Dateneingabe bei Bad-Füssing.ORG
Wir bitten alle Restaurannts, Einzelhänder und Therapeuten ihre Betriebsdaten in unserem Portal Bad-Füssing.ORG einzugeben. Nutzen Sie diese kostenfreie Möglichkeit sich im Internet zu präsentieren. Die Dateneingabe erfolgt mit dem „PortalClient„, welcher auf unserer WebSeite heruntergeladen werden kann. Zugangsdaten erhalten Sie kostenlos von der Fa. Wohlstreicher in Pocking (Tel. 08531/90080).
Natürlich arbeiten wir weiter an Verbesserungen und Erweiterungen. Wenn die Arbeiten abgeschlossen sind, werden wir Sie über die Änderungen informieren.

Kur- und Gewerbeverein auf Facebook
Besuchen Sie auch die Facebook-Seite des Vereins. Dort erwarten Sie Informationen zu weiteren Themen (z. B. Thermalwasserbohrung).


Mitgliederinformation 02/2017

Beteiligungsmöglichkeit am Gewinnspiel „Unser Radio Glücksrad“

Die Funkhaus Passau GmbH & Co. KG bietet unseren Mitgliedern eine Beteiligung am Gewinnspiel „Unser Radio Glücksrad“ an. Dabei werden täglich Preise von Sponsoren verlost. Die Sponsoren erhalten kurze Einspieler die den Preis vorstellen, sowie mehrere Schaltungen von Promo- bzw. Begleitspots.

Die Beteiligung für 3 Monate kostet je Monat netto € 650,- (zzgl. dem Sponsoring der Preise).

Die Anzahl der Sponsoren ist begrenzt. Bisherige Teilnehmer sind die Therme I, die Europa-Therme sowie die Spielbank Bad Füssing.

Kontakt für mehr Informationen oder Beteiligung:
Funkhaus Passau GmbH & Co. KG
Herr Josef Oberleitner
Tel.: 0851/802 703, Mobil: 0171/4728416
E-Mail: Josef.Oberleitner@Funkhaus-Passau.de


Mitgliederinformation 01/2017

Vorstellung des Zukunftskonzeptes für Bad Füssing

Das Institut für Stadt- und Regionalmanagement (ISR) präsentiert unseren Mitgliedern den von der Gemeinde beauftragten Ortsentwicklungsplan für das Zukunftskonzept Bad Füssing.

Termin: Do, 19.01.17 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Bad Füssing.

Über zahlreiche Teilnahme würden wir uns freuen.

Neue Vergütungssätze bei der GEMA

Die GEMA hat uns mitgeteilt, dass die Vergütungssätze angepasst wurden. Die aktuellen Sätze können Sie über unsere Homepage (www.kugv.de) oder auf der Homepage der GEMA (www.gema.de/ad-tarife) einsehen. Vereinsmitglieder erhalten weiterhin den Verbandsnachlass in Höhe von 20%.

Rahmenvertrag mit der Ecoop e. G. zum günstigen Bezug von Strom und Gas

Der Verein hat einen neuen Rahmenvertrag mit der Ecoop e. G. abgeschlossen, die unseren Mitgliedern günstigen Bezug von Strom und Gas ermöglicht.

Die Konditionen betragen für

  • Strom mit einem Aufschlag von 0,5 Cent/KWh auf den Energiepreis nach Börseneinkauf
  • Abrechnung nach HT/NT möglich
  • Belieferung mit Heizstrom/Wärmepumpenstrom
  • Möglichkeit eines Festpreises

Der Preis für den Energieeinkauf ist bis 2019 auf 3,5 Cent gedeckelt – bei fallenden Börsenpreisen kann trotzdem der Preisvorteil genutzt werden.

  • Gas kann über Ecoop direkt beim Erzeuger bezogen werden
  • Aufschlag ist beim Gas 0,05 Cent/KWh (tagesaktueller Börsenpreis)
  • Preisbindung variabel

Wer Interesse an einer individuellen Beratung hat, meldet sich bitte bei Herrn Robert Bäumler unter Tel. 0170/3524398 oder per E-Mail robert@r-baeumler.de

Dateneingabe Bad-Füssing.ORG

Wir bitten alle Vermieter, Gastronomen, Einzelhändler und Therapeuten jetzt die ruhige Zeit zu nutzen und die Daten auf unserem Portal „Bad-Füssing.ORG“ zu aktualisieren. Sollten Sie Hilfe benötigen oder noch keinen Zugang haben, so wenden Sie sich bitte an die Fa. Wohlstreicher in Pocking (Tel. 08531/90080).

Änderungen in der Kassenführung

Bitte beachten Sie die neuen Vorschriften zur Führung von Barkassen. Ihr steuerlicher Berater kann Ihnen die für Sie zutreffenden Anforderungen aufzeigen.

19% MwSt für kostenfreie Hotelparkplätze

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 01.03.2016 Az. XIR11/14 unterliegt die Nutzung von Parkmöglichkeiten dem Regelsteuersatz von 19%. Dies gilt auch, wenn hierfür kein gesondertes Entgelt berechnet wird. Bitte beachten Sie deshalb bei  der Rechnungserstellung, dass Sie für die Parkplatzbenutzung anteilig einen Steuersatz von 19% ausweisen. Ihr Steuerberater kann Ihnen hierzu weitere Informationen geben.